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Autor Thema: Stadtwerke Kreuznach reagieren auf BGH Urteil, neue Verträge  (Gelesen 7402 mal)

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Offline Cremer

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Stadtwerke Kreuznach reagieren auf BGH Urteil, neue Verträge
« am: 23. September 2009, 08:38:05 »
Aus der gestrigen Tagespresse konnte man entnehmen, dass die SW KH etwa den 8.000 von 14.000 Gaskunden neue Verträge anbieten werden.  

Die finanziellen Konditionen ändern sich nicht, aber das neue Energierecht sieht bei Preiserhöhungen Kündigungsklauseln vor.  Und dies auch bei längerfristigen Stadt-Gas-Vertägen.

H. Canis erklärt weiter wörtlich aus:
\"Konkret bedeutet dies, dass die jetzige Bindung an den Heizölindex HEL entfällt.  Dafür hat der Kunde bei preisänderungen das Recht, seinen Vertrag zu kündigen. Viele Kunden denken ja, wenn sie ein Schreiben von den Stadtwerken bekommen, dass es um Preiserhöhungen geht. Aber an den Preisen ändert sich nichts. Wir haben dieses Jahr sogar dreimal die Preise gesenkt. Wer nicht unterschreibe, habe auch kein Sonderkündigungsrecht\"


Hierzu die Pressemitteilung der BIFEP:
 
Zitat
Die Behauptung von Geschäftsführer Dietmar Canis, „ die Stadtwerke selbst hätten die BGH Forderung seit Jahren umgesetzt“ ist schlicht falsch. Der BGH hat in zwei Urteilen am 15.7.09 entschieden, dass gewisse Preisgleitklauseln nicht mehr verwendet werden dürfen, da sie einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB nicht standhalten. Es ging hier um Urteile des Landgerichtes Berlin und des Amtsgerichtes Berlin-Tiergarten sowie um Urteile des OLG Celle und Landgericht Verden. Von Bremen, wie Herr Canis zitiert, ist keine Rede.

Mit dem Tarif „Kreuznacher Stadtgas“, dem Tarif „Kreuznacher Stadtstrom“ und dem Tarif „Kreuznacher Stadtgas – fix“ sowie dem Tarif „Sondervertrag A“ wurden Preisgleitklauseln nicht wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen. Daher sind Preissteigerungen eben nach § 307 Abs.1 BGB ausgeschlossen, wie vom BGH am 15.7.09 entschieden. Die AGB’s der Stadtwerke zu diesen Verträgen halten einer Inhaltskontrolle und einer Rechtsprüfung an Gerichten nicht stand und sind daher unwirksam. Wie H. Canis mitteilt, können Kunden die alten Verträge beibehalten und daher sind diese künftig von einer Preissteigerung ausgeschlossen. Die BIFEP hatte bereits mit der Pressemitteilung vom 30.6.09 gerade auf dieses Thema aufmerksam gemacht. Bin mal gespannt ob die Stadtwerke auch die alten Verträge mit nicht gültigen Preisgleitklauseln weiterhin akzeptieren oder ggf. doch „zwangsumstellen“.

Ferner hatte die BIFEP in der Pressemitteilung vom 15.7.09 darauf aufmerksam gemacht, dass in solchen Verträgen eine wirksame Widerrufsbelehrung fehlt. Deshalb können Kunden, die mit dem Tarif „Kreuznacher Stadtgas – fix“ sofort aus dem teuren Vertrag aussteigen. Dies gilt auch für Kunden der RWE. Außerdem: Ein Teil der Kunden hat – gleichwohl das Kleingedruckte es vorsieht- vom Versorger keine Auftragsbestätigung erhalten. Kunden können sich dann auf einen fehlenden Vertragsabschluss berufen und brauchen das Gas höchstens zu den momentan günstigsten allgemeinen Preisen zu bezahlen.

Die BIFEP kann nur allen Kunden raten, in den neuen Verträgen die AGB’s und Klauseln eingehend zu prüfen, bevor sie neue Verträge unterschreiben. Die BIFEP warnt vor tzu schnellem Abschluss. Sie wird die neuen Verträge prüfen und sodann in einer Pressemitteilung Stellung dazu nehmen.

Und wie so oft werden ganz schnelle Kunden, die bis zum 31.10.09 die neuen Verträge unterschreiben, mit Gutscheinen belohnt.

Das nennt man Bauernfängerei oder „Mit Speck fängt man Mäuse“.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Zeus

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Stadtwerke Kreuznach reagieren auf BGH Urteil, neue Verträge
« Antwort #1 am: 23. September 2009, 09:17:31 »
@Cremer
Was beinhalten die Gutscheine, wenn die Kunden einen neuen Vertrag unterschreiben ?

