Es ist schon so manche Rechtsauffassung aus einem Kommentar vom BGH vom Tisch gewischt worden.
Was mich interessiert ist, ob die Mainova einen separaten Mitarbeiterstab gebildet hat, dessen Aufgabe ist, durch schikanöse Behandlung die Kunden möglichst zu vergraulen, um die Arbeitsbelastung im Unternehmen zu verringern.
Bei Ryanair kann ich mir solche schwachsinnigen Ideen ja noch damit erklären, dass dem Kunden signalisiert werden soll, dass im Interesse saubilliger Preise an jedem Fitzelchen gespart wird, so auch an ausreichend Bordtoiletten.
Will sich die Mainova ein ebensolches Preisdrückerimage zulegen?
Es wäre ja denkbar den Kunden zu verpflichten, vom Versorger vorgedruckte Überweisungsträger zu verwenden, oder dafür zu sorgen, dass die dort aufgedruckte Kundennummer fehlerfrei übermittelt wird (z. B. beim Online-Banking). Dann erhält der Versorger einen Datensatz seiner Bank, den die EDV selbsttätig verarbeiten kann. Mehrkosten entstehen dadurch nicht.
Lediglich für den Fall fehlerhafter Kundenangaben in der Überweisung könnte ein pauschaler Schadensersatz für die manuelle Korrektur vereinbart werden.