Also, ohne Anwalt können Sie sich den Prozess wohl sparen, müssen aber die bisherigen Kosten wohl auf jeden Fall tragen. Die Geschichte mit dem sofortigen Anerkenntnis ist größtenteils ne \"Mogelpackung\" und wird für 99% nicht anwendbar sein. Und wo, wird Ihnen vermutlich auch nur ein Anwalt sagen können. RR-E-ft hat Ihnen ja den Link in sein Post gesetzt.
Bei Ihnen handelt es sich ja möglicherweise um 2 Verträge: Einmal das Sonderabkommen bis Ende 2006. Das kann man ggf. auch ohne Anwalt hinbekommen, wenn die Formulierung einigermaßen passt.
Aber schon die Frage, ob denn überhaupt WIRKSAM gekündigt wurde, erfordert einen Anwalt. Das eine oder andere werden Sie ggf. selbst prüfen können (z.B. eigenhändige Unterschrift, Vertretungsberchtigt ?) anderes wird Ihnen möglicherweise nicht auffallen.
Und dann kommt die Grundversorgung, wo es möglicherweise nicht um die wirksame Preisanpassungsklausel geht (vielleicht auch doch, man denke an die \"Veröffentlichungspflicht\" ) aber ansonsten um die Billigkeit der Preise. Und da muss man einiges beachten. Da sollte ein Fachmann/Fachfrau ran.
Was hat denn Ihr Versorger eigentlich eingeklagt. Offene Forderungen aus dem Vertragsverhältnis BIS 31.12.2006 oder aus dem AB 01.01.2007 ?
Und immer dran denken: Auch wenn\'s jetzt nur um 157,- EUR geht, wenn Sie verlieren oder anerkennen, wird der Rest direkt hinterherkommen, verlassen Sie sich drauf, wie RR-E-ft schon sagte.