Offline Cremer

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Stadtwerke Kreuznach reagieren auf BGH Urteil, neue Verträge
« Antwort #2 am: 23. September 2009, 10:08:44 »
@Zeus,

wörtlich aus der Tagespresse \"Im Detail\":
Unter den Kunden, die die neuen Gasverträge bis 31.10.09 unterschrieben zurückschicken oder am \"Energie-Eck\" (das ist das Stadtbüro in der Fußgängerzone der SW) abgeben, verlosen die Stadtwerke 1000 Kinogutscheine im Wert von 20 Euro.
\"Wer nicht unterschreibt, für den gelten die alten Verträge\" sagt Geschäftsführere Canis. Betroffen von der Änderung sind Kunden mit Sondervertrag A und Stadt-Gas-Kunden. Grundversorgungskunden, insbesondere Kleinhaushalte, bleiben von der Neuerung unberührt.

Nun muss man sich vorstellen, die SW KH geben 1000 von 8000 Kunden kostenlos Kinogutscheine ab.  ich sag ja, mit Speck fängt man Mäuse oder anders Bauernfängerei. Ich habe selbst bereits mehrere Anrufe aufgrund der Zeitungsmeldungen erhalten, worin sich Kunden über die Art der \"Anmache\" mit den Gutscheinen aufregen.

Es ist schlicht unmöglich, was die Stadtwerke hier abziehen!!!

Wohlweislich sind Kunden mit den alten Vertägen besser dran als mit den neuen, da in den alten Verträgen keine wirksame Preisteigerungen vereinbart sind.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Zeus

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Stadtwerke Kreuznach reagieren auf BGH Urteil, neue Verträge
« Antwort #3 am: 23. September 2009, 13:33:47 »
@Cremer
Lächerliches Angebot. So dumm kann doch kein Kunde sein, darauf herein zu fallen. Und was machen die so beschenkten Verbraucher  :D, die nicht ins Kino gehen wollen ? Die Kinogutscheine bei den Stadtwerken gegen 400 kWh Erdgas eintauschen ?  ;)
NEIN, Sie haben recht. Am besten das Ganze lieber gleich ablehnen. Dies ist nicht einmal Speck mit dem man Mäuse fängt, sondern verschimmelter Käse.

Offline Cremer

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Stadtwerke Kreuznach reagieren auf BGH Urteil, neue Verträge
« Antwort #4 am: 23. September 2009, 23:36:34 »
@Zeus,

richtig, jedoch sehen es viele Bürger in Bad Kreuznach leider nicht so und fallen auf die Bauernfängerei der Stadtwerke rein.
MFG
Gerd Cremer
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Offline putzfee

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Stadtwerke Kreuznach reagieren auf BGH Urteil, neue Verträge
« Antwort #5 am: 25. September 2009, 16:52:01 »
Stadtwerke Bad Kreuznach: Neue Gasverträge stärken Verbraucherrechte

Warum sollte man was gegen eine Stärkung der Verbraucherrechte haben?

Offline Zeus

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Stadtwerke Kreuznach reagieren auf BGH Urteil, neue Verträge
« Antwort #6 am: 25. September 2009, 18:37:20 »
@putzfee
 Drei Fragen:
- Warum haben die Stadtwerke Bad Kreuznach die Verträge nicht gleich so gestaltet, wie sie es jetzt nachträglich und nach der Entscheidung des BGH tun, obwohl sie jetzt behaupten seit Jahren immer so gehandelt zu haben ?
- Wenn man jetzt betont die Rechte der Verbraucher mit der neuen Formel stärken zu wollen, hat man also dies bewußt in der Vergangenheit vermieden ?
- Warum nicht gleiches Recht für Alle die den neuen Vertrag unterschreiben, und bleiben Kinoscheine im Wert von 20 € nur 1000 Glücklichen vorenthalten ?  Letzten Endes sind alle 7000  Kunden gleichermaßen vom früheren Versäumnis der Stadtwerke betroffen.
Ansonsten nocheinmal nachlesen, was Cremer geschrieben hat.

Offline Cremer

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Stadtwerke Kreuznach reagieren auf BGH Urteil, neue Verträge
« Antwort #7 am: 25. September 2009, 19:44:47 »
@putzfee,
@zeus,

Der BIFEP liegt das neue Vertragsangebot nun vor und nimmt dazu wie folgt Stellung:

Mit dem bisherigen Tarif „Kreuznacher Stadtgas“, dem Tarif „Kreuznacher Stadtstrom“ und dem Tarif „Kreuznacher Stadtgas – fix“ sowie dem Tarif „Sondervertrag A“ wurden Preisgleitklauseln nicht wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen.

Daher sind Preissteigerungen eben in diesen bestehenden bisherigen Sonderverträgen nach § 307 Abs.1 BGB ausgeschlossen, wie vom BGH am 15.7.09 entschieden. Die AGB’s der Stadtwerke zu diesen Verträgen halten einer Inhaltskontrolle und einer Rechtsprüfung an Gerichten nicht stand und sind daher unwirksam.

