Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...
Zählerwartung oder Gassperre ?
TLingen:
Hallo zusammen erst einmal. Ich lese hier schon eine ganze Weile mit, da ich auch seit 2005 Protestler bin. Vielen Dank für die zahlreichen Informationen, da lernt man ja noch so einiges als \'Nichtjuristler\'.
Nun zu meiner Frage:
Ich habe 2001 ein Haus gebaut und dort erstmalig einen Zähler eingebaut bekommen. Seit 2005 bin ich Widerständler (habe die Zahlungen auf dem Stand der damaligen Preise eingefroren) und habe im März 2009 meinen Sondervertrag zum Juli fristgerecht vom Versorger gekündigt bekommen.
Falls ich das neue Vertragsangebot nicht annehmen würde, will (wollte) mich mein Versorger, der auch Grundversorger ist, in den Grundversorgungstarif umstufen. Gegen die Kündigung habe ich Widerspruch eingelegt. Vorsorglich habe ich gegen die Einstufung in die Grundversorgung zu den dortigen (teureren) Preisen ebenfalls widersprochen und hilfsweise gegen die dortigen Preise einen Unbilligkeitseinwand gem. § 315 BGB erhoben. Die Abschlagszahlungen habe ich noch weiter deutlich reduziert, da ich im Falle des Fortbestehens meines alten Sondervertrages die Aufrechnung auf der Basis der Preise von 2001 für die Abrechnungen ab 2006 erklärt habe und für den Fall der gesetzlichen Grundversorgung sehe ich wegen des Unbilligkeitseinwandes die Forderung bis zum Nachweis der Billigkeit als nicht billig an (ich weiss mittlerweile um die Problematik mit dem Sockelpreis auch in der Grundversorgung und das dann ggf. dieser Teil eben doch fällig wäre ).
Nun habe ich gestern in meinem Briefkasten einen Zettel vorgefunden, dass eine Firma im Auftrag meines Versorgers meinen Gaszähler austauschen und meinen Hausanschluss warten will. Man hat einen Termin für kommende Woche angekündigt, an dem der Monteur vorbei kommt.
Ich habe nun Sorge, dass der gute Herr vorbei kommt um ggf. meinen Hausanschluss nicht nur zu Warten sondern ihn gleich zu sperren.
Ich habe aber bisher von meinem Versorger keine Mahnung, Sperrandrohung oder ähnliches erhalten.
Wie wahrscheinlich ist da eine Sperrung, zulässig ist sie ja ohne Mahnung oder Androhung sowieso sicher nicht.
Hab keine Lust, HINTERHER Stress mit der Wiederaufnahme zu bekommen und frag lieber vorher.
Übrigens, der Zähler scheint von 1983 zu stammen (Datum oben rechts im Zählerfenster) und hat noch ein Datum 1993 unten rechts im Zählerfenster stehen. Beide Teile sehen nicht richtig wie Eichsiegel o.ä. aus. Dazu hat er noch einen Firmenaufkleber einer Wartungsfirma, der die Jahreszahl 2001 trägt (also dem Einbauzeitpunkt). Ich kann für mich also nicht erkennen, ob diese Wartung tatsächlich einem bestimmten Rythmus entspricht (8 jahre seit Einbau ?) oder was anderes dahinter steckt.
Kann mir da jemand einen Tipp geben ?
Cremer:
@TLingen,
hier kann man nachlesen wie die Eichmarken aussehen:
http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Erdgas/Gaszaehler__327/
Ich glaube der Ankündigung, dass da nur der Gaszähler getauscht wird. Anderenfalls hätte der Versorger Ihnen eine Sperrankündigung geschickt.
Es wäre aber interessant, warum der Versorger Ihnen gekündigt hat. Sofern es nur um einen neuen Vertrag mit den gleichen AGB\'s oder sonstigen gleichen Bestimmungen geht, ist diese Kündigung rechtsunwirksam und Schikane. Übrigens meinversorger hatte mir bereits Mitte 2006 den vertrag gekündigt und mich in die Grundversorgung \"gesteckt\"
Erstellen Sie somit künftig Ihre eigene Jahresrechnung und rechnen zu den Preisen von Ihrem Widerspruch ab.
Es sollte ferner bekannt sein, dass Widerspruch bei Sonderverträgen gemäß § 307 BGB eingelegt werden soll. Bitte erneutes Widerspruchsschreiben erstellen.
TLingen:
@Cremer
vielen Dank für den Link. Danach kommt das mit den 8 Jahren seit Einzug ja durchaus hin. Eine Eichmarke wie die abgebildete konnte ich noch nicht finden, werde aber den Monteur auch nochmal fragen.
Das mit der möglicherweise unwirksamen Vertragskündigung habe ich aus dem Artikel von Frau Holling in der Energiedepesche auch entnommen und mein Widerspruch ist auch sowohl mit § 307 als auch hilfsweise mit § 315 BGB begründet gewesen. Insofern denke ich, ich werde jetzt mal abwarten bis zur nächsten Abrechnung und dann, wie Sie sagen, weiter zumindest auf die Widerspruchspreise kürzen.
Falls der Versorger klagen sollte, kann (muss) ich mit Hilfe eines Anwalts das ganze eh nochmals aufarbeiten. Da gibt es ja reichlich Facetten in der ganzen Angelegenheit.
reblaus:
@TLingen
Fordern Sie Ihren Versorger auf, die Abrechnungen seit 2001 zu korrigieren, und weisen Sie ihn darauf hin, dass er verpflichtet ist, ordentliche Abrechnungen mit den richtigen Preisen zu erstellen. Bis zur Erstellung der ordentlichen Abrechnungen sollten Sie zusätzlich von Ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen, Sie brauchen dann gar nichts mehr zu bezahlen (allerdings werden Sie den Versorger damit zur Weißglut reizen).
Ihr Widerspruch wird Ihnen nach meiner Auffassung nichts nützen. Der Versorger ist berechtigt, einen Sondervertrag zu kündigen. Wenn dies fristgerecht geschehen ist, befinden Sie sich seit Juli in der Grundversorgung. Wenn Sie auf kein Wunder hoffen, ist daran auch nichts zu ändern.
Ich würde Ihnen empfehlen, so schnell als möglich den Versorger zu wechseln, und einen günstigeren Anbieter auszuwählen. Ansonsten bezahlen Sie die vermutlich völlig überhöhten Grundversorgungstarife weiter.
Schwalmtaler:
@tLingen
Moin moin, bin auch seit 2004 Widersprüchler, habe aber bisher keine Kündigung meines Vertrages erhalten. bis auf einen widersprochenen Mahnbescheid nichts passiert.
Am Dienstag wurde auch mein Gaszähler turnusmäßig ausgetauscht - ohne Probleme.
Lt. Monteur (eines Subunternehmers) ist alle 8 Jahre ein neuer Zähler fällig!
Also reinlassen, vorher Zählerstand notieren und danach Heizung wieder anschalten!!!
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