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Autor Thema: Verfügung von Amtsgericht Ulm erhalten  (Gelesen 8823 mal)

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Offline Gregor

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Verfügung von Amtsgericht Ulm erhalten
« am: 28. Januar 2010, 20:39:26 »
Verfügung von Amtsgericht Ulm erhalten

Hallo zusammen,
aufgrund einer mehrmaligen Gaspreiserhöhung (26%) der Gasversorgung Langenau , haben wir uns dagegen mit eurem Musterschreiben
gewehrt. Unsere Aktionen: Monatliche Überweisung eines beschränkten Abschlags auf den von uns anerkannten Gaspreis. Beschränkung der Jahresrechnung 2005 sowie weitere Beschränkung des Abschlags bis 2009.

Die bisherigen Reaktionen meines Gasversorgers entsprachen dem Standard.

Ende 2006 wurde dann das mit uns geschlossene Sonderabkommen von der GVL fristgerecht zum 01.07.07 gekündigt. Wir haben dem widersprochen. Die weiteren Jahre wurden die Abrechnnugen auf Basis des Grundversorgertarifs von der GLV kalkuliert. Wir haben die Rechnung weiterhin gekürzt, jedoch hier berücksichtigt, daß der Grundpreis günstiger ist und zahlten deshalb am Arbeitspreis mehr.

Das ging bis vor kurzem gut. Jetzt wurde ein Mahnverfahren von GLV gegen uns eingeleitet. Dies haben wir abgewiesen, wie bei eurer \"häufig gestellten frageliste\" beschrieben mit Berufung auf §315. Gestern kam nun eine Verfügung des Amtsgerichts Ulm mit einer Klageschrift des Anwaltsbüros der GLV. Der einklagende Betrag beläuft sich auf 157eur und ist ein Teilbetrag der von uns einbehaltenen Summe.

****Jetzt endlich zur Frage*****

Für uns gibt es hier noch zwei Möglichkeiten die wir gehen wollen.

1: Wir erkennen die Forderung der GVL an mit der sinngemäßen Begründung das es sich bei diesem Betrag aus wirtsch. nicht lohnt zu kämpfen. Dann zahlen - und den Versorger wechseln und wieder ein \"ehrliches\" Leben führen:-) Dies hat aber dann den Nachteil daß die bis dahin aufgelaufenen Anwalts und Ger.Kosten auf uns abgewälzt werden- oder??

2: Eigentlich wollten wir immer die Variante wählen die in eurer \"häufig gestellten frageliste\" unter \"Kann ich sofort bei Klageerhebung zahlen?\" steht.

>Das Versorgungsunternehmen trägt bei einem Klageverfahren ohne oder mit vorherigem Mahnbescheid die gesamten Kosten einschl. Gerichts- und Anwaltskosten, wenn es im Prozess erstmals die Kalkulationsgrundlagen offen legt, der Kunde nach erstmaliger Einsicht in die Kalkulationsgrundlagen den Preis dann für billig i.S.d. § 315 BGB hält und die Klageforderung deshalb sofort anerkennt und begleicht (§ 93 Zivilprozessordnung - Sofortiges Anerkenntnis).
>

Wie kann ich Variante 2 durchziehen ohne einen Anwalt zu nehmen? Also wie formulieren wir eine Erwiderung an das Amtsgericht.  Wie gesagt, wir wollen keine Verhandlung.

Offline RR-E-ft

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Verfügung von Amtsgericht Ulm erhalten
« Antwort #1 am: 28. Januar 2010, 20:43:54 »
Ein normaler Heizgaskunde mit 20.000 kWh hat bei Kürzungen seit 2005 bisher etwa 1.500 € unter dem Kopfkissen. Die 157 € sollen ein Teilbetrag sein? Wenn man da etwas anerkennt, darf man den anderen Teil auch gleich rausrücken.

Zu § 93 ZPO siehe hier.

Zitat
1. Instanz, ein Anwalt, Urteil
Streitwert          157,00 €
Ergebnis              0,00 €
Kostenquoten: Klg. 100%  Bkl. 0%
Kosten Klg.         164,25 €
Kosten Bkl.           0,00 €
Ergebnis Klg.      -164,25 €
Ergebnis Bkl.         0,00 €
____________________________________
   Kostenberechnung
Anwaltsgebühren            62,50 €
Auslagenpauschale            12,50 €
MWSt 19%                    14,25 €
Gerichtsgebühren            75,00 €
                   ---------------
Gesamtkosten               164,25 €

Zitat
Original von Gregor

1: Wir erkennen die Forderung der GVL an mit der sinngemäßen Begründung das es sich bei diesem Betrag aus wirtsch. nicht lohnt zu kämpfen.

