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Autor Thema: Stromdiebstahl  (Gelesen 18687 mal)

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Offline nomos

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Stromdiebstahl
« am: 02. August 2009, 11:25:49 »
\"Schaden von 0,014 Cent\"
Arbeiter lädt Handy auf: fristlos gekündigt

Unglaublich! Wenn man im Vergleich mal wieder aktuell die selbstverständlichen Praktiken der Führungseliten in Wirtschaft und Politik betrachten kann, wo Deutschland, sind wir hier eigentlich.

Jetzt fehlt nur noch die Anzeige nach § 248c StGB

Was für ein Schaden (Kosten) entsteht durch den \"Missbrauch\" der Justiz?

Offline Black

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Stromdiebstahl
« Antwort #1 am: 02. August 2009, 23:32:54 »
§ 248 c StGB ist nicht einschlägig. Ein Stromdiebstahl liegt nicht vor.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline ESG-Rebell

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Stromdiebstahl
« Antwort #2 am: 03. August 2009, 22:01:05 »
Zitat
Original von Black
§ 248 c StGB ... .
Interessant - ein Straftatbestand für Stromdiebstahl, der nicht bei Benutzung eines normalen Verlängerungskabels anwendbar ist.

Zitat
Original von Black
... ist nicht einschlägig.
Kann es sein, dass Juristen dieses Adjektiv immer dann verwenden, wenn sie ausdrücken wollen, eine Vorschrift sei im genannten Kontext (nicht) \"passend\" oder \"anzuwenden\"?

Handelt es sich folglich um eine Aussage, die die Rechtsauffassung des Autors wiedergibt und nicht eine Tatsache?

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline nomos

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Stromdiebstahl
« Antwort #3 am: 04. August 2009, 10:19:36 »
Zitat
Original von ESG-Rebell
Interessant - ein Straftatbestand für Stromdiebstahl, der nicht bei Benutzung eines normalen Verlängerungskabels anwendbar ist.
    @ESG-Rebell, wer in der gemeinsamen Waschküche des Mehrfamilienhauses seine Waschmaschine direkt an der Steckdose des Wohnungsnachbarn betreibt, entzieht keine elektrische Energie im Sinne dieses StGB-Paragraphen.

    Nur wenn er den Strom nicht aus der Steckdose, sondern mit einem Überbrückungskabel vor oder nach dem Zähler aus der Leitung zapft, gilt dieser Lex-specialis-Paragraph.

    Das Handy wurde ja direkt an der Steckdose aufgeladen, also kein Stromdiebstahl im Sinne des StGB. Kabellos geht es immer, also, hätte er die Wattsekunden (0,014 Cent?) per Induktion gezogen ...... ;)

    Wer die Solaranlage des Nachbarn beschattet entzieht auch noch keine elektrische Energie. ;)

    So sind sie, die Paragraphen wenn es um Energie geht, selbst im Strafrecht völlig sachgerecht und zeitgemäß! Eine Deponievereinfachungsverordnung ist da z.B. schneller und häufiger novelliert (Sorry,
\"vereinfacht\"!).   [/list]PS:
Hierzu der Experte: Prof. Dr. Christian Rolfs

oder hier:

Zitat
Der Arbeiter sollte Kapital aus der Kündigung schlagen und nicht mehr zu seinem peinlichen Arbeitgeber zurückkehren, wenn sein Akku leer ist.
[/URL] und ...IFB

Offline Black

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Stromdiebstahl
« Antwort #4 am: 04. August 2009, 10:21:48 »
@EGS-Rebell

\"Nicht einschlägig\" bedeutet, der von der Strafnorm geforderte Tatbestand ist durch die Handlung nicht erfüllt.

\"Nicht passend\" könnte implizieren, dass die Norm schlecht also unpassend gestaltet wurde.

