@Ronny
Im jetzigen Stadium kann es nur eine Prognose geben, wie der BGH entscheiden wird. Wer diese Prognose richtig fällt, kann als Verbraucher noch rechtzeitig ziemlich viel Geld einfordern, und als Versorger frühzeitig die richtigen Weichen stellen.
Ein Versorger der auf die OLG Frankfurt, Koblenz und Oldenburg setzt, und sich einen Dreck darum schert, dass mögliche Preisanpassungsklauseln in Altverträgen gerichtlich für unwirksam erklärt werden, weil er glaubt dass Rückforderungsansprüche nur sehr begrenzt geltend gemacht werden können, könnte ein sehr böses Erwachen erleben, wenn die Auffassung des OLG Hamm beim BGH Gehör findet.
Wer hingegen anhängige Verfahren mittels Vergleich oder Versäumnisurteil erledigt, setzt zwar eine begrenzte Summe in den Sand, hat mangels einschlägiger Urteile später aber weit geringere Probleme mit seinen Kunden außerhalb der Protestszene.