Hallo,
mein früherer Gasversorger, die GVL, hat sich gemeldet. In seinem Schreiben argumentiert er, dass eine ordentliche Kündigung meines Gas-Sonderabkommens zulässig gewesen sei und bezieht sich auf ein Urteil des LG Ansbach, ohne Aktenzeichen und Datum.
Kennt jemand dieses Urteil? Bei Google und auch hier im Forum finde ich nichts dazu. Zusätzlich wird das Urteil des BGH vom 13.06.2007 zitiert, das eine Monopolstellung grundsätzlich ausschließe.
Man bietet mir nun an:
* Verzicht auf die Forderungen aufgrund Rechnungskürzung aus 2005, 2006 und bis 30.06.2007 (--> Kündigung meines Sonderabkommens durch GVL)
* Nachzahlung meinerseits ab 01.07.2007 bis 30.09.2008 (Versorgerwechsel)
Dann kommt noch das Übliche, mit Entgegenkommen, keine Rechtsverpflichtung, keine Beanstandung durch die Landeskartellbehörde, etc..
Kein Wort zur Billigkeit der Preise o.ä.. Handelt es sich nun um eine Einzelaktion meines ehemaligen Versorgers oder ist das die neue Masche? Kann es sein, das man auf die Forderungen verzichtet, die man sowieso nicht durchsetzen könnte?
Gruß
Jokeman14