Energiepreis-Protest > WSW Energie & Wasser AG
ablehnung einspruch. und jetzt?
christian_wup:
Hallo,
die WSW Energie&Wasser AG hat meinen letzten Einspruch vom 3.8.09 gegen den Gaspreis seit dem 1.11.08 abgelehnt.
Im Wortlaut: \"Ihren Widerspruch gegen unsere Gaspreiserhöhung zum 01.11.2008 haben wir erhalten, erkennen diesen jedoch aufgrund der Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 13.06.2007 und 19.11.2008 nicht an.
Mit der von Ihnen beanstandeten Preiserhöhung - wie auch mit allen anderen ab dem 01.11.04 vorgenommenen Preisanpassungen - haben wir auf Änderungen der Bezugspreise unserer Vorlieferanten reagiert und die Steigerung unserer eigenen Kosten beim Gasbezug weitergegeben.
Nachdem der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen die Billigkeit von Preiserhöhungen bestätigt hat, wenn damit lediglich Bezugskostensteigerungen weitergegeben werden, können keine in rechtlicher Hinsicht ernsthaften Einwendungen gegen die Billigkeit unserer Gaspreiserhöhungen vorgebracht werden. Wir betrachten damit das Thema \"Unbilligkeit unserer Preise\" als abgeschlossen und werden mit dieser Begründung gekürzte Forderungen bei unseren Kunden geltend machen.\"
Ein Hinweis noch. Ichmache seit den Erhöhungen von 2006 regelmäßig meinen Einspruch gegen die Jahresendabrechnung geltend. Ich beziehe Heizgas nach dem Sonderabkommen WSW Erdgas Vario.
Wäre nett wenn mir jemand einen Hinweis für mein weiteres Vorgehen geben könnte.
Cremer:
@christian_wup,
abwarten und Tee drinken.
Christian Guhl:
Wenn Sie in einem Sondervertrag beliefert werden, kommt es auf die Billigkeit überhaupt nicht an. Die genannten Entscheidungen des BGH beziehen sich auf Kunden in der Grundversorgung. In Ihrem Fall ist die in den AGB vereinbarte Preisänderungsklausel ausschlaggebend. Diese ist mit großer Wahrscheinlichkeit unwirksam. Sie brauchen nur den Preis zahlen, der bei Vertragsabschluß vereinbart wurde.
reblaus:
@christian_wup
Sie befinden sich zum Glück nicht in der unglücklichen Situation, dass Ihr Versorger den Widerspruch anerkennen muss. Er muss ihn noch nicht einmal zur Kenntnis nehmen. Er muss ihn lediglich im Briefkasten vorfinden können.
Was er mit Ihrem Widerspruch macht, steht in seinem Belieben, wir leben in einem freien Land.
Schauen Sie nach, ob Sie einen Sondervertrag haben. Vielleicht ist Ihr Widerspruch sogar unnötig gewesen. Das wäre dann der Fall, wenn Ihr Versorger seine Preise gar nicht einseitig erhöhen durfte, weil der Vertrag das überhaupt nicht gestattet.
Und ansonsten schreiben wir nicht mehr den 13.06.2007 und auch nicht mehr den 19.11.2008. Die Welt hat sich weiter gedreht, auch die Welt des BGH.
RA Lanters:
wie mein vorredner schon sagte, akzeptieren muss der versorger den widerspruch nicht. da wäre er auch schön blöd, wenn er ihn akzeptieren würde. allein die außenwirkung wäre verherrend...
aber auf jeden fall das schreiben, in dem der versorger den erhalt des widerspruches bestätigt gut aufbewahren, das könnte noch wichtig werden...
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