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Autor Thema: Welche Bedingungen der Stadtwerke Kreuznach gelten?  (Gelesen 3376 mal)

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Offline Cremer

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Welche Bedingungen der Stadtwerke Kreuznach gelten?
« am: 27. September 2009, 13:16:38 »
Die Stadtwerke Kreuznach legen den ca. 8.000 Sondervertragskunden neue Verträge vor.

Anschreiben des Angebotes

Zitat
Da der BGH in obigem Urteil außerdem entschieden hat, dass die Regelungen der GVV rechtskonform sind, wollen wir die dort für Preisänderungen festgelegten Verfahren auch zur Basis unserer Sonderverträge machen. dies bedeutet konkret, dass die jetzige Bindung an den Heizölindex HEL entfällt. In der neuen Regelung erhält dafür der Kunde bei Preisänderungen das Recht, den Vertrag zu kündigen. dies stärkt Ihre rechte als Verbraucher.

Einen neuen Vertrag mit neuen, angepassten Bedingungen haben wir diesem Schreiben als Anlage beigefügt. Die Preise für die Erdgaslieferungen sowie Ihre derzeitige Vertragslaufzeit bleiben unverändert. Wir bitten Sie, uns das Stadtwerke-Exemplar zu dem Vertrag unterschrieben zurückzuschicken. Nutzen Sie das beiliegende Antwortkuvert, natürlich kostenlos.

Unter allen Kunden, die den neuen Vertrag bis zum 31.10.2009 unterschrieben an uns zurückschicken oder in unserem Kundenzentrum \"EnergieEck\" am Bourger Platz abgeben, verlosen wir 1.000 Kinogutscheine im Wert von je 20 Euro für zwei Personen...

Im eigentlichen Formblattdes Erdgas-Sondervertrag A heißt es:

Zitat
Grundlage der Erdgaslieferung sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SW KH für die Lieferung von Erdgas in Niederdruck, die Bestimmungen zum Sondervertrag A sowie die jeweils geltenden Preise und als wesentlicher Vertragsbestandteil in entsprechender Anwendung die Bestimmungen der Verordnung GasGVV......
Es gelten die jeweils bekannt gegebenen Erdgaspreise, beigefügt das Preisblatt mit Stand 1.7.09. Die SW kann die Preisanpassungsrechte aus ziffer 4 der Allgemeinen Geschäaftsbedigungen auch vor Vertragsbeginn ausüben. Im Falle von Preisänderungen steht dem Kunden das Sonderkündigungsrecht gemäß Ziffer 5 der Allgemeinen Geschäftsbedigungen zu.

Anlage \"Bestimmungen zum Erdgas-Sondervertrag A\"
Hier findet man keine Preisgleitklauseln vor.
Einzig unter Pos. 9 wird die Vertragslaufzeit/Kündigung geregelt.

Zitat
Die Erstlaufzeit beträgt zunächst ein volles Abrechnungsjahr. das Vertragsverhältnis verlängert sich danach stets um 12 Monate,....

Anlage \"Allgemeine Geschäftsbedigungen der SW\"
unter Pos 3 Vertragslaufzeit findet man:

Zitat
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, sofern in dem Vertrag keine Mindestlaufzeit vereinbart worden ist.

Unter Pos 5.2 findet man:

Zitat
Änderungen der Preise und Vertragsbestimmungen werden dem Kunden mit einer Frist von mindestens 6 Wochen brieflich angekündigt und auf der Internetseite der SW veröffentlicht. Der Kunde wird in der brieflichen Mitteilung auf sein Kündigungsrecht besonders hingewiesen. Kündigt der Kunde nicht, so gelten die geänderten Preise und Bedingungen beim Weiterbezug von Erdgas zum angekündigten zeitpunkt als vereinbart. Der Kunde wird in der Änderungsmitteilung auf diese Folgen gesondert hingewiesen


Jetzt frage ich mich, welche Bedingungen bei dem Vertrag vorangig in Bezug
- Laufzeitvereinbarung
- Preisgestaltung mit Preisänderungen
gelten?
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline courage

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Welche Bedingungen der Stadtwerke Kreuznach gelten?
« Antwort #1 am: 27. September 2009, 21:22:57 »
Wäre dieser konkrete Einzelfall nicht besser beim betreffenden Versorger postiert? Zumal ich hier keine Grundsatzfrage erkennen kann.

Ich habe dort mal ein wenig gestöbert und bin auf folgende Meinung gestoßen, die ich teile. Ich finde, das ist ein guter Rat.

Man sollte seine Trümpfe besser in der Hinterhand behalten und nicht ohne Not und zu früh einsetzen. Davon profitiert nur der Gegner.

Offline Cremer

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Welche Bedingungen der Stadtwerke Kreuznach gelten?
« Antwort #2 am: 28. September 2009, 00:42:09 »
@courage,

ich finde das Thema hier richtig.

Es geht um den Grundsatz zwischen \"Besonderen Bedingungen\" und \"AGB\'s\" von Versorgern am Beispiel der SW KH.

Welche Bedingungen sind in einem Sondervertrag vorrangig, wie solche Vertragspunkte in den Bestimmungen niedergelegt sind.

Andere lokale Versorger, etwa 800 in Deutschland, haben bestimmt ändliche vertragliche Regelungen und Konstellationen.

Trümpfe gibt es also keine mehr, die es in der Hinterhand zu halten gilt, alle Bedingungen liegen offen. ;)

Wie gesagt, die Stadtwerke werden diese nicht mehr ändern, dafür kennt die BIFEP die SW KH zu gut.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Cremer

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Welche Bedingungen der Stadtwerke Kreuznach gelten?
« Antwort #3 am: 28. September 2009, 08:59:00 »
auch ein ehemaliges Stadtratsmitglied der Grünen und ehemaliges Aufsichtsratsmitglied der Stadtwerke, heute in der Liste Faires Bad Kreuznach greift in einer Information in der heutigen Tagespresse die neuen vertraglichen Angebote der Stadtwerke unter dem Thema \"Vorsicht Falle\" an. Er fordert die Kunden auf, Rückforderungsansprüche zu stellen.

siehe hier:
http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=12599:[/URL]
MFG
Gerd Cremer
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