Energiepreis-Protest > innogy (vormals RWE Vertriebs AG)
RWE- von Sondertarif in Grundversorgung gestuft?
dattelner:
Hallo,
bei Durchsicht der heute angekommen unterjährigen Jahresrechnung fiel mir auf einmal auf, das die Abrechnung des Verbrauchspreises diesmal nach \"ERDGAS Klassik\" erfolgte, während es letztes Jahr noch \"Maxi\" war. Ich war also gut 20 Jahre Sondervertragskunde, und scheine auf einmal in der Grundversorgung zu sein! Die abgerechneten Verbrauchspreise bestätigen dies.
Im Oktober 2007 hatte ich Widerspruch gegen die einseitig seitens RWE erfolgte Kündigung zum 30.11.07 (ihr erinnert euch, damals wollten sie die Gesetzesänderung nutzen um Verträge loszuwerden bzw. nach den neuen Bedingunge abzuschließen) eingelegt.
Die Antwort von RWE beinhaltete wörtlich:
\"Wenn Sie den Vertrag nicht unterschreiben, gelten vorerst Ihre aktuellen Bedingungen weiter. Um alle Kunden langfristig nach neuem Ordnungsrahmen zu beliefern, werden wir nach Ablauf der gesetzlichen Anpassungsfristen (§115 116 des Energiewirtschaftsgesetzes) - fall erforderlich- ihren bisherigen Vertrag in die gesetzlich vorgesehene Grundversorgung (§36 des Energiewirtschaftsgesetzes) überführen.\"
Tja, bisher habe ich keine Mitteilung über eine derartige Überführung erhalten, auch keinen Nachweis, mit welcher Kündigungszeit mein Sondervertrag kündbar sei, wie von mir damals gefordert. Trotzdem befinde ich mich jetzt in der GV.
Was tun? Den Widerspruch, den ich bisher jährlich auf Basis des Sondervertrages gemacht habe, um einen Widerspruch in die Einstufung erweitern?
bjo:
--- Zitat ---Original von dattelner
Was tun? Den Widerspruch, den ich bisher jährlich auf Basis des Sondervertrages gemacht habe, um einen Widerspruch in die Einstufung erweitern?
--- Ende Zitat ---
hallo,
mir gehts genauso!
mit der jährlich erstellen eigenen Abrechnung schicke ich denen immer
- einen Widerspruch gegen Jahresrechnung
- einen Widerspruch Musterbrief
- ein Zutrittsverbot für Haus und Hof
- ein Widerspruch gegen Umstufung
=>letztendlich muß das Gereicht klären was wie rechtens ist war!
PS: die Kontenklärung die ich mal beantragt hatte stimmt mich schon mal positiv, denn da stimmte nix !
dattelner:
so ähnlich mache ich es ja auch mit dem Widerspruch bei der eigenen Rechnung. Doch wenn die Umstufung (= Kündigung des Sondervertrags) evtl. korrekt ist, würde ich den Anbieter wechseln. Leider kann ich das eben nicht nachprüfen mangels nicht mehr vorhandener eigener Vertragsunterlagen- und RWE hat sich mir gegenüber ja nicht weiter geäussert, geschweige denn irgendwelche Vertragsbedingungen zitiert.
reblaus:
Auch wenn die RWE schon groß und stark ist, muss sie Sonderverträge kündigen. Hierfür sind Kündigungsfristen einzuhalten, und es muss eine Willenserklärung zugehen, dass sie kündigen wollen. Wer auf einen Widerspruch gegen eine Kündigung zurückschreibt, dann bleibt vorerst alles beim Alten, nimmt die Kündigung zurück. Will er den Vertrag später beenden, muss er erneut kündigen.
Solange nicht gekündigt ist, gibt es auch nichts umzustufen.
dattelner:
Offenbar haben Sie schon letztes Jahr umgestuft. Ich muss zu meiner Schande gestehen, dass ich erst jetzt bei der Kontrolle realisiert habe, dass schon auf der Rechnung 2007/08 ein Teil des Verbrauches zum alten SonderTarif maxi, ein Teil nach GV abgerechnet wurde- und zwar exact ab dem 1.12.07. Zum 30.11.07 hatten Sie ja die Kündigung ausgesprochen, gegen die ich Widerspruch eingelegt hatte (s. erstes Posting hier im thread).
Man hat sich da also nichtmal an seine eigene Zusage vom 16.10.07 gehalten (s.o. das wörtliche).
Kann ich eigentlich nachträglich meinen letztjährigen Widerspruch gegen die Rechnung 07/08 noch erweitern um diesen Fall? (zB Hinweis im aktuellen Widerspruch)
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