Energiepreis-Protest > N-Ergie

Mahnbescheid

<< < (6/10) > >>

RR-E-ft:

--- Zitat ---Original von pferd1953
Hallo Leute,

wollte Euch nur berichten, dass ich Klage eingereicht habe und hoffe, dass das Gericht den Verweisungsantrag an das Landgericht verwirft.

LG
Pferd1953
--- Ende Zitat ---

Klage eingereicht mit welcher Hoffnung?

Resist:
Hallo zusammen,

Neues von der Rechtsabteilung der N-Ergie:
in einem Gespräch mit der Rechtsabteilung hat unser „Gasrebellenkollege“ von der N-Ergie erläutert bekommen, dass eine außergerichtliche Einigung bedeutet, dass sie (die N-Ergie) auf die Forderungen weiter besteht, dass man bestenfalls um die Zinsen und die Klage herumkommt. D.h. die N-Ergie besteht auf Begleichung der offenen Forderungen plus Gerichtskosten, falls die Akte schon weiter ans Gericht gegangen ist. Angeblich wurde die Rechtsabteilung angewiesen (letztendlich vom Aufsichtsrat mit Vorsitzenden Dr. U. Maly) gegen alle säumigen Zahler vorzugehen, um Geld in die leeren Stadtkassen zu bekommen.  Angeblich will die N-Ergie von allen „Rebellen“ (ca. 1000) nun das Geld eintreiben, egal wie lange es dauert und wie viel es kostet.

Das ist für mich mehr als enttäuschend. Da ich jedoch keinen Wert auf eine gerichtliche Auseinandersetzung lege, zahle ich nun die offenen Forderungen (plus Gerichtskosten) und wechsle zum 30.11. zu einem neuen Gasversorger.

Nur ein Trost bleibt, die Höhe der Forderungen die die N-Ergie an mich hat, haben die locker in ihren ganzen Aufwand für Forderungsmanagement, Rechtsabteilung und Anwälte stecken müssen.

Das war´s dann. Tschüss N-Ergie.

userD0013:
Hallo zusammen,

das Preisblatt, gültig ab 1.4.2002, für die Tarife Ideal S (Allgemeiner Tarif), Ideal M und Ideal L habe ich auch noch. Darin sind die (damaligen) Arbeits- und Grundpreise aufgelistet.
Außerdem liegt mir noch ein Schreiben der N-Ergie aus März 2007 vor, in dem für das Produkt ERDGAS SMART geworben wird. Darin heißt es u.a.:

\"Sollten Sie also kein Interesse an ERDGAS SMART haben und keinen Sondervertrag mit der N-ERGIE (für IDEAL M oder IDEAL L) unterzeichnet haben ...\"  

Damit bezeichnet die N-ERGIE ihre Tarife Ideal M und L doch selbst als Sonderverträge.
Oder sehe ich da irgendwas falsch?

Gruß hby

Cremer:
@hbv,

es ist nicht nur vom Arbeitspreis, sondern auch vom Grundpreis und ebenso von den Vertragsbedingungen abhängig, ob es ein Sondervertrag ist oder nicht.

@resist,

da sind Sie jetzt auf das Pokerspiel der N-ergie reingefallen, wenn Sie jetzt aufgeben.

RuRo:
Und so sieht es der Bundesgerichtshof (BGH, VIII ZR 225/07 vom 15.07.09):

Für die Beurteilung, ob es sich bei öffentlich bekannt gemachten Vertragsmustern und Preisen für die Versorgung von Haushaltskunden mit Gas um Tarif- bzw. Grundversorgungsverträge (§ 10 Abs. 1 EnWG 1998, § 36 Abs. 1 EnWG 2005) oder um Normsonderverträge handelt, kommt es darauf an, ob der Energieversorger die Versorgung - aus der Sicht eines durchschnittlichen Abnehmers - im Rahmen einer Versorgungspflicht nach den genannten Vorschriften oder unabhängig davon im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit anbietet.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln