Die erste Frage ist zunächst einmal, ob Sie einen Sondervertrag haben oder in der Grundversorgung sind.
Bei einem Sondervertrag ist sodann zu prüfen, ob die GVG eine wirksame Preisanpassungsklausel verwendet hat. In ALLEN bisher bekannt gewordenen Fällen waren in den Sonderverträgen der Versorger unwirksame Preisanpassungklauseln verwendet worden, weshalb die Versorgern nun versuchen, mit einer anderen Argumentation praktisch die unwirksame Preisanpssungklausel \'zu heilen\' und doich noch an des Verbrauchers Geld zu kommen, was aber nicht möglich ist, AUßER das gesetzliche Preisanpassungsrecht wurde wirksam in den Sondervertrag eingebunden, was aber in den allermeisten Fällen auch nicht der Fall war.
Hier kann im Zweifelsfall aber nur ein Anwalt unter Betrachtung des Einzelfalles entscheiden, was richtig ist. Den brauchen Sie aber frühestens beim Mahnbescheid, eher noch bei einer Klageerhebung seitens des EVU. SIE brauchen aber derzeit nichts weiter zu machen, als wie NICHT ZU ZAHLEN und der GVG dieses mitzuteilen (wenn Sie einen Sondervertrag haben).
Diese würden, wenn Sie der Meinung sind, ihnen stünde das Geld zu, entweder einen Mahnbescheid beantragen (der Regelfall) oder direkt eine Klage erheben (eher selten). Dem Mahnbescheid können Sie getrost wieder widersprechen und dann müsste die GVG doch Klage erheben. Diese Klageerhebung, die natürlich immer wieder angedroht wird, wird aber sicher nur erfolgen, wenn die GVG Erfolgsaussichten sieht. Bei einem Sondervertrag sind die aber eher gering. Also nicht Bange machen lassen.