Energiepreis-Protest > innogy (vormals RWE Vertriebs AG)
Zuteilung einer weiteren Kundennummer
userD0010:
@Cremer
ich frage mich sowieso, warum RWE für Wasser, aber insbesondere für Abwasser Gebühren einzieht.
Haben die mit der Kommune einen Vertrag?
Natürlich haben die Verträge mit der Kommune. Man denke an die Konz.Abgabe.
Wasser und Abwasser rechnen meine freundl. Energieversorger einmal für den Wasserverband und einmal für die Gemeinde im Auftrag ab.
Und weil ich mir nun dieses wundersame Geschreibe genauer angesehen und dabei auch die Buchhaltertricks näher geprüft habe, musste ich feststellen, dass man entgegen der Zusicherung einer einwandfreien Messung und Abrechnung (Gebühr in den Entgelten) Zahlenspielchen vollzogen hat.
Nach den Zählerständen für Wasser und Abwasser wurde korrekt berechnet und dafür auch Abschläge angefordert für´s Folgejahr. Für´s erste von mir geprüfte Jahr 2005/2006 hatte man dafür 486,00 Euro eingefordert und erhalten. Zu zahlen hatte ich allerdings gem. Jahresrechnung nur 429,19 Euro.
Natürlich hat man die Überzahlung mit den Gaslieferungen verrechnet.
In der neuen Konstruktion schreibt man mir jetzt ein Guthaben von 27,81 Euro für diesen Zeitraum und hat diesen Betrag umgebucht.
Ich vermute, dass in Bochum in der neuen Vertriebs AG jemand den feuchten Finger aus dem Fenster gehalten hat, um diese Zahl zu \"ermitteln\".
Oder liegt es an PISA, denn die Differenz allein für das genannte Geschäftsjahr beträgt nach dem berühmten Adam Riese 56,81 Euro.
Hierfür haben ich Erklärungsbedarf angemeldet.
Cremer:
@h.terbeck,
natürlich kann eine Kommune jemand mit dem
--- Zitat ---Einzug von kommunalen Abgaben
--- Ende Zitat ---
also der Gebühren beauftragen.
Bei uns betreibe die SW KH selbst die Wasserversorgung von der Quelle bis zum Kunden.
In Ihrem Fall sollten Sie mal bei der Gebührensatzung der Kommune nachschauen, ob die verlangten Sätze/Gebühren auch richtig sind.
userD0010:
Nachdem ich bereits gestern die \"Aufstellungen\" meines freundlichen Energieversorgers mit entspr. Kommentaren zurückgeschickt habe, weil selbst die simpelsten Grundrechenarten der neu gegründeten Vertriebs AG unbeachtet blieben, fand ich bei heutiger Durchsicht weiterer mir übermittelter Belege ein Schreiben an mich vom 11.09.2009, mit dem man meinen Abschlagplan geändert habe und unter Berücksichtigung des Jahresverbrauches und der Anzahl der Zahlungstermine bis zur nächsten Rechnung einen neuen Abschlagbetrag festgesetzt habe.
Die dann folgenden Termine beginnen am 30.04.2009 mit einem Betrag von 78,00 Euro, und dann jeweils monatlich folgenden Beträgen von 138,00 Euro, endend am 30.10.2009.
Wie dieses Zahlenspiel zusammengebastelt ist, bleibt das Geheimnis meines freundl. Energieversorgers.
Das angeheftete Blatt 2 dieses Schreibens beinhaltet bei zunächst flüchtigem Betrachten eine sog. Zahlungsvereinbarung, mit der eine Forderung von 211,00 Euro ausgeglichen werden kann mit zwei Raten (?) von je 69,00 Euro am 15.09. und 01.10.2009 sowie einer Rate am 16.112009 mit 73,00 Euro.
Erst diese für mich schwachsinnige Aufstellung ließ mich das Blatt Papier genauer ansehen und, man mag es nicht glauben:
Dieses Blatt 2 enthielt als Adressaten einen Kunden meines freundl. Energieversorgers in Bestwig im Sauerland.
Da in dem an ihn gerichteten Schreiben vp, 11.09.2009 die erste Zahlungsfrist am 15.09,2009 festgelegt und für den Fall der Mißachtung die Gesamtforderung fälliggestellt würde, habe ich diesen Kunden gleich angerufen und ihn vorgewarnt.
Das Original dieses Schreibens habe ich allerdings heute an meinen freundl. Energieversorger zurückgesandt mit der Bitte, Mitarbeiter in dieses neugegründete Unternehmen einzustellen, die nicht nur die Grundrechenarten beherrschen, sondern neben buchhalterischen Grundkenntnissen auch des Lesens kundig seien, um neben dem anderen Durcheinander zumindest die Vertraulichkeit von Kundendaten zu wahren durch richtiges Lesen von Adressen und Eincouvertieren von Schreiben.
BerndA:
Hallo Herr Terbeck,
unglaublich , was da inzwischen so passiert ! Aber Sie haben völlig richtig reagiert, ich hätte es genauso gemacht !
Mit freundlichen Grüßen
B. Ahlers
BdEv Münsterland
Cremer:
@h.terbeck,
ich hätte das Schreiben persönlöich gerichtet an den Geschäftsführer zurückgeschickt.
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