Sämtliche Preiserhöhungen seit Abschluss eines solchen Vertrages sind somit schlicht rechtswidrig und durften nicht in Rechnung gestellt werden. Die Stadtwerke haben dies trotzdem getan und sich somit ungerechtfertigt bereichert.

Allen Kunden mit einem Sondervertrag, wie oben angeführt, stehen jetzt Rückforderungsansprüche zu und zwar aus allen Preiserhöhungen rückwirkend für mindestens drei Jahre.

Wie H. Canis in der Tagespresse mitteilt, können Kunden die alten Verträge (mit nichtwirksamen Preissteigerungen) beibehalten.  Die BIFEP ist mal gespannt ob die Stadtwerke auch die alten Verträge mit „nicht gültigen Preisgleitklauseln“ weiter akzeptieren oder ggf. doch die Kunden nächstes Jahr „zwangsumstellen“.

In den neuen \"Bestimmungen zu Vertrag Erdgas-Sondervertrag A\" haben die Stadtwerke tunlichst nichts über Preisänderungsklauseln ausgeführt.

Nur in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen\", die auch Bestandteil des neuen Vertrages sind, räumen sich die Stadtwerke unter Pos. 5.2 ein Preisänderungsrecht ein.

Wörtlich aus Pos. 5.2 der AGB:
\"Kündigt der Kunde nicht, so gelten die geänderten Preise und Bedingungen beim Weiterbezug von Erdgas zum angekündigten Zeitpunkt als vereinbart\"

Dabei hat auch der BGH schon vor Jahren entschieden, dass Passivität nicht zu einer Vertragsänderung/Preisänderung führen kann. Insofern ist der Punkt 5.2 in den neuen AGB\'s leider schon wieder rechtsunwirksam und damit die gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Auf alle Fälle stellen sich die Kunden mit den neuen Verträgen schlechter

Komisch:
Es sollen die \"Bestimmmungen zum Erdgas-Sondervertrag A mit einer unter Pos 9 vereinbarten Vertragslaufzeit von 12 Monaten gelten als auch die \"Allgemeinen Geschäftsbedingungen\" mit einer unter Pos 3 genannten unbestimmten Vertragslaufzeit.
Entweder gilt das eine oder das andere.

Die BIFEP fragt jetzt, gelten in den neuen Sonderverträgen die Preisänderungsklauseln oder nicht; sind diese damit wirksam einbezogen?

Die Stadtwerke befürchten, dass 8.000 Kunden ihre Rechte geltend machen und ihr zuviel gezahltes Geld zurück verlangen. Vermutlich wollen die Stadtwerke das zu Unrecht einkassierte Geld behalten. Mittels neuer Verträge versucht man daher, die Kundenrechte zu unterlaufen. Anstatt in diese Falle zu tappen, ist den Kunden zu raten, ihre Rückforderungen alsbald bei den Stadtwerken einzureichen.

Wie so oft werden die ersten 1.000 ganz schnellen Kunden mit Gutscheinen belohnt. Ich finde das völlig absurd. Das nennt man Bauernfängerei oder „Mit Seck fängt man Mäuse“. Denn die alten Vertragsbedingungen waren besser.
MFG
Gerd Cremer
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Offline putzfee

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Stadtwerke Kreuznach reagieren auf BGH Urteil, neue Verträge
« Antwort #8 am: 26. September 2009, 13:39:33 »
Dazu hätte ich vielleicht mal eine dumme Frage:

Zitat
Original von Cremer
... Insofern ist der Punkt 5.2 in den neuen AGB\'s leider schon wieder rechtsunwirksam und damit die gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Ist es eigentlich strategisch geschickt, die Stadtwerke auf ihre möglichen Fehler (öffentlich) hinzuweisen?

Und hierzu:

Zitat
Die Stadtwerke befürchten, dass 8.000 Kunden ihre Rechte geltend machen und ihr zuviel gezahltes Geld zurück verlangen. Vermutlich wollen die Stadtwerke das zu Unrecht einkassierte Geld behalten. Mittels neuer Verträge versucht man daher, die Kundenrechte zu unterlaufen. Anstatt in diese Falle zu tappen, ist den Kunden zu raten, ihre Rückforderungen alsbald bei den Stadtwerken einzureichen.

Das ist doch der Hammer! Man müsste an alle einen Brief schicken, sonst erfährt es wahrscheinlich kaum jemand, außer denen, die hier lesen.

Offline Cremer

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Stadtwerke Kreuznach reagieren auf BGH Urteil, neue Verträge
« Antwort #9 am: 26. September 2009, 18:13:36 »
@putzfee,

wir von der BIFEP sitzen anfang der Woche zusammen.

