Na ja,
Knackpunkt an der Geschichte dürfte sein: Falls der Versorger die unterschiedlichen Kosten zwischen Lastschrift und Überweisung darlegen muss, ob das auf den einzelnen Kunden bezogen gilt oder ob er eine Gesamtbetrachtung über alle Kunden anstellen darf.
Denn eines ist klar: Wer mal hunderte oder gar tausende von Einzahlungen unterschiedlicher Kunden verbucht hat weiss, dass von mir selbst erstellte Lastschriften, die die zur Zuordnung benötigten Daten enthalten, allemal günstiger sind, als eine große Anzahl vom Kunden veranlasster Überweisungen. Da kann man Schreiben mit Buchstaben so groß wie ein DIN A4 Blatt verwenden, wo steht, WIE der Verwendungszweck aussehen soll, der Kunde machts anders (zumindest oft).
Klar helfen Online-Banking und Dauerauftrag, die Fehlerrate zu minimieren, aber es bleibt eine erkleckliche Rate, die man manuell zuordnen muss, was deutlich mehr kostet als die automatische Zuordnung durchs System.
Wird aber eine Einzelbetrachtung MEINER Person angestellt, kann ich ja durchaus sagen, wenn ich den vom Versoger vorgegebenen Verwendungszweck benutze (und somit eine fehlerfreie Zuordnung ermögliche) kostets genausoviel, für jeden Fehler bezahle ich aber eine Zusatzgebühr. Damit könnte ich leben.
Bei den anfallenden Gebühren ist es aber durchaus ein Unterschied, ob JEDER Zahlungsvorgang betroffen ist (also z.B. durch eine Lastschriftzahlung beim Bäcker JEDE Lastschrift diese neuen Kosten mit verursacht, ähnlich: Kredtikartenzahlungen, wo oft eine zusätzliche Gebühr wegen der entstandenen Kreditkartenkosten beim Verkäufer erhoben wird) oder eben nur einige (Zusatzaufwand wegen FALSCHEM Verwendungszweck).