@courage,
ich finde das Thema hier richtig.
Es geht um den Grundsatz zwischen \"Besonderen Bedingungen\" und \"AGB\'s\" von Versorgern am Beispiel der SW KH.
Welche Bedingungen sind in einem Sondervertrag vorrangig, wie solche Vertragspunkte in den Bestimmungen niedergelegt sind.
Andere lokale Versorger, etwa 800 in Deutschland, haben bestimmt ändliche vertragliche Regelungen und Konstellationen.
Trümpfe gibt es also keine mehr, die es in der Hinterhand zu halten gilt, alle Bedingungen liegen offen.
Wie gesagt, die Stadtwerke werden diese nicht mehr ändern, dafür kennt die BIFEP die SW KH zu gut.