@bolli
In einem Gerichtsverfahren dürfen Sie sich gleichrangig auf völlig widersprüchliche Rechtsgründe berufen, warum Sie der Meinung sind, dass Sie den Anspruch zu Recht verfolgen bzw. warum der Anspruch zu Unrecht besteht.
Sie dürfen daher argumentieren, dass der Anspruch nicht besteht, weil überhaupt kein Vertrag zustandegekommen ist, der zustandegekommene Vertrag jedenfalls keine Preiserhöhungen zulässt und die Preiserhöhung in unzulässiger Höhe vorgenommen worden ist. Nur unwahre Behauptungen über Tatsachen dürfen Sie nicht aufstellen, wenn es um Geldforderungen geht.
Entscheidend ist, dass einer dieser Gründe vorliegen muss, damit Sie Ihren Fall gewinnen. Deshalb sollten Sie stets alle Argumente, die Ihnen zur Verfügung stehen, vortragen.