Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Sondervertrag gekündigt: Wie geht\'s weiter?
Opa Ete:
@Black
nur mal so aus Interesse: an wen soll sich denn das Gasversorgungsunternehmen halten, wenn Gas entnommen wurde und noch kein Vertragspartner existiert??
bolli:
--- Zitat ---Original von Black
--- Zitat ---Original von nomos
Wer im Aufdrehen der Gasheizung eine stillschweigende Willenserklärung des Verbrauchers sieht, dass der den vorbestimmten Preis, wie überhöht der auch immer sei (z.B. Nichteinhaltung des § 1 EnWG, Missachtung der kommunalen Wirtschaftsordnung etc.), damit automatisch anerkennt, der ist weltfremd und liegt weit neben dem Kern der Gesetzesvorgabe.
--- Ende Zitat ---
In der GasGVV hat der Gesetzgeber festgelegt:
--- Zitat ---§ 2 GasGVV
(1) Der Grundversorgungsvertrag soll in Textform abgeschlossen werden. Ist er auf andere Weise zustande gekommen, so hat der Grundversorger den Vertragsschluss dem Kunden unverzüglich in Textform zu bestätigen.
(2) Kommt der Grundversorgungsvertrag dadurch zustande, dass Gas aus dem Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung entnommen wird , über das der Grundversorger die Grundversorgung durchführt, so ist der Kunde verpflichtet, dem Grundversorger die Entnahme von Gas unverzüglich in Textform mitzuteilen. (...)
--- Ende Zitat ---
Mit Absatz 1 gibt der Gesetzgeber zu erkennen, dass der Grundversorgungsvertrag neben der Textform auch auf andere weise zustande kommen kann. In Absatz 2 ist ausdrücklich erwähnt, dass der Vertrag auch durch die tatsächliche Gasentnahme zustande kommt.
--- Ende Zitat ---
Was wollen Sie uns damit sagen ? ?(
Wenn ich nomos nicht mißverstanden habe, geht es nicht um den Vertragsabschluß an sich, sondern um die angeblich damit automatisch verbundene Anerkenntnis auch eines überhöhten Einstiegspreises .
Und das ergibt sich halt noch aus keinem Gesetz oder einer Verordnung. Das hat bisher lediglich der VIII. BGH-Senat als Denkmuster aufgestellt, mit den bereits mehrfach geschilderten Problematiken, die weder Sie noch Ronny oder reblaus auflösen konnten.
Christian Guhl:
@Opa Ete
An den Eigentümer des Hauses in dem die Gasentnahmestelle liegt.
Ronny:
@ Opa Ete
--- Zitat --- @Black
nur mal so aus Interesse: an wen soll sich denn das Gasversorgungsunternehmen halten, wenn Gas entnommen wurde und noch kein Vertragspartner existiert??
--- Ende Zitat ---
Na da sehen Sie mal, dass es gar nicht so schön sein muss, Grundversorger zu sein.
Aber der Reihe nach:
Es existiert ja ein Vertragspartner, nämlich der, der das Gas entnommen hat, bzw. dem die Gasantnahme zuzurechnen ist. Paradefall: Der Mieter zieht ein und macht die Heizung an. Dann ist er Vertragspartner kraft sozialtypischen Verhaltens.
Sehr oft melden sich die Mieter aber nicht beim Versorgungsunternehmen. Dann kommt erst im Rahmen der jährlichen Ablesung heraus, dass Gas verbraucht und ein neuer Vertragspartner existiert.
Wenn der Mieter aber gleich wieder ausgezogen ist, dann hat es das EVU natürlich schwer, sein Geld einzutreiben bzw. herauszufinden, wem der Verbrauch nun zuzurechnen ist. Ggf. kann es die Gaslieferungsforderungen auch nicht mehr eintreiben. Auch dies ein Grund dafür, dass die Grundversorgung teuerer ist als Lieferungen durch Dritte. Die haben das Problem des unbekannten Vertragspartners natürlich nicht.
@ Christian Guhl:
So einfach ist das aber nur, wenn das Haus nur einen Zähler hat.
Black:
--- Zitat ---Original von Opa Ete
@Black
nur mal so aus Interesse: an wen soll sich denn das Gasversorgungsunternehmen halten, wenn Gas entnommen wurde und noch kein Vertragspartner existiert??
--- Ende Zitat ---
Ich verstehe die frage leider nicht ganz. Wer das Gas entnimmt ist grundsätzlich Vertragspartner und muss daher auch \"existieren\".
Meinen Sie etwa den Fall, in dem der Kunde \"heimlich\" Gas entnimmt und dies monatelang nicht anzeigt?
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