\"Nicht anwendbar\" würde bedeuten, dass die Norm vom Tatbestand zwar passt, aber eine Anwendbarkeit auf den Täter trotzdem ausgeschlossen ist

Ob die Aussage zur Rechtslage eine Tatsache oder \"nur\" eine Meinung darstellt ist eine schwierige Frage, wenn man sie genau beantworten will.
Eine Tatsache ist der Überprüfung zugänglich, während eine Meinung ein Werturteil wiedergibt.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline reblaus

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Stromdiebstahl
« Antwort #5 am: 12. August 2009, 22:05:45 »
Der § 248 c StGB wurde geschaffen, nachdem vermutlich noch das Reichsgericht bei einem \"Stromdiebstahl\" geurteilt hatte, dass gar kein Diebstahl vorliege, weil Strom mangels Körperlichkeit im Rechtssinne keine \"Sache\" sei, die man wegnehmen könne. Der Gauner wurde daher freigesprochen.

Daraufhin hat der Gesetzgeber den Stromdiebstahl erfunden.

Offline Limer

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Stromdiebstahl
« Antwort #6 am: 29. Oktober 2009, 17:23:37 »
wo wir bei der diskussion um gesitige oder andere nicht \"dingliche\" eigentümer angelangt sind.

aber klar, die kündigung wegen dem \"diebstahl\" von lapalien wie einem klebezettel oder einem kugelschreiber  sind echt ne sauerei. da gehört aufladen des akkus für mich dazu.

Offline reblaus

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Stromdiebstahl
« Antwort #7 am: 07. November 2009, 14:19:32 »
Es geht in solchen Fällen nicht um eine Bestrafung für ein Bagatellvergehen, sondern um die Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zum Arbeitnehmer.

Einem Arbeitnehmer werden vom Unternehmen regelmäßig große Werte anvertraut, ohne dass das Unternehmen den Arbeitnehmer deshalb ständig überwacht. Dies wird das Unternehmen aber nur tun, wenn es dem Arbeitnehmer vertraut, dass dieser mit den Werten des Unternehmens sehr sorgfältig umgeht. Wenn es ein Arbeitnehmer mit Kleinigkeiten nicht so genau nimmt, und z. B. einen Rabattbon im Wert von einem Euro unterschlägt, stellt sich für das Unternehmen die Frage, ob er diese Nachlässigkeit mit seinen Pflichten nicht auch bei größeren Werten walten lässt. Der Arbeitnehmer hat mit seiner Nachlässigkeit das in ihn gesetzte Vertrauen missbraucht. Da es dem Unternehmen nicht zuzumuten ist, den Arbeitnehmer danach ständig zu überwachen, kann es das Arbeitsverhältnis auflösen.

Die Frage in solchen Fällen ist, ob der Arbeitnehmer bei seinem Tun davon ausgehen konnte, dass das Unternehmen dies tolerieren werde. Wenn der Chef es auch macht, kann er das. Falls Zweifel bleiben, muss er halt fragen.

Offline nomos

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Stromdiebstahl
« Antwort #8 am: 07. November 2009, 18:25:45 »
Zitat
Original von reblaus
Es geht in solchen Fällen nicht um eine Bestrafung für ein Bagatellvergehen, sondern um die Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zum Arbeitnehmer.
.........
Die Frage in solchen Fällen ist, ob der Arbeitnehmer bei seinem Tun davon ausgehen konnte, dass das Unternehmen dies tolerieren werde. Wenn der Chef es auch macht, kann er das. Falls Zweifel bleiben, muss er halt fragen.
    Ja, ja, der ganz normale Wahnsinn.  :rolleyes:
    Vertrauensverhältnis gestört:
hier mal klicken, die Karikatur bringt es auf den Punkt!  ... und was manche gestörten Chefs auch machen, mit Bonus, Abfindung und mehr[/list]
Zitat
Spiegel:
Als Barbara E. den Sitzungssaal 334 betritt, beginnen die Leute zu klatschen. Manche stehen auf, es ist ein bisschen wie in einem Film, einem amerikanischen Gerichtsfilm.
.......
Die Anwälte stellen weitere Pfandbon-Fragen, der Tathergang wird zerpflückt, die Pfandbon-Übergabe rekonstruiert, Tatortskizzen werden herumgereicht, Frau K. beschimpft Barbara E., und Barbara E. beschimpft Frau K., und es sieht nicht so aus, als könnte irgendjemand den ganzen Wahnsinn doch noch stoppen. Ganz vernünftig, ohne Kündigung, Anwälte und Solidaritätskomitees.

