Energiepreis-Protest > N-Ergie
Mahnbescheid
bolli:
--- Zitat ---Original von RuRo
Potztausend - gerade mal einen guten Monat im Forum aktiv und dann im Eilzugtempo durch die erste Instanz mit einem Vergleich :rolleyes:
Was machen tausend andere Verbraucher falsch?
--- Ende Zitat ---
Na ja, für mich wäre der Vergleich, den pferd1953 abgeschlossen hat, jetzt nicht unbedingt ein Gewinn. Widerspruch seit 2006 mit Kürzungen und \"nur\" 1/3 Kürzungen der Rechnungen, obwohl die Preise in diesem Zeitraum deutlich mehr gestiegen sind als 33%.
Da ist die Regelung zwar vielleicht stressschonend aber nicht unbedingt finanziell attraktiv. Da wird er ja sogar noch was nachzahlen müssen. :(
Als Pluspunkt bleibt höchstens, dass man so nicht der Willkür der südländischen Justiz ausgesetzt ist. :D
Da beschäftige ich mich lieber noch ein wenig mit meinem Versorger, wenn er denn mal wieder schreibt. :D
pferd1953:
Hallo,
ich danke Euch für Eure Glückwünsche!
Vielleicht waren die über 30 Jahre für die ich mich für unsere Mitmenschen in sämtlichen Bereichen des Verwaltungs- Arbeits- und Sozialgerichten eingesetzt habe nicht ganz unnütz.
Auch die ehrenamtliche Richtertätigkeit (Schöffe) war nicht ganz für die Katz´
Dann 3 Jahre sämtliche Urteile gegen die N-Ergie Mafia und andere studiert und vor allem Gottvertrauen.
Aber auch Eure Beiträge und Hilfe trugen dazu bei, vielen Dank!
LG
Werner
pferd1953:
Hallo bolli,
sicher kannst Du den Erfolg kleinreden, aber ein Urteil wäre mir, auch bei einem Gewinn, des Prozesses, zumindest vorerst, teuer zu stehen gekommen, Frau Ahrens verlangt rund 600 €und, wie mir die Vorsitzende sagte, sind die Erfolgsaussichten, in Nürnberg, sehr schlecht. Außerdem hätte dies bedeutet die Verweisung auf die Wirtschaftskammer des LG Nbg.-Fürth (Anwaltszwang).
Also im Vergleich der N-Ergie rund 200 €der Forderung abzuringen, keine Prozesskosten, keine Anwaltsgebühren- so schlecht finde ich den Vergleich nicht.
Aber na gut, wenn Du meinst!
LG
pferd
userD0013:
@ RuRo
--- Zitat ---Original von RuRo
@pferd1953
Guckst du hier: OLG Nürnberg vom 09.12.08 - 1 U 1123/08
--- Ende Zitat ---
Genau das ist die juristische Diaspora der OLG-Pfeifen in Nürnberg mit ihrer besch...eidenen Rechtsprechung, bei der der Energieversorger nur mit beliebig bestellten Testaten irgendwelcher Wirtschaftsprüfer wedeln muss, um seine Ziele zu erreichen.
@pferd1953
So schlecht ist der Vergleich sicherlich nicht, andererseits aber hat er wahrscheinlich keine zukünftige Wirkung, sondern bedeutet, dass Sie in Zukunft die verlangten Preise zu bezahlen haben oder sich einen anderen Lieferanten suchen müssen. So gesehen hat bolli vielleicht nicht ganz Unrecht.
Also ich \"beschäftige\" mich auch noch ein bisschen mit meinem Versorger...
Gruß hby
bolli:
--- Zitat ---Original von pferd1953
Hallo bolli,
sicher kannst Du den Erfolg kleinreden, aber ein Urteil wäre mir, auch bei einem Gewinn, des Prozesses, zumindest vorerst, teuer zu stehen gekommen, Frau Ahrens verlangt rund 600 €und, wie mir die Vorsitzende sagte, sind die Erfolgsaussichten, in Nürnberg, sehr schlecht. Außerdem hätte dies bedeutet die Verweisung auf die Wirtschaftskammer des LG Nbg.-Fürth (Anwaltszwang).
Also im Vergleich der N-Ergie rund 200 €der Forderung abzuringen, keine Prozesskosten, keine Anwaltsgebühren- so schlecht finde ich den Vergleich nicht.
Aber na gut, wenn Du meinst!
LG
pferd
--- Ende Zitat ---
Ich wollte den Erfolg nicht kleinreden sondern lediglich relativieren. Es hängt sicher immer vom Einzelfall ab, was man riskiert oder auch nicht. Da ist die von Ihnen vorgenommene Abwägung sicher nicht verkehrt. Ich wollte lediglich darauf aufmerksam machen, dass man genau nachrechnen muss, was auf dem Spiel steht.
Wenn ich bei mir vom Vertragsanfangspreis ausgehe (1999) und die Jahre 2005 (Re. 2006) bis heute ansetze, stehen trotz Kürzungen auf dem Preis von 2005 und mittlerweile weiterer Aufrechnungen immer noch eine 4-stellige Summe zu Buche, die ich mal nicht so einfach um zwei Drittel kürzen lassen würde. Ganz davon abgesehen, was rauskommen würde, wenn sich die Meinung des AG Dannenberg mit der 10-jährigen Verjährung durchsetzen sollte (wovon ich aber derzeit mal nicht ausgehe). Darüber hinaus hab ich auch ne Rechtsschutzversicherung, auch wenn ich ggf. etwas hinzuzahlen müsste, da der Anwalt wegen des geringen Streitwertes möglicherweise ein \'Zubrot\' haben möchte. ;)
Das war meine Meinung dazu. Bei anderen Voraussetzungen mögen die Abwägungen wieder anders aussehen.
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