@Pedro
Von \"Sensationsurteilen\" hätte ich nicht gesprochen.
Dass die Forderungen aus 2004/ 2005 nicht verjährt seien, ist ein ausgesprochenes Scheinproblem.
Der Versorger müsste auf Zahlung klagen, dabei mitteilen, dass die mit der Ursprungsrechnung geforderten Preise nicht der Billigkeit entsprachen, deshalb nicht fällig waren und deshalb von ihm eine neue Rechnung mit Preisen, die der Billigkeit entsprechen, gelegt wurde, dieser neue Rechnungsbetrag bereits fällig wurde und den Rechnungsbetrag aus dieser neuen angeblich fälligen Rechnung gerichtlich geltend machen.
Darauf kann man ja als Kunde warten, womöglich bis zum jüngsten Tag.
Diese neue Rechnung kann aber auch erst 14 Tage nach Zugang fällig werden. Man müsste zunächst eine solche mit eben jener Begründung bekommen haben. Und auch der Anspruch auf Neuerstellung einer Rechnung unterliegt der Verjährung/ Verwirkung.
Auch gegenüber der neuen Rechnung kann man geltend machen, dass die zur Abrechnung gestellten Preise nicht der Billigkeit entsprechen, sich hilfsweise auf Verjährung berufen.
Die Frage Unbilligkeitseinrede und hilfsweise Verjährungseinrede und die Folgen daraus wurde hier im Forum mehrmals umfassend erörtert.