Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...
Zählerwartung oder Gassperre ?
RA Lanters:
--- Zitat ---Fordern Sie Ihren Versorger auf, die Abrechnungen seit 2001 zu korrigieren, und weisen Sie ihn darauf hin, dass er verpflichtet ist, ordentliche Abrechnungen mit den richtigen Preisen zu erstellen. Bis zur Erstellung der ordentlichen Abrechnungen sollten Sie zusätzlich von Ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen, Sie brauchen dann gar nichts mehr zu bezahlen (allerdings werden Sie den Versorger damit zur Weißglut reizen).
--- Ende Zitat ---
ohne jede Wertung: Aber Gerichte haben so ihre Probleme damit, wenn gar nicht gezahlt wird. Da wäre ich vorsichtig.
reblaus:
@RA Lanters
Da haben Sie sicher Recht.
Um dem Gericht darzulegen, dass man willens ist, die geschuldeten Beträge zu bezahlen, und es nur um die Wahrnehmung berechtigter Interessen geht, wäre eine Fristsetzung von einem Monat denkbar. Nur für den Fall des erfolglosen Ablaufs der Frist sollte die Zurückbehaltung angedroht werden.
In jedem Fall dürfen aktuelle Abschläge nur noch in Höhe der ursprünglichen Preisfestsetzung bezahlt werden. Wer in Kenntnis einer Nichtschuld bezahlt, verliert seine Ansprüche.
RA Lanters:
man hat meiner meinung nach zwei möglichkeiten. entweder angemessen kürzen, dann hat der versorger insofern den schwazen peter, als das er klagen muss, wenn er an sein geld kommen will
oder
zahlung in voller höhe unter vorbehalt (auch auf dem überweisungsträger so vermerken)
1 variante hat den nachteil, dass ich mich eher in der defensive befinde und keine rechtssicherheit habe, zudem noch im schlimmsten fall mit einer hohen nachforderung rechnen muss
2 variante hat den nachteil, dass ich bis in alle ewigkeit unter vorbehalt zahle und nach drei jahren klagen muss, um keine probleme mit der verjährung zu bekommen.
man könnte auch noch darüber nachdenken, dass geld bei gericht zu hinterlegen. ob die gerichte in solch einem fall das geld überhaupt annehmen würden ist aber zweifelhaft...
Schwerin:
Hallo,
ich würde auch nicht \"Nichts\" mehr bezahlen. Hier geben Sie dem EVU und den Gerichten eine Steilvorlage, da ein \"geschuldeter\" Betrag für die abgenommene Energie gezahlt werden muss und das EVU dann berechtigt wäre, die Versorgung einzustellen.
Hier macht es mehr Sinn, anhand des aktuellen Verbrauches und dem Verbrauch der letzten Jahre den Abschlag so SINNVOLL zu kürzen, dass erst keine Überzahlung nach dem Stand der von Ihnen akzeptierten Preise entsteht unud Sie nichts vom Versorger zurückfordern müssen.
Legen Sie gegen die Abrechnung Einspruch ein und stellen Sie Ihre eigene auf, welche Sie an das EVU übermitteln.
Sollten Sie bei Ihrer Endabrechnung dann oder trotz Kürzung ein \"Guthaben\" erwirtschaftet haben, sollten Sie dieses durch 11 oder 12 Abschlagszahlungen (ist von EVU zu EVU unterschiedlich) teilen und den aktuellen Abschlag um eben diesen Betrag kürzen.
Ganz wichtig an dieser Stelle ist, dass Sie für sich eine saubere und auch noch nach Jahren nachvollziehbare Buch- und Rechnungsführung haben und gut sichern (wenn der PC abstürzt o.ä.).
LG aus SN
reblaus:
Wer von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht, stellt seine Zahlungen nicht ein. Er behält sie lediglich als Druckmittel zurück, um die Gegenseite zu einem vertragsgemäßen Verhalten zu zwingen. Es ist daher allenfalls notwendig, der Gegenseite eine angemessene Frist zur Erstellung korrekter Abrechnungen zu gewähren, bevor man mit den Zwangsmaßnahmen beginnt.
Natürlich gehört zu diesem Vorgehen ein gewisser Mut und ein Wille diese Sache auch streitig durchzusetzen. Nur wie Rückforderungsansprüche mit gutem Willen durchgesetzt werden sollen, ist mir schleierhaft.
Abwarten bringt in diesem Falle gar nichts.
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