Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Klagebegründung erhalten

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Don Ron:
Wer kann mir folgende Fragen beantworten?

1. Frage:
Gibt es bereits eine gerichtliche Entscheidung bezüglich der Preisänderungsklausel im Vertrag \"Avacon Erdgas Comfort\"?

2. Frage:
Besteht eine Chance, dass ich für die bereits erfolgte Rückzahlung aus dem Vertrag \"Avacon Strom Akzent\" noch eine Verzinsung erfolgreich durchsetzen kann?

Besten Dank vorab für die Beantwortung!

Christian Guhl:
@Don Ron
Die Preisänderungsklausel im ErdgasComfort lautet : \"Avacon behält sich die Änderung der Vertragspreise vor.\" In der kundenfeindlichsten Auslegung bedeutet dies, das der Preis bei fallenden Bezugskosten nicht gesenkt werden muss. Damit wäre die Klausel lt. BGH unwirksam. Eine gerichtliche Entscheidung zum ErdgasComfort gibt es noch nicht. Wir organisieren zur Zeit gerade eine Sammelklage. In einer Klage gegen die Höhe der Erstattung im StromAkzent war am 17.02. die mündliche Verhandlung. Die Richterin am LG Lüneburg war der Meinung, dass Eon-Avacon die Erstattungen freiwillig geleistet hat. Die Kunden hätten durch widerspruchslose Zahlung (und weiteren Strombezug) den Erhöhungen konkludent zugestimmt. Ob eine wirksame Preisänderungsklausel vorlag, braucht daher überhaupt nicht geprüft zu werden. Mal sehen, was in der Urteilsbegründung steht. Es wird auf jeden Fall zum OLG Celle gehen.

Bandit:
@ Don Ron und Christian Guhl

Auch wenn es noch keine Entscheidung zum ErdgasComfort gibt, es läuft diesbezüglich ein Verfahren vor dem LG Magdeburg als erste Instanz (aufgrund des Streitwertes).

Unser lieber Versorger ist hier die Klägerin und wird von der Kanzlei G. aus Magdeburg vertreten. Die Klageschrift besteht aus 23 Seiten, wobei ich den Eindruck habe, dass der Schriftsatz der Kanzlei nicht auf den vorliegenden Tarif \"zugeschnitten\" ist, insofern gehe ich davon aus, dass hier der Kopierer bemüht wurde.

Als Anlage hat die Kanzlei noch ein Kilogramm Papier beigefügt, deren Zweck mir sich allerdings auch nicht so recht erschließt.

Ich halte Euch bezüglich des Verfahrens natürlich auf dem Laufenden und falls es zu einer mündlichen Verhandlung kommen sollte, gebe ich Euch den Verhandlungstermin rechtzeitig bekannt und hoffe auf zahlreiche Besucher der öffentlichen Verhandlung.

Bei weiteren Fragen schreibt einfach...


Der Bandit

Christian Guhl:
Auch hier gibt es Klagen von Eon-Avacon gegen Comfort-Kunden. Auch da ist in den Anspruchsbegründungen von ganz anderen Tarifen die Rede. Nach dem Motto : Der Kunde bezieht Erdgas ? Egal, wir verklagen ihn erstmal wegen Strom.
Man hat sich in der Kanzelei G. in M. nicht die Mühe gemacht, jeden Fall einzeln zu bearbeiten. Eine \"Musteranspruchsbegründung\" soll für alle Fälle herhalten. Hauptsache, die Kunden werden verklagt. Ob diese \"Arbeit\" ihren Preis wert ist ? Wenn das erwünschte Ergebnis ausbleibt, wird man sich wahrscheinlich schnell wieder von diesen Anwälten trennen.
Die ganzen Anlagen sollen die Billigkeit der Preiserhöhungen beweisen. Als wenn es darauf in eínem Sondervertrag ankommt ! Vielleicht glaubt man ja doch noch an die Gültigkeit der Preisänderungsklausel ? Schließlich hat man sich sogar zu der Aussage hinreißen lassen, dass die Klausel (Avacon behält sich die Änderung der Vertragspreise vor) exakt das Leitbild des § 5 GasGVV widergebe.

Blau Bär:

--- Zitat ---Original von Christian Guhl
Die ganzen Anlagen sollen die Billigkeit der Preiserhöhungen beweisen.
--- Ende Zitat ---

Hier ist ein wichtiger Punkt!

Die Anlagen und \"Gutachten\", die E.ON Avacon anführt sind alle von \"Gutachtern\" aus der Energiewirtschaft gemacht bzw. Leuten, die dieser sehr nahe stehen! (z. B. ehemalige Energiekonzernmanager etc.)

Es ist Aufgabe unsere Anwälte, darauf deutlichst hinzuweisen!!!


Viele Grüße
Blau Bär

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