Energiebezug > Strom (Allgemein)
Alternativer Stromlieferant und Altschulden beim Verteilnetzbetreiber
Netznutzer:
@ Gridpem
Wie soll eine Abnahmestelle, die keinen Zähler hat, beliefert werden können? Das ist nicht möglich. Sofern ein Belieferungsvertrag besteht, muss die Abnahmestelle zur Belieferung bereit sein. Daher führt die Trennung zur vorübergehenden Vertragsbeendigung und Herausnahme aus der Bilanzierung. Auf welcher Basis soll eine Stromlieferung funktionieren, wo nicht geliefert werden kann?
Gruß
NN
pesser:
Nochmal zu meinem Fall:
[list=1]
[*]Ich habe noch einen Zähler, aber die Sicherungen sind herausgenommen.
[*]Ich habe einen Liefervertrag mit einem neuen Lieferanten.
[/list=1]Man kann doch nicht zwei Lieferverträge gleichzeitig haben, bzw. der Abschluß des neuen Vertrages muß doch automatisch mit der Beendigung des vorherigen verbunden sein?
Netznutzer:
So ist\'s.
Gruß
NN
pesser:
Ok, Fall erledigt.
Ohne weiteres zutun habe ich am Montag einen Anruf erhalten wegen Terminvereinbarung. Heute Vormitag will jemand von der N-ERGIE kommen und wieder einschalten.
Vielen Dank an alle, war recht aufschlußreich für mich.
Gridpem:
@ netznutzer, @ pesser
wenn dem wirklich so ist, welchen Sinn macht dann überhaupt noch eine Sperrung ? Warum ist die Sperrung dann in der GVV aufgenommen, wenn jeder gesperrte Kunde durch einen Neuvertrag wieder in den Genuss der Versorgung kommt ?
Auch der Grundversorger ist ja nur ein Lieferant, der seine Kunden einem Bilanzkreis zuordnet.
@ pesser
rein juristisch kannst Du zwei Lieferverträge abschließen. Mit einem Neuabschluss wird nicht automatisch ein Altvertrag beendet. Der Altlieferant kann auf Vertragserfüllung von Deiner Seite bestehen.
Gruß aus Meck-Pomm
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