„Wollen Sie noch einmal über einen Vergleich nachdenken?“, fragt die Richterin. Beide Parteien lehnen ab. ...
hier klicken und weiterlesen

Offline Zeus

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Stromdiebstahl
« Antwort #9 am: 07. November 2009, 18:39:55 »
@reblaus

Nach 15 Jahre Beschäftigung einem Arbeitnehmer wegen 0,014 Cent fristlos zu kündigen ist nicht eine Frage der Zerstörung eines Vertrauensverhälnisses, sondern eine Frage des Anstandes und des Respektes eines solchen Arbeigebers vor einem Mitmenschen, dem er auch eine Fürsorgepflicht entgegen zu bringen hat, insbesondere nach einer so langen Beschäftigungszeit. Eine solche Haltung ist nur als Versuch zu bewerten, in einer Zeit mangenlder Aufträge, Arbeitskräfte billig los zu werden. Dies ist verwerflich und unmoralisch.

Offline reblaus

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Stromdiebstahl
« Antwort #10 am: 08. November 2009, 13:47:30 »
@Zeus
Ich habe mit keinem Wort behauptet, dass in diesem speziellen Fall, der Arbeitnehmer das Vertrauensverhältnis zerstört hat. Dafür ist mir der Sachverhalt zuwenig bekannt.

Soweit keine eindeutige Regelung im Unternehmen das Aufladen von Handys untersagt, bin ich der Auffassung, dass der Arbeitnehmer mit einer eigenmächtigen Entscheidung sein Handy aufzuladen, das bestehende Vertrauensverhältnis nicht beeinträchtigt, da ein finanzieller Nachteil für das Unternehmen kaum wahrnehmbar ist. Bei dieser Handlung steht somit nicht der wirtschaftliche Vorteil im Vordergrund sondern der Arbeitnehmer will sicherstellen, dass er mit dem Handy weiterhin erreichbar ist.

Im Falle der Verkäuferin ist ein rechtfertigendes Interesse des Arbeitnehmers an der Handlung nicht zu erkennen. Das Ziel ist eindeutig, sich einen ungerechtfertigten wirtschaftlichen Vorteil auf Kosten des Arbeitgebers zu verschaffen. Eine Weiterbeschäftigung solcher Personen ist allenfalls zum Aufsammeln von Zigarettenkippen vor der Ladentüre zumutbar.

Diese Grundsätze gelten im übrigen auch für Manager, die sich ungerechtfertigt bereichern, unabhängig von der Höhe der Summe.

Offline nomos

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Stromdiebstahl
« Antwort #11 am: 08. November 2009, 14:26:41 »
Zitat
Original von reblaus
.......
 Das Ziel ist eindeutig, sich einen ungerechtfertigten wirtschaftlichen Vorteil auf Kosten des Arbeitgebers zu verschaffen. Eine Weiterbeschäftigung solcher Personen ist allenfalls zum Aufsammeln von Zigarettenkippen vor der Ladentüre zumutbar.

Diese Grundsätze gelten im übrigen auch für Manager, die sich ungerechtfertigt bereichern, unabhängig von der Höhe der Summe.
    Auf dem Teppich bleiben! Ich kenne den Fall auch nur aus Funk, TV und Presse, aber der Arbeitgeber ist durch das Einlösen der  Pfandbons im Wert von 48 und 82 Cent, die ein Kunde verloren hat, nicht geschädigt. Er ist bei Nichteinlösung vielleicht ungerechtfertigt bereichert. Geschädigt ist der Kunde, der die Bons verloren hat.

    Selbst das Fundrecht kennt als Bagatellgrenze die Anzeigepflicht ab einem Wert von 10 EURO.

