Energiebezug > Strom (Allgemein)
Alternativer Stromlieferant und Altschulden beim Verteilnetzbetreiber
pesser:
Hallo!
Ich hab folgendes Problem (so richtig dringlich ist es derzeit noch nicht):
Seit etwa 3 Jahren ist in meiner Wohnung der Strom gesperrt. Es ging damals um etwa 5 Jahre alte Schulden (120 Euro) von einer anderen Meßstelle.
Wen\'s interessiert: N-Ergie Nürnberg, kurz nach der Fusion von EWAG und FÜW herrschte dort das Chaos; Ich war sicher, bezahlt zu haben, konnte das aber nach 5 Jahren nicht nachweisen. Nach meiner Schätzung hätte ich noch was gut. Dann haben sie noch 1 Jahr gebraucht, um im unverschlossenen Keller den Zähler zu finden. Tatsächlich sind noch so 400 Euro alte Heizkosten (Wärmecontacting) offen.
War mir aber alles egal, ich habe das pragmatisch gelöst (man hat Nachbarn und es gibt noch verständnisvolle und fachkundige Handwerksmeister).
Jetzt hab ich mich mal nach alternativen Stromversorgern umgesehen und bin auf die Stadtwerke Roth gestoßen.
Scheint mir sehr seriös, nette Leute mit Durchwahlnummer, keine Deppen-Hotline wie bei der N-Ergie und auch noch billiger.
Doch zur Sache:
Vertrag mit den Stadtwerken Roth gemacht, alles easy (Zitat: \"Ob der Zähler gesperrt ist, is mir wurscht\").
Dann per Internet-Kontaktformular an die N-Ergie gewendet mit Bitte um Terminverinbarung zwecks Einschaltung des Stroms.
Am nächsten Tag ruft eine Dame der N-Ergie an. Sie nimmt Bezug auf meine Mail mit den Worten: \"Aber sie haben noch Schulden bei uns\". Ich antworte mehrfach und höflich (fällt mir beim drittenmal schwer), daß ich mich dazu am Telefon nicht äußern möchte. Die Frau legt unvermittelt auf.
Frage:
[*] Ich habe einen Vertrag mit einem anderen Lieferanten. Muß der Verteilnetzbetreiber den Zähler unverzüglich einschalten, auch wenn er der Meinung ist, ich habe alte Schulden bei ihm?
[*]Wenn ja, auf welche Vorschriften kann ich mich berufen?
[/list]
Tschüs
pesser
Cremer:
@pesser,
stöbern Sie mal auf den Seiten des BdEV und Suchbegriff.
Sofern der neue versorger Sie angenommen hat, darf die N-Ergie nicht verweigern.
Es sind schließlich zwei verschiedene Verträge. dann müßte die N-ergie die Altschulden einfordern/einklagen.
Warum ist die denn 5 Jahre inaktiv geblieben? Außerdem gibts die 3 jährige vertjährungfrist, sofern Sie zwischenzeitlich keine Mahnungen erhalten hatten
Netznutzer:
Hallo,
Sie haben Schulden bei einem Vertrieb. Den Anschluss öffnen/schliessen ist Netzsache. Beim Netz sind Sie (aller Wahrscheinlichkeit) schuldenfrei. Der neue Lieferant sagt dem Netz verbindlich zu,die NN-Entgelte zu begleichen, somit gibt es keinen Grund die Sperrung aufrecht zu erhalten. Einziger (evtl.) Streitpunkt wären noch die Wiederanschlusskosten. Im Zweifel würde ich diese an Ihrer Stelle begleichen, damit später wg. Unklarheit das Netz aufgrund von nicht gezahlten Wiederinbetriebsetzungskosten den Anschluss sperrt. In manchen Netzen muss nach so einer langen Sperrung vor Wiederinbetriebnahme ein Elektriker den Anschlus prüfen und einen Wiederinbetriebssetzungsantrag stellen. Fragen Sie mal direkt im Netz nach, nicht im Vertrieb von N-Ergie.
Gruß
NN
Cremer:
@netznutzer,
aber gerade dass ist das Problem.
Der Wiederanschluss wird erst nach Begleichen der Altschulden erfolgen :evil:
Netznutzer:
--- Zitat ---Der Wiederanschluss wird erst nach Begleichen der Altschulden erfolgen
--- Ende Zitat ---
Das ist falsch! Die Schulden sind bei einem Vertrieb, der könnte auch Yello oder Flexstrom heissen. Ein Netzbetreiber, der wegen VERTRIEBSSCHULDEN einen Liefrantenwechsel verhindert, wird sich umgehend bei der Netzagentur wiederfinden. Der Vertrieb mit den Altschulden kann ja das normale Mahnverfahren z.B. über Creditreform einleiten, um sein Geld zu bekommen.
Nur NETZSCHULDEN könnten problematisch sein.
Gruß
NN
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