Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Sondervertrag gekündigt: Wie geht\'s weiter?

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jroettges:
@Black

Bitte erinnern Sie sich noch mal die Eingangsfrage:

Sondervertrag gekündigt: Wie geht\'s weiter?

Weiter oben habe ich folgende Fragen schon einmal gestellt.
Da ich nicht davon ausgehen mag, dass sie diese bewusst übergangen haben, wiederhole ich sie hiermit gerne.

Wie sind die Kunden zu beurteilen, die aus einem Sondervertrag \"par ordre de mufti\" aber gegen ihren andauernden Widerspruch in die Grundversorgung zwangsversetzt wurden und schon ihren Widerspruch gegen die Preisanpassungsklauseln im Sondervertrag zusätzlich auf die Unbilligkeit der Preise gestützt haben?

Haben diese Kunden mit der Fortsetzung der Gasentnahme den Preissockel akzeptiert?

Sind diese Kunden möglicherweise garnicht in der Grund- sondern in der Ersatzversorgung gelandet?

RR-E-ft:
Das ist eine Auslegungsfrage (Frage der Auslegung), wofür Black zwei Lösungen anbot, dogmatisch a) und b).

Münsteraner:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft


--- Zitat ---Ich fänd\'s spannend, dies hier mal rauszuarbeiten.
--- Ende Zitat ---


Na dann machen Sie das mal.
--- Ende Zitat ---

Gern, helfen Sie mit? Oder bedeutete Ihre Antwort, dass Sie keinerlei Chance sehen, die Rechtssprechung des 8. Senats anzugreifen?

Black:

--- Zitat ---Original von jroettges
@Black

Bitte erinnern Sie sich noch mal die Eingangsfrage:

Sondervertrag gekündigt: Wie geht\'s weiter?


Wie sind die Kunden zu beurteilen, die aus einem Sondervertrag \"par ordre de mufti\" aber gegen ihren andauernden Widerspruch in die Grundversorgung zwangsversetzt wurden und schon ihren Widerspruch gegen die Preisanpassungsklauseln im Sondervertrag zusätzlich auf die Unbilligkeit der Preise gestützt haben?

Haben diese Kunden mit der Fortsetzung der Gasentnahme den Preissockel akzeptiert?

Sind diese Kunden möglicherweise garnicht in der Grund- sondern in der Ersatzversorgung gelandet?
--- Ende Zitat ---

Zu dieser Frage sagte ich bereits:


--- Zitat ---Original von black
Die Grundversorgung basiert auf einem Vertrag zwischen EVU und Kunden. Damit ein Vertrag zustande kommt, müssen sich die Parteien über den Vertragsinhalt einig sein. Dies schließt auch den Preis mit ein. Wenn Sie bereits vor Vertragsschluss zu verstehen geben, den Preis nicht zu akzeptieren fehlt es an einer Einigung und damit am Vertrag.

Die interessante Frage ist, was passiert wenn sie trotzdem Energie weiterhin abnehmen. Dogmatisch bieten sich hier zwei verschiedene Lösungen an:

a) Ersatzversorgung
b) Grundversorgung wegen unbeachtlichem Widerspruch
--- Ende Zitat ---

Im übrigen kann der Kunde gar nicht \"par ordre de mufti\" aus dem Sondervertrag entfernt werden, sondern nur aufgrund einer wirksamen Kündigung. Die Kündigung wird aber nicht bereits \"automatisch\" unwirksam, nur weil der Kunde ihr widerspricht. Eine Kündigung ist nur dann unwirksam, wenn entweder kein Kündigungsrecht besteht oder sonstige Mängel (Form o.Ä.) vorliegen.

reblaus:
@Münsteraner
Die Rechtsprechung des 8. Zivilsenats sieht im Moment eigentlich gar nicht mehr so schlecht aus.

Ein Verstoß gegen Denkgesetze ist ihm nicht vorzuwerfen gewesen. Das Sockelpreisprinzip ist aus dem BGB herleitbar. Anderslautende Meinungen werden ihre Ansicht früher oder später auch wieder ändern. Es führt nur nicht zu einer wirklich tragfähigen Lösung für die Probleme der Preisgestaltung.

In diesem Thread soll es aber darum gehen, was geschieht, wenn der Versorger den Sondervertrag kündigt.

Ich kann nur nochmals anraten, in einem solchen Fall den Versorgerwechsel ernsthaft in Erwägung zu ziehen, und nicht einfach einen Streit des streitens willen vom Zaun brechen.

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