Mit der Begründung bleibt man auf den Kosten sitzen.

Offline bolli

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Verfügung von Amtsgericht Ulm erhalten
« Antwort #2 am: 29. Januar 2010, 00:00:33 »
Also, ohne Anwalt können Sie sich den Prozess wohl sparen, müssen aber die bisherigen Kosten wohl auf jeden Fall tragen. Die Geschichte mit dem sofortigen Anerkenntnis ist größtenteils ne \"Mogelpackung\" und wird für 99% nicht anwendbar sein. Und wo, wird Ihnen vermutlich auch nur ein Anwalt sagen können. RR-E-ft hat Ihnen ja den Link in sein Post gesetzt.

Bei Ihnen handelt es sich ja möglicherweise um 2 Verträge: Einmal das Sonderabkommen bis Ende 2006. Das kann man ggf. auch ohne Anwalt hinbekommen, wenn die Formulierung einigermaßen passt.
Aber schon die Frage, ob denn überhaupt WIRKSAM gekündigt wurde, erfordert einen Anwalt. Das eine oder andere werden Sie ggf. selbst prüfen können (z.B. eigenhändige Unterschrift, Vertretungsberchtigt ?) anderes wird Ihnen möglicherweise nicht auffallen.
Und dann kommt die Grundversorgung, wo es möglicherweise nicht um die wirksame Preisanpassungsklausel geht (vielleicht auch doch, man denke an die \"Veröffentlichungspflicht\" ) aber ansonsten um die Billigkeit der Preise. Und da muss man einiges beachten. Da sollte ein Fachmann/Fachfrau ran.

Was hat denn Ihr Versorger eigentlich eingeklagt. Offene Forderungen aus dem Vertragsverhältnis BIS 31.12.2006 oder aus dem AB 01.01.2007 ?

Und immer dran denken: Auch wenn\'s jetzt nur um 157,- EUR geht, wenn Sie verlieren oder anerkennen, wird der Rest direkt hinterherkommen, verlassen Sie sich drauf, wie RR-E-ft schon sagte.

Offline Gregor

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Verfügung von Amtsgericht Ulm erhalten
« Antwort #3 am: 29. Januar 2010, 21:08:32 »
Hallo zusammen,
bei der Summe von 157,26eur geht es nur um die die Forderung ab der Kündigung des Sonderabkommens ab dem 01.07.07 bis zum 03.02.2009.

Am 21.07.09 wurde mir nämlich ein Angebot der GVL gemacht, das sie auf die Forderungen in der Zeit des Sondervertrages verzichten wollten, wenn wir die forderung im Grundtarif, also jene jetzt eingeforderten 157,26eur zahlen würden. Damals gingen wir auf diesen Deal nicht ein.

Die Gesamtsumme der Forderungen seit 2005 sind 644,65eur.

Also was soll ich jetzt machen. Anwalt einschalten? Gibt es da wirklich Hilfe fürs kleine Geld? Ne konkrete Antwort ohne Geschwafel ware super!!!

Offline Schützin

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Verfügung von Amtsgericht Ulm erhalten
« Antwort #4 am: 29. Januar 2010, 21:19:06 »
Aber die Antworten von RR-E-ft und bolli sind doch konkret!

Entweder Sie anerkennen die 157,26 Euro und zahlen - dann werden Sie  mit großer Sicherheit auch die Gerichtskosten zahlen müssen. Sowie in absehbarer Zeit auch die gesamten 644,65 Euro.

Oder Sie bleiben konsequent und gehen in das Gerichtsverfahren. Das sollten Sie dann jedoch auf keinen Fall ohne anwaltliche Unterstützung tun, denn das Risiko, den Prozess zu verlieren, ist ohne die Hilfe eines fachlich versierten Anwalts zu groß.
Grüße

die Schützin

Offline Jokeman14

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Verfügung von Amtsgericht Ulm erhalten
« Antwort #5 am: 21. Februar 2010, 16:50:01 »
@Gregor

Und wie ging\'s weiter?  :(

Ich habe im Juli 2009 auch das Schreiben der GVL erhalten. Jetzt im Februar 2010 haben Sie mir die Aktenzeichen nachgeliefert und nochmals an die gütliche Einigung erinnert. Ich bekomme wohl demnächst auch Post aus Ulm.

 

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