Das ist nun aber interessant.
Hat EnBw doch mir bestätigt, dass derartige \"alte\" Verträge nach einem EU-Urteil nur bis Ende des Jahres Bestand haben (dürfen)
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Damit sind Sie der lebende Gegenbeweis.
Damit ist meine Hoffnung in Erfüllungn gegangen, diesen \"Bluff\" auch nachweisen zu können.
Ich habe gleich vermutet, dass sie das mich aus anderen Motiven in einen anderen Vertrag nötigen wollten.
Sie haben nämlich in meinem Fall wohl eingesehen, dass sie schlechte Karten haben und mit dümmliches Gedrohe und der Wiederholung nichtssagender Statements keinefalls erreichen, dass ich klein bei gebe.
Ich lege den gesammelten Vorgang gerne einem Richter vor und bin gespannt ob der das so dokumentierte Vorgehen der EnBw für korrekt hält.
(ja ich weiss, \"Recht haben und Recht bekommen...\" aber ich gebe diesem, in vielen Punkten als Bananenstaat profilierten Rechtwesen mal noch die Chance. Sollte das
zu einer Enttöuschung führen, habe ich wenigstens was gelernt)
Sollte die EnBw also tatsächlich eine kleine gerichtliche Klärung über die von mir gekürzten Rechnungen haben wollen, so würde ich Sie gerne was das betrifft als \"Zeugen\" benennen um damit nachzuweisen, dass die Schreiben der EnBW in diesem Punkt ebenso wenig stimmt, wie wohl so manchen anderen auch:
Verweise auf fuer mich vollkommen unzutreffende Urteile zur Begründung ihrer Vorderungen, erst was von \"lange Vertraglaufzeiten ihrer Versorger\" schreiben und dann wegen der fuer mich so vorteilhaften Ölpreisbindung alle paar Monate satte Erhöhungen fordern, .....
In diesem Sinne. Danke, Harryfst