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Autor Thema: neuer \"Energierechtsexperte\" ?!  (Gelesen 5381 mal)

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Offline Schwalmtaler

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neuer \"Energierechtsexperte\" ?!
« am: 25. Juli 2005, 08:12:43 »
Hallo zusammen,

in der Welt kompakt (kleine Düsseldorfer Zeitung) ist ein Artikel \"nicht mit meinem Gaspreis\" zu lesen, der zwar grafisch die Unterschiede Erdgas-Verbraucherpreis, Heizöl-Verbraucherpreis und Erdgas-Importpreis darstellt und somit unsere Argumentation stützt, aber im Text der Verbraucher durch den sog. \"Energierechtsexperten\" Christian von Hammerstein auf die Zahlung unter Vorbehalt gedrängt wird, um einer Klage oder wenigstens der Mahnverfahren-u. kosten zu entgehen.

Hahaha!!! Wieder ein gekaufter Mann.
Solange kein Rechtsanspruch auf die Erhöhungen besteht, kann auch kein rechtskräftiger Zahlungsverzug entstehen.
Fazit: Nie alles glauben, was in der Zeitung steht!!!

Offline wulfus

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neuer \"Energierechtsexperte\" ?!
« Antwort #1 am: 25. Juli 2005, 10:19:24 »
Hier ist heute ebenfalls von \"Energieexperten\" die Rede; für mich sind das \"Abkassierexperten\"!

http://www.welt.de/data/2005/07/25/750381.html

Dieser Artikel macht den gasverbrauchenden Lesern nicht gerade Mut. Die Gaslobby übt wohl auch in den WELT-Redaktionen ihren Einfluß aus.

wulfus

Offline RR-E-ft

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neuer \"Energierechtsexperte\" ?!
« Antwort #2 am: 25. Juli 2005, 10:56:05 »
Kollege von Hammerstein ist kein neuer Energierechtsexperte, sitzt aber in diesem Fall auf dem falschen Pferd, weil er wohl die neuesten Urteile nicht kennt.

Kollege Pause ist der vorsichtige Kollege von der VZ Sachsen.

Nochmals:

Wer unter Vorbehalt zahlt, trägt ein größeres Risiko:

Für den Rückzahlungsprozess fallen die gleichen Prozesskosten an, nur dass der Verbraucher diese vorschießen muss. Zudem dreht sich die Darlegungs- und Beweislast.

Warum sollte man mit großem Aufwand seinem eigenen Geld hinterherlaufen, wenn man es auch gleich für sich behalten kann, um den Versorger ggf. klagen zu lassen.

Bei Erdgas Südsachsen gab es bis April 2005 dreistausend, die Unbilligkeit einwandten. Nunmehr sollen noch einmal eintausend hinzugekommen sein.

Sechs von diesen sollen verklagt worden sein. Die Klageschrift ist bekannt.

Die ist schlichtweg zum Lachen, stützt sie sich doch auf die von der Gaswirtschaft eingekaufte Experstise, die längst durch die entsprechenden BGH- Urteile widerlegt ist.

E.on WW hat gerade einmal 23 Kunden von über 1.000 verklagt.

Die Kammer am LG Dortmund, bei welcher die Klage derzeit liegt, hat gerade eine einstweilige Verfügung erlassen, wonach ein Gasversorger wegen § 315 BGB die Versorgung nicht einstellen darf - weil nichts fällig ist.

Die aktuellen Urteile finden Sie in der Urteilssammlung auf der Seite.

Es muss sich keiner beirren lassen.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Schwalmtaler

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neuer \"Energierechtsexperte\" ?!
« Antwort #3 am: 25. Juli 2005, 13:46:30 »
Hallo Wulfus,

anscheinend haben wir fast den selben Artikel, was mich aber nicht sonderlich überrascht. War bei Ihnen auch die Grafik mit den 3 Preisentwicklungen dabei?

Hallo Herr Fricke,

lasse mich von diesen Artikeln oder Meinungsäußerungen nicht beirren. Mein Widerspruch steht, weiteren Erhöhungen werde ich ebenfalls gesondert widersprechen. Zahle mit der Jahresrechnung auch nur den alten Preis (Sep. 04) ohne 2%, da ich die Billigkeit des Gesamtpreises angezweifelt habe und als Entgegenkommen meinerseits freiwillig dén Septemberpreis zahle.
Bei uns ist mir eine neuerliche Erhöhung aber noch nicht bekannt!

Offline RR-E-ft

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neuer \"Energierechtsexperte\" ?!
« Antwort #4 am: 25. Juli 2005, 16:33:54 »
Zu den Experten:


Prof. Büdenbender war langjähriger RWE- Vorstand.

Die VDEW- Untergliederung AGFW gab bei diesem ein Gutachten in Auftrag, um das § 315 BGB- Problem zu lösen. Dieses Gutcahten ist mit der BGH- Rechtsprechung nicht in Übereinstimmung zu bringen.Das Rechtsgutachten wurde in einem Fernwärmeprozess des LG Ulm vorgelegt:

http://www.agfw.de/487.0.html

Das Gutachten wird nun in Seminaren vorgestellt:

http://www.agfw.de/662.0.html

Die Gaswirtschaft hatte auch ein entsprechendes Problem und wandte sich deshalb an Prof. Ehricke. Dieser erstattete ein Rechtsgutachten für das Berufungsverfahren vor dem LG Heilbronn wegen des Heilbronner Gaspreisurteils.

Die Argumentation ist mit der BGH- Rechtsprechung nicht in Übereinklang zu bringen, zudem stammen wesentliche Argumentationsstränge aus dem Büdenbender- Gutachten, das bestellt war.

Das Gutachten wurden sodann in der JZ veröffentlicht.

http://forum.energienetz.com/viewtopic.php?t=1254

So finden sich alle wieder:

www.bundestag.de/parlament/gremien15/a09/ftagesordnungen/to_archiv/to077.pdf

Vielleicht ist ja auch das hinsichtlich Prof. Ehricke interessant:

http://www.agfw.de/fileadmin/dokumente/wae/Umweltpolitik_CO2_Zert_Handel_pdf08_1.pdf





Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Monaco

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neuer \"Energierechtsexperte\" ?!
« Antwort #5 am: 25. Juli 2005, 16:58:12 »
@ all

... da werden wohl die Gaspreise bald auch aus einem anderen Grund steigen: hohe Rechtsberatungskosten der Versorgungsunternehmen ...!

Freundliche Grüße

Monaco.

 

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