    Um Missverständnissen vorzubeugen, die Einlösung der Pfandbons durch eine Mitarbeiterin des Ladengeschäfts ist nicht in Ordnung. Dass bei dem bekannten Sachverhalt aber eine Unterschlagung zu Lasten des Arbeitgebers vorliegen soll, die eine Entlassung rechtfertigt, darf noch solange bezweifelt werden, bis der erste Manager ohne Abfindung mit dem Aufsammeln von Zigarettenkippen zwangsbeschäftigt wird.  ;)

Offline reblaus

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Stromdiebstahl
« Antwort #12 am: 08. November 2009, 17:48:13 »
@nomos
Die Pfandbons sind im Markt gefunden worden, aber nicht von der Arbeitnehmerin. Daher lagen Sie im Supermarktbüro. Vermutlich wurde abgewartet, ob sich der Kunde noch meldet. Im Supermarktbüro sind die Bons dann abhanden gekommen, und wurden von der Arbeitnehmerin bei einem späteren Einkauf eingelöst.

Es kommt gerade nicht darauf an, ob bzw. wie hoch der Arbeitgeber geschädigt wurde, sondern darauf, ob das Vertrauensverhältnis zum Arbeitnehmer zerstört wurde. Und dies ist bei einer Unterschlagung der Fall.

Offline nomos

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Stromdiebstahl
« Antwort #13 am: 08. November 2009, 19:47:52 »
@reblaus, diese Schilderung (Unterschlagung) stammt vom Arbeitgeber und ist nach meiner Kenntnis unbewiesen. Der Fall ist ja wohl in Revision, im Februar kommenden Jahres fällt das Bundesarbeitsgericht in Erfurt ein endgültiges Urteil. Warten wir mal ab.

Die Häufung der Fälle von \"gestörten Vertrauensverhältnissen\" wegen Maultaschen, Frikadellen, Kinderbett vom Müll, Pfand-Bon ... u.a. riecht mir stark nach der Kündigung der Unkündbaren.

Die Vermutung ist zulässig, dass das Buch den einen oder anderen Arbeitgeber inspiriert hat. Jeder Einzelfall ist separat zu prüfen und zu bewerten. Aber wer keinen Schnupfen hat, müsste merken, dass es da riecht!  

Um zum Thema \"Stromdiebstahl\" zurückzukommen, Sorry, aber welches Vertrauensvehältnis bestand denn da vor dem Handyaufladen?  Wer traut sich da noch die Heizung selbst aufzudrehen oder auf dem Betriebs-WC die Hände mit Seife zu waschen? Vorsicht vor privaten Notizen mit dem betriebseigenen Bleistift usw..    Irgendwann wird das angeblich \"geschädigte  Vertrauensverhältnis\" zur Farce. Kann man Arbeitgebern, die wegen dem Aufladen eines Handys kündigen überhaupt Vertrauen entgegenbringen? Das sind nicht nur juristische Fragen die sich da stellen.

Die Verhältnismässigkeit sehe ich bei den Auseinandersetzungen und Folgen im Falle von gestörten Vertrauensverhältnissen zwischen Arbeitgebern und ihren Managern im Vergleich zu \"einfachen\" Arbeitnehmern immer noch nicht.

Offline reblaus

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Stromdiebstahl
« Antwort #14 am: 08. November 2009, 20:24:35 »
Im Arbeitsrecht braucht es keinen strafrechtlich verwertbaren Beweis. Es geht schließlich nicht um die Bestrafung der Angestellten, sondern darum dass der Arbeitgeber sein Eigentum nicht jemandem treuhänderisch in die Hände legen will, dem er aufgrund eines begründeten Verdachts nicht mehr vertraut. Der Zwang sich an einen Arbeitnehmer zu binden, kann nicht grenzenlos sein.

Woher wissen Sie, dass sich diese Fälle häufen? Es könnte sich schließlich auch um eine Medienmode handeln. Dann wird halt nur über solche Fälle berichtet, weil sich die Leute gerade dafür interessieren.

In den Neunzigern wurde alle zwei Monate bundesweit über einen neuen Sexualmord an Kindern berichtet. Man hatte den Eindruck es handele sich um eine Lawine. Tatsache war, dass in den Fünfzigern durchschnittlich zwölf solcher Fälle jährlich vorkammen, in den Neunzigern nur noch sieben pro Jahr. Nur es wurde plötzlich über alle sieben bundesweit berichtet, und zuvor war das immer nur von regionalem Interesse.

Medien sind Unternehmen, die wollen Geld verdienen, nicht die Öffentlichkeit über Tatsachen informiern. Berichtet wird nur über das, was die Leute interessiert.

 

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