Energiepreis-Protest > eins energie in sachsen

Zahlung zukünftige Abschlagszahlung ???

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Cremer:
Hallo jbxc,

rein rechtlich gesehen können Sie Guthaben nicht mit darauffolgenden Abschlägen einfach verrechnen. Es bleibt jedoch Ihnen überlasen, dies trotzdem zu tun (werde ich auch tun, Guthaben 2004 mit Abrechnung 2005 im Januar 2006 verrechnen)  :)

Wieso haben Sie alte Abschläge, wenn Sie Ende letztes Jahr erst eingezogen sind. Sie meinen die Abschläge aus der Jahresrechnung 2004/2005 betreffend?

Errechnen Sie doch aus dem heutigen Zählerstand mit den Monatswerten den momentanen Verbrauch und hochgerechnet mit den verbleibenden Monatswerten den zu erwartenden Verbrauch. Dann wissen Sie ob Sie ein Guthaben oder eine Nachzahlung haben werden.

Die Monatswerte oder \"Monatsgangzahlen\" oder \"Gewichtung\" oder wie auch immer das heißen mag, kann man beim Versorger erfragen,
hier bei mir sind es:
Januar 13,73%
Februar 13,37%
März 11,96%
April 7,98%
Mai 6,16%
Juni 2,51%
Juli 1,20%
August 1,06%
September 2,00 %
Oktober 9,75%
November 12,70%
Dezember 17,58%

zusammen also 100%

Damit läßt sich der Jahresverbrauch bestimmen

jbxc:
hallo Cremer,

mehrmals in der Woche renne ich am Gaszähler vorbei und notiere mir den Zählerstand und wenn ich das hochrechne habe ich Guthaben.

Selbst nach der Gaspreiserhöhung zum 01.07. habe ich noch Guthaben. Dieses müsste ich per Verrechnungsscheck vom Versorger wiederbekommen.

Die Differenz aus alten Gaspreis und Erhöhung wird dann mit dem ersten Abschlag verrechet.

Bis dahin werde ich den alten Abschlag +2% Sicherheitsaufschlag zu den fäligen Terminen überweisen. Dieses werde ich aber zur Sicherheit nochmal schriftlich dem Versorger mitteilen.

Viele grüsse jbxc

Cremer:
Hallo jbxc,

gehen Sie davon aus, dass Ihr Versorger Ihnen kein Guthaben zurückzahlen wird, welches sich aus Ihrer Verbrauchsrechnung ergeben wird.

Deshalb, entweder radikal weiter die Abschläge kürzen, ggf. mit Begründung \"Mein Verbrauch ist geringer geworden\",
oder mit einem Monatsabschlag später bei der Jahresrechnung verrechnen.

jbxc:
Hallo Cremer,

wieso sollte ich kein Guthaben welches aus der Verbrauchsabrechnung entsteht nicht wiederbekommen? Bis jetzt wurden doch auch die Guthaben zurückgezahlt und der Abschlag von Seiten des Versorgers neu berechnet.
Ich muss dann nur den Differenzbetrag zwischen alten und neuen Gaspreis mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnen oder nicht ?

Viele Grüsse jbxc

Cremer:
@jbxc

wie ich schon zuvor angeführt hatte, wird der Versorger nur das Guthaben, welches sich aus seiner Berechnung ergibt, erstatten.

Das Differenzguthaben aus der Rechnung zum Versorgerguthaben wird der Versorger nicht zurückzahlen.  Wie ich schon sagte (19.7.05), ist eine Verrrechnung mit den darauffolgenden Abschlägen nicht rechtlich zulässig  :wink:

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