Energiepreis-Protest > GVG Rhein Erft

GVG Vertragsänderung

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Cremer:
@xalo,

mal genau prüfen, welche Vertragsart Sie beim jetzigen Versorger haben.

Sonderverträge sind allgemein, wenn es eine Festpreisbindung, eine bestimmte Laufzeit oder besondere Preise gegenüber der Grund- und Ersatzversorgung gibt.

Selbstverständlich erhalten Sie einen neuen, anderen Vertrag, wenn Sie den Anbieter wechseln. Dann geltendie Preise ab heute.

xalo:
Guten morgen,

ich habe in meinen Unterlagen keinen Vertrag mit der GVG gefunden. Auf der Rechnung von 2003 steht folgender Satz:

\"Grundlagen für unsere Lieferung sind die \"Verordnung über allg. Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV)\" vom 21. Juni 1979, die \"Verordnung über allg. Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)\" vom 20. Juni 1980, unsere ergänzenden Bestimmungen zur AVB und/oder der mit Ihnen abgeschlossene Sondervertrag. Änderungen der allg. tarife bzw. Sonderpreise werden in der Tagespresse veröffentlicht oder bekannt gegeben.\"

Im September 2007 habe ich ein Schreiben über \" Anpassung des Erdgasliefervertrages\" erhalten, den ich unterschreiben und zurücksenden sollte. Darin stand unter anderem: \"...Sollten wir ein unterschriebenes Exemplar bis zum 07.11.2007  nicht erhalten, werden wir davon ausgehen, dass Sie mit den Änderungen Ihres Erdgasliefervertrages ohne weiteres einverstanden sind. Der geänderte Vertrag gilt dann ab dem 08.11.2007.\"

Dieses Schreiben habe ich ignoriert und nicht darauf reagiert...

Kann ich bei der GVG erfragen was für einen Vertrag ich habe/hatte?

reblaus:
@xalo
Keinesfalls sollten Sie dem Versorger mitteilen, dass Sie nicht wissen, welche Vertragsbeziehung zu ihm besteht.

Der Versorger geht aber davon aus, dass Sie einen Sondervertrag haben, ansonsten hätte er Ihnen nicht eine Anpassung dieses Vertrages angeboten. Die Grundversorgung ist gesetzlich geregelt, da kann er nichts anpassen.

Welchen Preis überweisen Sie denn aktuell an die GVG? Den Preis von 2004?
Bezahlen Sie unter Vorbehalt den vollen Preis? Zahlen Sie jedes Jahr 2% mehr?

bolli:

--- Zitat ---Original von xalo

Kann ich bei der GVG erfragen was für einen Vertrag ich habe/hatte?
--- Ende Zitat ---

Können Sie, allerdings ist fraglich, ob Sie da zeitnah eine Antwort bekommen. Derzeit sind die EVU\'s da ein wenig \'zäh\'.


--- Zitat ---Original von xalo
Im September 2007 habe ich ein Schreiben über \" Anpassung des Erdgasliefervertrages\" erhalten, den ich unterschreiben und zurücksenden sollte. Darin stand unter anderem: \"...Sollten wir ein unterschriebenes Exemplar bis zum 07.11.2007  nicht erhalten, werden wir davon ausgehen, dass Sie mit den Änderungen Ihres Erdgasliefervertrages ohne weiteres einverstanden sind. Der geänderte Vertrag gilt dann ab dem 08.11.2007.\"

Dieses Schreiben habe ich ignoriert und nicht darauf reagiert...
--- Ende Zitat ---

Dieses Schreiben deutet eher auf einen Sondervertrag hin, da man Ihre Unterschrift unter einen neuen Vertrag haben wollte. Die automatische Umstellung ohne eine solche Unterschrift dürfte bei einem Sondervertrag wohl nicht zulässig gewesen sein.

Haben Sie denn vielleicht Ihre letzte Rechnung aus 2009 (Abrechnungszeitraum 2008/2009) ? Schauen Sie doch mal da nach, ob sich keine Vertragsinfo findet. Sonst einfach mal den Kwh-Preis hier rein schreiben und fragen, ob jemand anderes aus Ihrem Versorgergebiet sagen kann, zu welchem Vertrag dieser Preis gehört.

xalo:
Vorab möchte ich mich bei Allen bedanken, die antworten und ein großes Lob an dieses Forum loswerden.

@reblaus: Ich mache die Abrechnung auf Basis der Preise von 2004 ohne die 2%.

@bolli: Auf der Rechnung von 2009 stehen folgende Preise:

Leistung: Vollversorgung 2
Verbrauch: Umrechnungsfaktor (9,7493)
Arbeitspreis (Ct/kWh):
4,73 ( 01.07.2008 ) Preisänderung
5,63 ( 01.10.2008 ) Preiserhöhung
6,38 ( 01.01.2009 ) Preissenkung
6,044 ( 01.01.2009 ) Preissenkung
Grundpreis/Jahr: 171,72

Hinweise zum Vertrag bzw. Sondervertrag stehen nicht auf der Rechnung.

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