Bisher haben die beiden Tageszeitungen weder unsere Pressemitteilung noch einen Leserbrief-Beitrag\"Vorsicht Falle\" des ehemaligen Aufsichtsratsmitglied der Stadtwerke abgedruckt.

Sollte dies am Montag nicht der Fall sein, so werden wir mit den Chefredakteuren der Lokalredaktioenn sprechen.

Ferner ist für Ende der Woche (Freitag/Samstag) in der Fußgängerzone eine Bekanntmachung über die Nachteile der neuen Verträge geplant.
MFG
Gerd Cremer
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Offline putzfee

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Stadtwerke Kreuznach reagieren auf BGH Urteil, neue Verträge
« Antwort #10 am: 27. September 2009, 10:11:19 »
Wünsche viel Erfolg bei Ihren Aktionen.

Aber noch mal zu meiner Frage von oben:

Zitat
Original von putzfee
Dazu hätte ich vielleicht mal eine dumme Frage:

Zitat
Original von Cremer
... Insofern ist der Punkt 5.2 in den neuen AGB\'s leider schon wieder rechtsunwirksam und damit die gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Ist es eigentlich strategisch geschickt, die Stadtwerke auf ihre möglichen Fehler (öffentlich) hinzuweisen?

Nur mal so als Gedanke:
wenn die neuen AGB wieder rechtsunwirksam sind, dann könnte man das doch zu seinem Vorteil in einem Prozess ausnutzen;
wenn man die Stadtwerke aber jetzt auf ihren Fehler hinweist und die ihn dann korrigieren, hat man doch nichts gewonnen sondern später nur schlechtere Karten oder?
Also würde ich daraus schließen: Lass die Stadtwerke in ihrem Glauben.

Offline Cremer

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Stadtwerke Kreuznach reagieren auf BGH Urteil, neue Verträge
« Antwort #11 am: 27. September 2009, 12:35:45 »
@putzfee,

ich hatte ja gefragt, ob nun die \"Bedingungen zum Vertrag Erdgas-Sondervertrag A\" gelten und oder/zusätzlich auch noch die \"Allgemeine Geschäftsbedigungen der SW KH\".

In Ersteren sind keine Preisänderungsklauseln enthalten und die Laufzeit beträgt 12 Monate mit jeweiliger Verlängerung um stets 12 Monate.

In dem Zweiten, \"Allgemeinen Geschäftsbedigungen\" sind preisänderungsklauseln enthalten und der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.

Da beide beigefügten Anlagen in den Vertrag einbezogen werden, muss hinterfragt werden, was welches im Streitfall gilt. Nun könnte man von der Reihenfolge der Aufzählung der Anlagen ausgehen. Primär gilt die erste Anlage und dann die zweite und  die dritte, etc.

Der Vertrag enthält folgende Anlagen in folgender Reihenfolge:
- Bestimmungen zum Vertrag Erdgas-Sondervertrag A
- Allgemeine Geschäftsbedingungen Gas der SW KH
- Aktuelles Erdgaspreisblatt
- Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV
- Ergänzende Bedingungen der SW KH zur GasGVV
MFG
Gerd Cremer
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Offline putzfee

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Stadtwerke Kreuznach reagieren auf BGH Urteil, neue Verträge
« Antwort #12 am: 27. September 2009, 13:29:48 »
Meine Meinung:

Unklarheiten und Ungereimtheiten in den Bestimmungen gehen zu Lasten dessen, der sie verwendet. Er hat dann vor Gericht schlechtere Karten. Umgekehrt hat der Kunde dann umso bessere Karten.

Wenn man die Stadtwerke auffordert, klare und eindeutige Bestimmungen zu verwenden und die das dann auch noch tun, hat der Kunde kaum noch eine Chance, sich zu wehren.

An dem Punkt würde ich nicht so viel bohren.

Viel wichtiger scheint mir, die Leute auf ihr Rückforderungsrecht aufmerksam zu machen. Das dürfte die Stadtwerke viel mehr in Unruhe versetzen.

Offline Cremer

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Stadtwerke Kreuznach reagieren auf BGH Urteil, neue Verträge
« Antwort #13 am: 27. September 2009, 16:31:00 »
@putzfee,

entsprechende Pressemitteilung und Leserbriefe sind ergangen mit dem eindeutigen Hinweis auf das Rückforderungsrecht.

Unklarheiten und ungereimtheiten gehen nicht immer zu Lasten der sie verwendet, da haben die Gerichte ganz andere Ansichten.

Klar ist jedenfalls, dass die Stadtwerke diese Bestimmungen für einen neuen Vertrag offengelegt haben und sie werden tunlichst daran jetzt nicht rühren.

Die SW KH sollten aber wissen, dass ihre neuen verträge wiederum Sprengstoff enthalten. :evil:
MFG
Gerd Cremer
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