Energiepreis-Protest > innogy (vormals RWE Vertriebs AG)
RWE- von Sondertarif in Grundversorgung gestuft?
reblaus:
@dattelner
Haben Sie einen schriftlichen Sondervertrag vereinbart?
bolli:
--- Zitat ---Original von dattelner
Offenbar haben Sie schon letztes Jahr umgestuft. Ich muss zu meiner Schande gestehen, dass ich erst jetzt bei der Kontrolle realisiert habe, dass schon auf der Rechnung 2007/08 ein Teil des Verbrauches zum alten SonderTarif maxi, ein Teil nach GV abgerechnet wurde- und zwar exact ab dem 1.12.07. Zum 30.11.07 hatten Sie ja die Kündigung ausgesprochen, gegen die ich Widerspruch eingelegt hatte (s. erstes Posting hier im thread).
Man hat sich da also nichtmal an seine eigene Zusage vom 16.10.07 gehalten (s.o. das wörtliche).
Kann ich eigentlich nachträglich meinen letztjährigen Widerspruch gegen die Rechnung 07/08 noch erweitern um diesen Fall? (zB Hinweis im aktuellen Widerspruch)
--- Ende Zitat ---
Frage: Hatte RWE explizit gekündigt (mit Frist, Unterschriften u.ä.) oder hatten die, wie auch mein Versorger, ein Schreiben geschickt, dass sie umstufen wollen und einen neuen Vertrag dabei geschickt (so war\'s bei mir). Letzteres würde nicht reichen. Und selbst wenn form- und fristgerecht gekündigt, ist reblaus bezupflichten, wenn sie geäußert haben, sie würden das später mit regeln, dann gilt die alte Kündigung sicher nicht.
Haben Sie gegen die 2007/2008 er Kündigung auch Widerspruch eingelegt ? Wenn ja, ist alles in trockenen Tüchern :D.
dattelner:
@reblaus: schriftlicher Sondervertrag müsste abgeschlossen sein, kann aber keinen mehr finden. Bin seit 1989 bei damals VEW dabei, eine schriftliche Vertragsänderung hab ich seit damals nicht mehr unterschrieben. Seitdem hat halt mehrfach der Anbietername und Tarifname gewechselt. Das älteste was ich noch habe sind Rechnungen von 1992 mit der Überschrift: \"Bestabrechnung innerhalb des Sonderabkommens\".
@bolli: Es war ein Schreiben mit anhängendem Zusatzvertrag, unterschrieben mit Kuli \"i.V.irgendwer\". Angekündigt war die Kündigung des alten Vertrages zum 30.11.07, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin. Bei \"Nichtsunternehmen\" sollte zum 1.12.07 in die GV umgestellt werden.
Gegen die Kündigung habe ich schriftlich Widerspruch eingelegt und auf Weitererfüllung des Vertrages bestanden (war imho ein Musterschreiben). Einen Teilabsatz der RWE- Antwort darauf habe ich ja in #1 gepostet.
reblaus:
@Dattelner
Das ist ja schon mal etwas. Da haben Sie wenigstens den Preis von 1992. Soviel teurer wird der zu 1989 nicht sein. Durch die Kündigung haben Sie das Eingeständnis der RWE, dass auch die von einem Sondervertrag ausgehen.
Solange die RWE davon ausgeht, sie könne ihre Verträge \"umstufen\" sollten Sie sich überlegen, ob sie das für sich nicht ausnutzen wollen.
Vermutlich hat die RWE nie ein wirksames Preisanpassungsrecht gehabt, so dass der Preis von 1989 nach wie vor der vereinbarte Preis sein dürfte. Ganz sicher wären Sie zwar erst, wenn Sie Ihren Vertrag noch hätten, ich kenne aber keinen Fall, bei dem ein Versorger bisher ein wirksames Preisanpassungsrecht formuliert hätte. Das bedeutet für Sie, dass Sie noch jede Menge Geld zurückverlangen können.
Ich würde die RWE daher damit konfrontieren, und Ihr eine Frist setzen, dass sie die Jahresabrechnungen seit 2000 neu erstellt, und bei der Berechnung Ihren Preis von 1989 zugrunde legt. Dann warten Sie ab, was passiert.
Cremer:
@dattelner,
@bjo,
prüfen Sie zunächst erst einmal, ob die Kündigung rechtswirksam war und ob die Fristen eingehalten wurden.
Ob die Kündigung rechtswirksam war, dazu gibt es viele Threads, speziell von H. Fricke, hier im Forum. Man kann das dann sehr gut nachprüfen.
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