Energiepreis-Protest > GVG Rhein Erft
GVG Vertragsänderung
xalo:
Hallo,
ich bin seit 2001 GVG-Kunde und widerspreche seit 2004 deren Gaspreisen.
Die GVG hat mittlerweile neue Preismodelle, die um einiges günstiger sind als die Preise in meinem alten Vertrag (natürlich im Vergleich zu 2004-Preisen deutlich teurer).
Was passiert, wenn ich jetzt meinen Vertrag auf ein aktuelles Preismodell umstellen lasse oder zu einem anderen Anbieter wechsle? Ich gehe davon aus, dass ich mit einem neuen Vertrag (egal bei welchem Anbieter) den bisherigen Widerspruch unterwandere oder?
Was sollte ich generell zu diesem Thema beachten?
MfG
bolli:
Nun, wenn du einen Sondervertrag hast, der eine ungültige Preisanassungsklausel beinhaltet, solltest du tunlichst gar nichts tun, außer weiterhin fleißig zu kürzen.
Wenn du einen neuen Vertrag abschließt, gelten ab diesem Datum natürlich die neuen Bedingungen und zumindest bei einem Sondervertrag erkennst du damit auch den derzeit gültigen Preis an, den du dann nicht mehr angreifen kannst. Zukünftige Erhöhungen aber sehr wohl.
Deine Forderungen aus dem alten Vertragsverhältnis gibst du damit aber nicht auf, d.h. wenn du vom EVU noch was raus zu bekommen hast, weil du z.B. widersprochen hast, aber nicht fest auf den Preis seit dem Widerspruch gekürzt hast, so kannst du diese Ansprüche weiter seperat durchsetzen.
Wichtig ist als erstes die Unterscheidung Sondervertragskunde/Grundversorgungskunde, da die rechtliche Beurteilung da sehr unterschiedlich ist.
xalo:
Wie kann ich feststellen, ob ich ein Sondervertragskunde bin?
Steht das womöglich auf der Rechnung?
reblaus:
@Xalo
Grob gesagt: Sie sind Sondervertragskunde wenn Sie einen Vertrag abgeschlossen haben, der mehr regelt als die AVBGasV. Das ergibt sich in erster Linie aus dem, was Sie 2001 vereinbart haben. Diese Unterlagen müssen Sie genau prüfen.
Wenn dort eine Klausel auftaucht, nach der der Versorger das Recht hat die Preise zu erhöhen, dann kommt es darauf an, ob diese Klausel überhaupt vereinbart werden durfte, oder ob sie gegen das Gesetz verstößt. Hierfür ist der genaue Wortlaut entscheidend.
bolli:
--- Zitat ---Original von xalo
Wie kann ich feststellen, ob ich ein Sondervertragskunde bin?
Steht das womöglich auf der Rechnung?
--- Ende Zitat ---
Wenn Sie 2001 einen Vertrag unterschrieben haben, der z.B. eine Mindestlaufzeit hatte und Sie und die GVG diesen unterschrieben haben, haben Sie vermutlich einen Sondervertrag. Die alten Verträge waren oft auch mit \"Sondervertrag\" überschrieben.
Heute heißen die bei der GVG \"Vollversorgungsvertrag\". Dieser Begriff tauchte bei mir auch in der Rechnung auf. Außerdem sind die Preise in diesen Sonderverträgen in der Regel günstiger als die der Allgemeinen Versorgung (Grund- und Ersatzversorgung).
Wenn Sie denn einen Sondervertrag haben, ist, wie reblaus beschrieben hat, die Preisanpassungsklausel zu überprüfen. Allerdings scheint es so, dass die weit überwiegende Anzahl dieser Klauseln in den Sonderverträgen unwirksam waren (sind). Daher ist eher der erste Schritt genau zu prüfen.
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