Energiepreis-Protest > ESB - Erdgas Südbayern

Antwortschreiben ESB zum Widerspruch

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Cremer:
@pommes24

Sofern Sie am Ende des Abrechnungszeitraumes eine Nachzahlung zu Ihrer errechneten Abrechnungssumme haben werden, brauchen Sie nicht zu kürzen.

Sie sollten deshalb nach 11 Monaten eine auf 1n2 Monatszeitraum Hochrechnung machen und dann ggf. den letzten Abschlag einkürzen.

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