Energiepreis-Protest > innogy (vormals RWE Vertriebs AG)
RWE- von Sondertarif in Grundversorgung gestuft?
bjo:
--- Zitat ---Original von Cremer
@dattelner,
@bjo,
prüfen Sie zunächst erst einmal, ob die Kündigung rechtswirksam war und ob die Fristen eingehalten wurden.
Ob die Kündigung rechtswirksam war, dazu gibt es viele Threads, speziell von H. Fricke, hier im Forum. Man kann das dann sehr gut nachprüfen.
--- Ende Zitat ---
@cremer,
bei mir übernimmt RA Holling das zur gegeben Zeit!
Cremer:
@bjo,
Sie können da schon vieles selbst erledigen und prüfen. :)
Ich denke, da kann man anhand der Termine (Einhaltung von Fristen) feststellen, ob wirksam gekündigt wurde.
Sondervertrag ==> Preisgleitklausel enthalten ja oder nein, etc.
bjo:
--- Zitat ---Original von Cremer
@bjo,
Sie können da schon vieles selbst erledigen und prüfen. :)
Ich denke, da kann man anhand der Termine (Einhaltung von Fristen) feststellen, ob wirksam gekündigt wurde.
Sondervertrag ==> Preisgleitklausel enthalten ja oder nein, etc.
--- Ende Zitat ---
klar kann man daher sieht das bisher wie folgt aus
=> Einspruch mit Kopie an RA
= > Jahresrechunng mit Widerspruch, Kopie an ..
usw..
userD0010:
dattelner:
warum denn all die Panik?
Sie haben doch vermutlich gegen die jeweils vorgenommenen \"Preisveranstaltungen\" Ihres freundl. Energieversorgers den Unbilligkeitseinwand erhoben und Ihre Rechnungen auf einen Preis X korrigiert, oder?
Da kann Ihr freundl. Energieversorger doch seine Produkte Jahr für Jahr umbenennen, von Maxi auf Klassik, von Mini auf Modern oder was auch immer dren Phantasie hergibt.
Sie zahlen doch vermutlich nur den Preis, den Sie als billig anerkannt haben.
Für die Differenz zum heutigen Wunschpreis gründet man dann wieder eine neue Firma mit neuen Geschäftsführern und einer Vielzahl von Mitarbeitern, deren Qualifikation man doch tlws. in Zweifel ziehen kann (siehe Briefe für falsche Adressaten etc.)
dattelner:
@Cremer: Prüfen schön + gut, aber wie, wenn man den Originalvertrag nicht mehr findet?
Gibts hier noch einen alten VEW-Kunden aus 1989 oder Anfang der 90er, der seinen Bestpreisvertrag noch vorliegen hat? Dann wäre ich dankbar für eine Kontaktaufnahme per PN.
@h.terbeck: Ist ja keine Panik, aber man will ja auch nichts falsch machen oder dem Versorger selber eine Steilvorlage liefern. Seit 2005 kürze ich auf einen Preis von 2004, allerdings mit dem Billigkeitseinwand nur hilfsweise, hauptsächlich aus fehlendem Recht zur einseitigen Preisänderung.
Hatte ja ein Sonderabkommen.
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