Energiepreis-Protest > innogy (vormals RWE Vertriebs AG)

Zuteilung einer weiteren Kundennummer

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userD0010:
Heute erreicht mich ein Schreiben meines freundlichen Energieversorgers, in dem er mir seinen Entschluss zur Zuteilung einer weiteren Kundennummer mitteilt.
In dem Einführungstext meint er wieder erwähnen zu müssen, dass er schon aus Gründen der Gleichbehandlung aller seiner Kunden eine Kürzung der Abschläge und Rechnungsentgelte nicht akzeptieren kann und sich die Einleitung weiterer Schritte ausdrücklich vorbehält   (oh Schreck).

Damit er aber meine Zahlungen für Gas und Wasser/Abwasser auch zukünfitg richtig zuordnen kann, wird er diese unter getrennen Kundennummern abrechnen. Neben der bestehenden erhalte ich noch eine zusätzliche.

Dann teilt er mir mit, dass er seine Rechnungen für 2006/2007 und 2007(2008 storniert habe und die Wasser/Abwasserzähler einen Tag nach der Jahresrechnung von 2006 endabgerechnet und die Anmeldung unter einer neuen Kundennumer durchgeführt habe.
Dort habe das Guthaben 81,68 Euro betragen und der Anteil für Wasser und Abwasser hätte 27,81 Euro betragen. Diesen Betrag (Anm. ????) hätte er meinem neuen Vertragskonto zugebucht.!!
Gleicher Text für das folgende Abrechnungsjahr.

Verwirrend allerdings ist der Hinweis auf meine Zahlungen gem. Schreiben vom 29.11.2007, wonach meine Zahlungen vom 04.12.2007 und 5.12.2007 von insgesamt 194,07 Euro zum Ausgleich der \"Forderungen\" meines freundlichen Energielieferanten  FÜR  GAS in Höhe von 363,82 Euro verwendet würde und noch eine Restforderung bestünde.

So will man zweckgebundene Zahlungen einfach mir nichts dir nichts nach eigenem Gusto um- und zubuchen.

Dann fügt man diesem Schreiben diverse korrigierte Rechnungen bei mit für mich nicht nachvollziehbaren Summen, Abschlägen und Restforderungen.

Bin ich Buchhalter meines freundlichen Energielieferanten ?
Muss ich mich stundenlang in deren Buchungskünste einlesen und einarbeiten?
Ich gedenke, den gesamten Umschlagsinhalt zurückzusenden, zumal mir auch noch ungeklärte Abschlagzahlungen und deren Verbleib aus zwei Vorjahren nicht erläutert wurden.


Übrigens zur allgemeinen Belustigung:
Eine korrigierte Jahresrechnung für den Zeitraum 2006-2007 behauptet eine Forderung von 1.070,82 Euro minus Zahlungen von 707,00 Euro, woraus sich eine Forderung von 363,82 Euro ergebe.
Den dazu erforderlichen 1. Abschlagvon  2.850,00 Euro fordert man zur Überweisung bis zum 30.11.2007.
(Dieser Unsinn ist mittels blaufarbigem Kuli-Strich durchgestrichen)
Ob es sich bei diesem sog. Abschlag um die Reisespesen des VORWEG-gehenden handeln könnte ?

BerndA:
Hallo Herr Terbeck,

dieses \"Kuddelmuddel\" wegen der Umstellung auf die getrennten Kundennummern ist uns auch bekannt. Die Einführung einer neuen Kundennummer für jede Energieart mag ja aus Transparenzgründen noch angehen.

Es ist jedoch in keinster Weise nachzuvollziehen, was RWE da mit den weiteren Rechnungen macht. Zweckgebundene Zahlungen einfach umzubuchen, geht schon gar nicht. Ich empfehle RWE tatsächlich die kompletten Rechungen zurückzusenden und darauf hinzuweisen, dass die dieser \"Haufen Papier\" offensichtlich überhaupt nicht nachzuvollziehen ist. Insofern ginge man schlichtweg von einem Fehler des Computersystems aus.

Denn wir sind tasächlich nicht die Buchhalter der RWE. Dieses Chaos müssen die schon selbst entwirren.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Ahlers

BdEv Münsterland

Cremer:
@h.terbeck,
Schreiben zurückweisen mit der Premisse, dass eine Kundennummer exsistiert und zahlungen nur auf diese geleistet werden.

Sollten versorgerintern hier anders verbucht werden, so ist dies alleinige Sache des Versorgers.

userD0010:
@BerndA
@Cremer

Nachdem ich die Buchhaltungs-Bastelversuche meines freundlichen Energielieferanten mit den insgesamt zehn Aufstellungen/Umbuchungen und Ankündigungen zu prüfen begonnen habe, durfte ich den nächsten Witz erkennen. War doch vor wenigen Tagen meine Info über die unterjährige Zählerablesung bereits im Forum vermeldet, so darf ich bei dem sog. Begrüßungsschreiben der RWE an mich als \"neuen\" Kunden mit \"neuer\" Kunden-Nummer für Wasser und Abwasser lesen, dass nach der unterjährigen Zählerablesung vom 07. Sept. 2009
Zitat: die nächste Zählerablesung ist für den Zeitraum vom 30.10.2009 bis zum 15.11.2009 vorgesehen. (Zitat Ende)
Das zum Thema Zählerablesungen  (Chaos oder bewusste Irreführung ??)

Weiter in diesem sog. Begrüßungsschreiben der RWE Vertrieb AG  heisst es:
\"Grundlage des Vertrages und der Abrechnung sind die jeweils gültigen Preise für die Grund- und Ersatzversorgung bzw. für Sonderverträge. Es gilt die jeweilige Grundvesorgungsverordnung einschl. der Ergänzenden Bedingungen bzw. unsere jeweiligen Sondervertragsbedingungen

In den dazugehörigen Anlagen wurden vollständig erfolgte Zahlungen der vergangenen Jahre für Wasser und Abwasser umgebucht, daraus Guthaben ermittelt, die jeweils anderweitig verrechnet worden sein sollen, Hin- und Herbuchungen vorgenommen sowie für Wasser und Abwasser unterjährig neue Abschlagzahlungen festgelegt.
Obwohl die hiesige Gemeinde seit Jan. d.J. für versiegelte Flächen Regenwasserabgabe aus den Abwassergebühren herausgerechnet hat und diese über die Gebührenrechnung der Gemeinde abgerechnet werden, hat diese Information offenbar meinen freundlichen Energieversorger noch immer nicht erreicht, so dass dieser auch weiterhin die nicht mehr gültigen höheren Abwassergebühren in den geforderten Abschlagzahlungen aufführt.

Die voRWEggehende Vertrieb AG scheint wohl nur vom Trieb der trickreichen Geldbeschaffung erfasst worden zu sein.

Cremer:
@h.tecrbeck,

ich frage mich sowieso, warum RWE für Wasser, aber insbesondere für Abwasser Gebühren einzieht.

Haben die mit der Kommune einen Vertrag?

Wenn ja, dann dürfte RWE erst recht nicht solche Beträge für Wasser und Abwasser mit ihren eigenen Energieart, Strom und Gas, verrechnen.

Denn für Wasser und abwasser haendelt die RWe nur im Auftrage

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