Energiepreis-Protest > ESB - Erdgas Südbayern
Antwortschreiben ESB zum Widerspruch
pommes24:
Hallo Zusammen,
auch ich habe Widerspruch eingelegt und ein glauchlautendes Antwortschreiben bekommen.
Die Abschläge für August und September habe ich entsprechend gekürzt und überwiesen, da ESB die Einzugsermächtigung gekündigt hat.
ESB schickt mir aber weiterhin jedes Monat eine Rechnung für die Abschläge. Die Rechnungssumme ist nicht gekürzt, sonderen der alte, volle Rechnungsbetrag, gegen den ich ja Einspruch eingelegt haben.
Wie gehts nun weiter?
Ich werde weiterhin die Abschlags-Rechnung von ESB kürzen und den niederigeren Betrag überweisen, obwohl der Rechnungsbetrag höher ist. Oder soll ich mit ESB nochmals Kontakt aufnehmen, da ja offensichtlich mit Widerspruch ignoriert wird, da die Abschlags-Rechnung nicht verringert wird ???
Spätestens im nächsten Jahr, wenn die Jahresabrechnung ansteht, wirds dann ernst, oder? Wie soll man dann weiter vorgehen?
Gruß
pommes24
Cremer:
@pommes24,
um mit Worten von der Brillenwerbung zu sprfehcen:
Vergessen Sie es!!!
Ich erhalte z.B. regelmäßig monatlich Mahnungen.
Sie haben die richtigen Schritte mit dere Kürzung der Abschläge vollzogen.
Wann ist denn die nächste Jahresrechnung?
Sie müssen die Abschläge so gekürzt haben, dass auf alle Fälle eine Nachzahlung rauskommt.
Siehe hier mein Beitrag vom 6.10.05 um 11.27 Uhr.
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=1547&start=0&postdays=0&postorder=asc&highlight=
pommes24:
@Cremer:
Danke für die Infos.
--- Zitat von: \"Cremer\" ---
...
Wann ist denn die nächste Jahresrechnung?
--- Ende Zitat ---
Meine Jahresrechnung steht Ende Juli 2006 an.
--- Zitat von: \"Cremer\" ---
Sie müssen die Abschläge so gekürzt haben, dass auf alle Fälle eine Nachzahlung rauskommt...
--- Ende Zitat ---
Gemäß dem Beitrag vom 06.10.05 kann ich also meinen Abschlag für Juni nochmals kürzen.
Ich haben meinen gekürzten Abschlag nämlich \"zu hoch\" berechnet.
Ich hatte gerechnet: Jahresrechnung 04 / 12 Monate +2% drauf.
Also werde ich im Juni meinen Abschlag nochmals kürzen, damit eine Nachzahlung rauskommt.
Die Nachzahlung zahle ich dann so, dass der Gaspreis eine Erhöhung von 2% ergibt. Diese hatte ich ja im Widerspruchsschreiben als Maximalerhöhung akzeptiert, oder?
Gruß
pommes24
Cremer:
@pommes24,
warum gestehen Sie dem Versorger die 2% zu?? Brauchen Sie Nicht! Siehe die verschiedenen Threads
pommes24:
--- Zitat --- ...warum gestehen Sie dem Versorger die 2% zu??...
--- Ende Zitat ---
Die 2% habe ich aus einem Musterschreiben, in dem dem Versorgen eine Erhöhung von max. 2% zugebilligt wird.
Kann ich nun bei der nächsten Abschlagszahlung gleich die Summe wieder verringern, oder mache ich mich dann unglaubwürdig, wenn ich jedes Monat einen anderen Betrag überweise?
gruß
pommes24
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