Energiepreis-Protest > innogy (vormals RWE Vertriebs AG)

RWE- von Sondertarif in Grundversorgung gestuft?

<< < (4/5) > >>

bjo:

--- Zitat ---Original von dattelner
@Cremer: Prüfen schön + gut, aber wie, wenn man den Originalvertrag nicht mehr findet?
Gibts hier noch einen alten VEW-Kunden aus 1989 oder Anfang der 90er, der seinen Bestpreisvertrag noch vorliegen hat? Dann wäre ich dankbar für eine Kontaktaufnahme per PN.


--- Ende Zitat ---

man muß nicht immer einen Vertrag haben um Sonderkunde zu sein!
auf der Startseite findest du Gerichtsurteile zum Thema Sonderkunde.
Es gibt Urteile da sind Kunden durch Gerichte als Sonderkunden eingestuft worden weil immer eine Bestabrechnung stattgefunden hat usw..

Cremer:
@bjo,

es ist schon gut, wenn man die Verträge hat. Ich habe auch noch den Erstvertrag von 1980.

Ich kenne da einen Fall, da konnte der Kunde den Vertrag gerichtlich nicht mehr vorweisen. Dies führte dann zum nachteil für ihn,dass man sich gerichtlich auf einen Vergleich einigte.

dattelner:

--- Zitat ---Original von bjo
man muß nicht immer einen Vertrag haben um Sonderkunde zu sein!
auf der Startseite findest du Gerichtsurteile zum Thema Sonderkunde.

--- Ende Zitat ---

Ich bin mir sicher, Sonderkunde zu sein. Das hat mir auch schon vor langer Zeit RR-E-ft quasi bestätigt.
Mich würde aber interessieren, ob in diesen Altverträgen irgendwas zu regulären Kündigungsfristen steht.

reblaus:
@dattelner

Wenn Sie schon seit 2004 wegen fehlendem Preisanpassungsrecht kürzen, sind weitergehende Rückforderungsansprüche vor dem Jahr 2006 verjährt. Sie hätten damals auf den Preis von 1989 kürzen müssen. Das ist der vertraglich vereinbarte Preis. Zum 31.12.2009 verjähren Ihre weitergehenden Ansprüche aus 2006.

Durch den Hinweis Ihres Versorgers \"Bestabrechnung innerhalb des Sonderabkommens\" in der Abrechnung 1992 können Sie nachweisen, dass Sie von einem Sondervertrag ausgegangen sind. Damit ist es Aufgabe des Versorgers nachzuweisen, dass die Vereinbarungen in Ihrem Vertrag tatsächlich den gesetzlichen Bestimmungen entsprochen haben, und trotz der Namensgebung ein Grundversorgungsverhältnis zustande gekommen ist.

Cremer:
@reblaus,

Termin für die Verjährung ist das Rechnungsdatum, deshalb kann es sein, dass die Jahresrechnung aus 2006 für den Verbrauchszeitraum 2005 noch nicht verjährt ist.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln