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Autor Thema: Alternativer Stromlieferant und Altschulden beim Verteilnetzbetreiber  (Gelesen 10986 mal)

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Offline RR-E-ft

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Alternativer Stromlieferant und Altschulden beim Verteilnetzbetreiber
« Antwort #15 am: 08. Oktober 2009, 18:14:49 »
Die durch einen Vertrieb beauftragte Sperrung hat den Sinn, dass der Vertrieb gegenüber seinem Kunden in dem mit diesem bestehenden Vertragsverhältnis in Bezug auf den vertraglichen Lieferanspruch des Kunden ein Zurückbehaltungsrecht ausübt.

Endet der Vertrag mit diesem Vertrieb und wird ein Vertrag mit einem anderen Vertrieb begründet, besteht schon kein vertraglicher Lieferanspruch gegen den alten Vertrieb und auch kein vertragliches Zrückbehaltungsrecht des selben mehr, welches die Sperrung noch rechtfertigen könnte.

Die Sperrung als Druckmittel zur Durchsetzung von Zahlungsansprüchen, für die sie viele früher hielten,  hat damit quasi ausgedient.

Offline pesser

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Alternativer Stromlieferant und Altschulden beim Verteilnetzbetreiber
« Antwort #16 am: 08. Oktober 2009, 18:51:51 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Die Sperrung als Druckmittel zur Durchsetzung von Zahlungsansprüchen, für die sie viele früher hielten,  hat damit quasi ausgedient.
Genau, die Sperrung war die damals übliche Erpressernummer. Die Forderung war, wie mehrfach erwähnt,
[list=1]
  • gerigfügig (120,-)
  • aus einer anderen, früheren Lieferstelle (anderer Liefervertrag)
  • Juristisch verjährt
  • unberechtigt, aber von mir nicht mehr nachweisbar (das Chaos war damals groß nach der Fusion von EWAG und FÜW, es wurden ständig Fehler gemacht. Das war bekannt und auch Thema in der Tagespresse)
  • [/list=1] P.S. --------------------------------
Die Einschaltung war dann doch nicht ganz problemlos. Die N-ERGIE beschäftigt für solche Zwecke inzwischen offenbar ungelernte Heimwerker.
Der Mann war sehr nett, hatte allerdings keine NH-Sicherungen dabei. Er ist also am Nachmittag nochmal wiedergekommen.
Später hat mein Elektriker festgestellt, daß er die falschen Sicherungen eingebaut hat (63A statt 50A wie alle anderen im Haus, der Hausanschluß ist nur 63A). Außerdem hat er die Plomben vergessen.
Ist mir eigentlich egal, aber mein Elektriker meint, ich soll das (zumindest mit den Plomben) mal melden, um Ärger zu vermeiden.
Was meint Ihr?

Offline Gridpem

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Alternativer Stromlieferant und Altschulden beim Verteilnetzbetreiber
« Antwort #17 am: 09. Oktober 2009, 12:08:38 »
@ RR-E-ft

Zitat: \"Endet der Vertrag mit diesem Vertrieb und...\"

Wodurch endet denn dieser Vertrag ? Doch sicherlich nicht durch die \"Sperrung\", oder heisst Sperrung (Zurückbehaltungsrecht) gleich Vertragskündigung ?

Wenn ein Kunde einen Neuvertrag schließt, heisst das doch nicht automatisch, dass der Altvertrag beendet ist, außer es ist ein Vertragsende vereinbart.

Bei unbefristeten Verträgen bedarf es doch immer noch einer Kündigung, oder habe ich etwas übersehen ?

@ pesser

120,- € ist nach der GVV nicht geringfügig und berechtigt schon zur Sperrung

Es geht mir auch nicht um deinen konkreten Fall, sondern um die notorischen Nichtzahler und wie man diesen korrekt begegnen kann.

Gruß aus Meck-Pomm

Offline RR-E-ft

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Alternativer Stromlieferant und Altschulden beim Verteilnetzbetreiber
« Antwort #18 am: 09. Oktober 2009, 12:59:01 »
Natürlich endet der Vertrag nicht durch Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts vermittels Sperrung, sondern durch die Kündigung des einen oder anderen Vertragsteils, hier des Kunden, der sich einen neuen Lieferanten gewählt und diesen mit der weiteren Belieferung ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt beauftragt hat. Regelmäßig wird der neue Lieferant mit der Kündigung des bisherigen Vertragsverhältnisses beauftragt. Mit der wirksamen Kündigung endet das bisherige Vertragsverhältnis, erlischt der vertragliche Lieferanspruch des Kunden gegen den bisherigen Lieferanten, so dass dieser gar kein Zürückbehaltungsrecht gegenüber einem solchen vertraglichen Lieferanspruch mehr geltend machen kann bzw. muss.

Offline Gridpem

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Alternativer Stromlieferant und Altschulden beim Verteilnetzbetreiber
« Antwort #19 am: 11. Oktober 2009, 11:02:09 »
@ RR-E-ft

Was ist aber wirsam gekündigt ?

z.B. Ich schließe einen Jahresvertrag, zahle aber 1 Monat nach Lieferbeginn nichts mehr. Lieferant lässt sperren. Ich gehe zu einem anderen Lieferanten.

Der will kündigen und Altlieferant lehnt ab ?

Was nun ? Wirksam gekündigt oder nicht ?

Gruß aus Meck-Pomm

 

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