Vielen vielen Dank für Ihre Antworten.
Ich habe jetzt mal hier
http://kostenrechner.anwalt-suchservice.de/kostenrechner/prozessrisiko/geschaut, mit welchen Prozesskosten ich bei einem Streitwert von 1300,00€ zu rechnen habe wenn ich den Prozess verliere:
mit gerichtlichem Mahnverfahren: 1248,58 €
ohne gerichtliches Mahnverfahren: 1077,55 €
Nach weiterm googeln, dürften die Kosten für den Mahnbescheid bei 288,71 € liegen.
Sind diese Werte als Richtwerte so realistisch ?
Wenn ich nach Erhalt des Mahnbescheides den Streitwert von 1300,00 € sofort überweise, muß ich dann doch \"nur\" noch die Kosten für den Mahnbescheid von 288,71 € zusätzlich tragen.
Ist auch das so korrekt ?
Wenn ich Herrn Landers richtig verstanden habe, muß ich im ungünstigsten Fall bei einer sofortigen Anerkenntnis 1/3 von 1248,58 € also ca. 420,00 €
zzgl. des Sreitwertes von 1300,00 € zahlen.
Ist das so richtig ?
Ob ich zur Klage Anlass gegeben habe, obwohl ich nach § 315 BGB widersprochen habe, ist vielleicht tatsächlich vom Gericht abhängig.
Gibt es hier irgendwelche \"Erwahrungswerte\" ?
Die RWE Westphalen-Weser-Ems AG hat doch schon den Prozess beim OLG Hamm verloren.
Wann kann hier mit einer endgültigen Entscheidung des Bundesgerichtshofes gerechnet werden ?
Es wäre für Menschen wie mich, die nicht unbedingt das meiste Geld haben, von außerordentlicher Wichtigkeit schon bei Erhalt des Mahnsbescheides zu wissen, ob die Prozesskosten vom Prozesskostenfont übernommen werden
(vorausgesetzt natürlich man hat auch eingezahlt).
Damit könnte ich dan frühzeitih entscheiden, ob ich den Mahnbescheid widerspreche oder annehme.
Vielleicht, und das wäre eine dringende Bitte, könnte sich hierzu auch jemand vom Bund der Energieverbraucher äußern ?
Danke
Mit freundlichen Grüßen
AnJo