Energiebezug > Strom (Allgemein)
Alternativer Stromlieferant und Altschulden beim Verteilnetzbetreiber
Gridpem:
@ Netznutzer
was soll der Netzbetreiber aber tun, wenn der Altlieferant nicht abmeldet ?
Dann kann der Netzbetreiber den Anschluss für einen neuen Lieferanten nicht freigeben.
Warum sollte ich als Altlieferant einen Kunden freigeben, aus dem Vertrag entlassen, der bei mir Schulden hat ? Den lasse ich doch lieber gesperrt bis die Schulden gezahlt sind.
Gruß aus Meck-Pomm
pesser:
Hallo!
--- Zitat ---Original von Cremer
stöbern Sie mal auf den Seiten des BdEV und Suchbegriff.
--- Ende Zitat ---
Danke, werd ich morgen mal machen.
--- Zitat ---Original von Cremer
Warum ist die denn 5 Jahre inaktiv geblieben?
--- Ende Zitat ---
Ich bin umgezogen, wegen des geringen Betrages (ca. 120 Euro) haben sie vielleicht weitere Maßnahmen mit ungewissem Ausgang (Adressermittlung etc.) gescheut. Inzwischen fordert die N-ergie auch noch ca. 400,- Wärmekosten von 2007 aus meiner aktuellen Wohnung. Ich bin ja durchaus bereit, das im Rahmen meiner Möglichkeiten abzuzahlen, aber das hat meiner Meinung nach nichts mit dem Strom zu tun, oder?
In meiner jetzigen Wohnung bin ich wieder selber Stromkunde und habe dann auch relativ schnell (aber auch nicht sofort) die alte Geschichte präsentiert bekommen.
Nach einem kurzen, brotlosen Briefwechsel hab das alles aus Prinzip und Rechthaberei ignoriert (wohlwissend, daß im Ernstfall mein Nachbar hilft).
--- Zitat ---Original von Netznutzer
Einziger (evtl.) Streitpunkt wären noch die Wiederanschlusskosten. Im Zweifel würde ich diese an Ihrer Stelle begleichen, damit später wg. Unklarheit das Netz aufgrund von nicht gezahlten Wiederinbetriebsetzungskosten den Anschluss sperrt.
In manchen Netzen muss nach so einer langen Sperrung vor Wiederinbetriebnahme ein Elektriker den Anschlus prüfen und einen Wiederinbetriebssetzungsantrag stellen.
--- Ende Zitat ---
Wiedereinschaltkosten würde ich sofort bezahlen, hat mich aber keiner danach gefragt (wie gesagt, die Dame hat das Telefon unvermittelt aufgelegt).
Einen eingetragen Elektromeister hätte ich sowieso an der Hand, der hat das damals auch mit dem Nachbarn geregelt (allerdings inoffiziell).
Ich warte jetzt mal ein paar Tage, vielleicht passiert noch was. Dann werde nochmal schriftlich und korrekt an den Netzbetreiber adressiert um Wiedereinschaltung bitten.
Fortsetzung folgt ...
Tschüs und erstmal vielen Dank!
Netznutzer:
--- Zitat ---@ Gridpem
--- Ende Zitat ---
Wenn ein Lieferant sperrt, endet die Bilanzkreiszuordnung beim Netzbetreiber, da das Vertragsverhältnis unterbrochen wird und die Abnahmestelle nicht beliefert werden kann. Wenn das Netz ordnungsgemäß arbeitet führt eine Trennung zu einer Netzabmeldung beim bisherigen Lieferanten. Die Abnahmestelle ist somit frei. Bei Anmeldung durch einen Liefranten ist m.E. keine Kündigung bei einem Vorlieferanten erforderlich, da es keinen Vertrag gibt. Bei Begleichung der Netzschulden und des dadurch beginneneden Vorgangs der Stromversorgung durch Inbetriebnahme durch Zählersetzung beginnt ein Ersatzversorgungsverhältnis dass der Netzbetreiber dem Grundversorger mitteilt. Der macht dann daraus, je nach Qualität des kunden eine Grundversorgung oder einen SV.
Grundsatz ist, dass kein Netzbetreiber sogen. Altschulden von Kunden bei \"Altlieferanten\" kennen kann. Der NB hat nur ein Vertragsverhältnis mit dem Lieferanten, dass i.d.R. durch Zahlung der Netznutzungsentgelte unbelastet ist.
Gruß
NN
pesser:
--- Zitat ---Original von Netznutzer
Grundsatz ist, dass kein Netzbetreiber sogen. Altschulden von Kunden bei \"Altlieferanten\" kennen kann. Der NB hat nur ein Vertragsverhältnis mit dem Lieferanten, dass i.d.R. durch Zahlung der Netznutzungsentgelte unbelastet ist.
--- Ende Zitat ---
Wenn ich das richtig verstehe, ist es irrelevant, wenn Netzbetrieber und \"Altlieferant\" beides die N-Ergie ist.
Soeben recherchiert:
Netzbetreiber ist die \"N-ERGIE Netz GmbH\", eine 100% Tochter der \"N-ERGIE AG\".
Die dürften also wegen Altschulden bei der \"N-Ergie AG\" keine Probleme machen.
Scheint mit logisch. Ich schätze und hoffe, das ist genau der springende Punkt hier.
Tschüs und vielen Dank erstmal!
Gridpem:
@ Netznutzer,
wenn ein Lieferant sperren lässt, heisst das noch lange nicht, dass die Zuordnung zum Bilanzkreis aufgehoben ist. Die wird erst dann aufgehoben, wenn der Lieferant die Abnahmestelle beim Netzbetreiber aus seinem Bilanzkreis abmeldet. Nur beim Auszug des Kunden kann der Netzbetreiber \"zwangsabmelden\"
Eine Sperrung hat nichts mit dem Beenden eines Stromliefervertrages zu tun. Das Sperren geschieht um einen Schaden zu begrenzen. Deshalb sind die Sperrkosten auch ohne Umsatzsteuer berechnet, während das Entsperren mit Umsatzsteuer berechnet wird.
Ich als Lieferant würde den Stromliefervertrag erst dann beenden, wenn die Rückstände gezahlt sind und der Kunde damit seine Verpflichtungen aus dem Liefervertrag erfüllt hat.
Nur damit kann ein \"Lieferanten-Hopping\" der permanenten \"Nichtzahler\" wirksam verhindert werden.
Gruß aus Meck-Pomm
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