Es geht in solchen Fällen nicht um eine Bestrafung für ein Bagatellvergehen, sondern um die Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zum Arbeitnehmer.
Einem Arbeitnehmer werden vom Unternehmen regelmäßig große Werte anvertraut, ohne dass das Unternehmen den Arbeitnehmer deshalb ständig überwacht. Dies wird das Unternehmen aber nur tun, wenn es dem Arbeitnehmer vertraut, dass dieser mit den Werten des Unternehmens sehr sorgfältig umgeht. Wenn es ein Arbeitnehmer mit Kleinigkeiten nicht so genau nimmt, und z. B. einen Rabattbon im Wert von einem Euro unterschlägt, stellt sich für das Unternehmen die Frage, ob er diese Nachlässigkeit mit seinen Pflichten nicht auch bei größeren Werten walten lässt. Der Arbeitnehmer hat mit seiner Nachlässigkeit das in ihn gesetzte Vertrauen missbraucht. Da es dem Unternehmen nicht zuzumuten ist, den Arbeitnehmer danach ständig zu überwachen, kann es das Arbeitsverhältnis auflösen.
Die Frage in solchen Fällen ist, ob der Arbeitnehmer bei seinem Tun davon ausgehen konnte, dass das Unternehmen dies tolerieren werde. Wenn der Chef es auch macht, kann er das. Falls Zweifel bleiben, muss er halt fragen.