Energiepreis-Protest > innogy (vormals RWE Vertriebs AG)

In der Mahnung genannte Urteile liegen jetzt vor

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userD0010:
@Energist

Das von RWE zitierte Urteil des AG Halle/W. hat doch absolut nichts mit unserem Energiepreisprotest zu tun. Der Betroffene hat all die Jahre die gestigenen Energiepreise ohne Enwand bezahlt und wollte doch nur mit Hinweis auf seine wirtschaftliche Situation nun plötzlich den geforderten Rechnungsbetrag nicht mehr zahlen.  In seiner dezugehörigen Begründung hat er mit keinem Wort einen Einwand gegen die Preiserhöhungen vorgetragem.
Wenn der Betroffene erstmals nach Erhalt des Mahnbescheides glaubte, die Preisgestaltung rügen zu müssen, lag er vollkommen daneben und mussste zwangsläufig zur Zahlung verdonnert werden.
Allerdings ist eis schon mehr als fragwürdig, dass seitens des EVU solche Urteile gegenüber Protestlern zitiert werden. Das zielt doch nur auf die Angst mancher Kunden und Nichtwissenden, die mit diesen Hinweisen unter Druck gesetzt und zur Zahlung \"animiert\" werden.

Energist:
@h.terbeck
Das war mir schon klar, war allerdings auch überhaupt nicht meine Frage!

@BerndA
Aber die Frage der Schlussfolgerung durch BerndA ist für mich (und wahrscheinlich auch für alle weiteren Tarifkunden) interessant , insofern bitte ich um Antwort.

BerndA:
Hallo Energist,

ja genau, wegen der Formulierungen glaube ich, dass hier Sonderverträge vorgelegen haben müssen.

Bei Tarifkunden spricht man eigentlich nicht so deutlich vom \"Vorliegen von Verträgen\". Tarifkunden erhalten meistens nur \"Begrüßungsschreiben\", sobald Sie sich beim EVU angemeldet haben.

Allerdings wäre hier notwendigerweise eine weitere Recherche zum entsprechenden Einzelfall erforderlich.


Gruß

Bernd A

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