Energiepreis-Protest > EnerGen Süd eG

Gibt es schon Kunden/-erfahrungen?

<< < (10/12) > >>

Christian Guhl:
Das Genossenschaftsbanken sich lange von der genossenschaftlichen Idee verabschiedet haben, ist bekannt. Raiffeisen und Schulze-Delitzsch würden sich im Grabe umdrehen, wenn sie wüssten, was aus ihrer Idee geworden ist.
Nur haben es bei den Genossenschaften die Mitglieder selbst in der Hand, wo die Reise hingeht. Pro Mitglied eine Stimme, egal ob 1 oder 100 Anteile. Nicht einige Wenige bestimmen die Geschäftspolitik, sondern die Mehrheit. Diese Mehrheit muss sich dessen nur bewußt sein, dass der Vorstand nur das machen kann, was ihm von den Mitgliedern erlaubt wurde. Das höchste Organ der Genossenschaft ist die Generalversammlung. Und diese kann einen Vorstand auch wegen überhöhter Gewinne abstrafen.

bolli:

--- Zitat ---Original von Christian Guhl
Nur haben es bei den Genossenschaften die Mitglieder selbst in der Hand, wo die Reise hingeht. Pro Mitglied eine Stimme, egal ob 1 oder 100 Anteile. Nicht einige Wenige bestimmen die Geschäftspolitik, sondern die Mehrheit. Diese Mehrheit muss sich dessen nur bewußt sein, dass der Vorstand nur das machen kann, was ihm von den Mitgliedern erlaubt wurde. Das höchste Organ der Genossenschaft ist die Generalversammlung. Und diese kann einen Vorstand auch wegen überhöhter Gewinne abstrafen.
--- Ende Zitat ---
Na, von dieser Variante hat sich Energen Süd doch gerade verabschiedet oder wie hab ich den Antrag auf Satzungsänderung mit der Vertreterversammlung verstanden. da ist der Durchgriff zum Vorstand ja nicht mehr ganz so einfach. Aber das nur am Rande. Das das Praktikabilitätsgründe hat  mag ja sein, ändert aber nichts an der Tatsache der eingeschränkten Einlussmöglichkeit des einzelnen Mitgliedes.

jroettges:
Der Vorstand einer Genossenschaft wird vom gewählten Aufsichtsrat berufen und auch wieder in die Wüste geschickt. Dies nimmt die Generalversammlung, ersatzweise die Vertreterversammlung, allenfalls zur Kenntnis. Sie kann es gut finden oder missbilligen. Zuständig ist aber der Aufsichtsrat. Den könnte man aber in einer Generalversammlung abwählen.

Eine Vertreter-Organisation setzt die entsprechenden Mitgliedszahlen und eine regionale oder Sparten-Organistation vorraus. Deren Gliederungen wählen dann die stimmberechtigten Vertreter, die dann die Rolle der Genralversammlung wahrnehmen.

Christian Guhl:
Natürlich ist der Aufsichtsrat für den Vorstand zuständig. Und der Aufsichtsrat hat die Beschlüsse der Generalversammlung auszuführen. Ob General-oder Vertreterversammlung ist doch egal. Schließlich werden auch die Vertreter von den Mitgliedern gewählt. Ich werde doch nur einem Vertreter meine Stimme geben, der auch meine Interessen vertritt.

uwes:

--- Zitat ---Original von Reiser Bernhard
So langsam war bislang noch kein Versorger!!!. Schöne Sch...
--- Ende Zitat ---

Die neuen Energiegenossenschaften haben durch den enormen Mitglieder- und Kundenzuwachs kaum noch Kapazitäten für die Bearbeitung frei.
Bei der EGNW erleben wir das ebenso.

Gleichwohl, wenn der Wechsel erledigt ist, dann fragt man sich wirklich, warum man so viel Stromkosten hatte. Auf einen Schlag verringern sich die Ausgaben eben auch.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln