Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: EnBW Gastarif Comfort Kuendigung  (Gelesen 18352 mal)

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Offline ewolf

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EnBW Gastarif Comfort Kuendigung
« am: 22. Juli 2009, 09:59:19 »
Wer hat den (alten) Gas-Tarif \"Comfort\" von der EnBW?

Bei mir wurde der von der EnBW zum Jahresende gekuendigt und zwar mit der Begruendung, diesen Tarif gaebe es nicht mehr.

Fuer mich stellt sich nun die Frage ob das wirklich so ist.
Es koennte auch sein, dass dient dazu dass ich einen neuen Tarif (FlexMidi oder so) unterschreiben soll, der ja vermutlich \"gerichtsfestere\" Regelungen zur Preiserhoehung erhaelt.  
 

Daher meine (Um)-Frage
Wer hat denn noch diesen Tarif und wurde der auch zum Ende des Jahres gekuendigt? Was macht ihr, falls das so ist?
Oder gibts gar jemand, der diesen Tarif hat und der aller Voraussicht nach auch naechstes Jahr noch Gas zu diesem Tarif geliefert bekommt?

Danke und Gruss

Offline harryfst

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EnBW Gastarif Comfort Kuendigung
« Antwort #1 am: 27. Juli 2009, 12:49:24 »
Hallo ewolf,

dieses \"Schreiben\" habe ich auch bekommen.

Dieses Schreiben interpretiere ich zunächst nur als Informationsschrift, auf die ich nicht geantwortet habe. Daher gehe ich momerntan davon aus, dass ich auch nächstes Jahr noch den damals vereinbarten Preis bezahlen werde.

Ich fahre dank dieses guten Forums und deren hervorragenden Informanten seit 2004 die hier aufgezeigte Linie bei Gas, sowohl auch bei Strom.
Bei der Belieferung mit Strom ist die Sache momentan nicht so einfach, da die EnBW der Meinung ist, dass auch der Tarif mit Nachtstrom zur Grundversorgung zählt.

Mit der EnBW habe ich seither regen Schriftwechsel. Ich werde es darauf ankommen lassen, da ich der Meinung bin, dass der hier angesprochene Vertrag ein Sondervertrag ist. Einen Nachweis für die Berechtigung zur einseitigen Preisanpassung wurde vom EVU bisher noch nicht erbracht.

H. Schmitt

Offline ewolf

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EnBW Gastarif Comfort Kuendigung
« Antwort #2 am: 09. August 2009, 16:32:24 »
Danke, Harryfst, fuer die Information.
Wenn ich das aber richtig sehe und es sich hier wirklich um dasselbe Schreiben handelt, dann dürfte die Kündigung von Seiten der EnBW korrekt sein.

Ich gehe im Moment mal davon aus, dass ich ab 1.1.2010 entweder ein anderes Konto bei der EnBW haben werde - damit es kein Hickhack mit bisherigen Forderungen gibt - oder evtl zu einem anderen Gaslieferanten wechsel.

Sollte ich bei der EnBW bleiben - wir wissen ja, mit ecjter Konkurrenz ist es nicht weit her - muss ich mich noch über die weiteren Details informieren, denn den neuen Vertrag unterschreibe ich allerhöchstens utner Ausschluss der dort genannten Preise und Preisanpassungen um nicht meinen aktuellen Stand zu verlieren oder aber ich unterschreibe gar nichts und falle dann aber wohl in Zukunft unter die wohl ungünstigere Grundversorgung.

Offline Cremer

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EnBW Gastarif Comfort Kuendigung
« Antwort #3 am: 09. August 2009, 19:34:45 »
@ewolf,

zunächst ist festzustellen ob eine wirksame Kündigung ausgesprüchen wurde, z.B. ob eine Originalunterschrift druntergesetzt wurde.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline harryfst

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EnBW Gastarif Comfort Kuendigung
« Antwort #4 am: 10. August 2009, 18:12:19 »
Hallo ewolf,

ich kann Ihnen empfehlen, hier im Forum gründlich zu recherchieren, welche Merkmale eine Kündigung aufweisen muss.
Wenn Sie nach der Recherche immer noch eine Kündigung erhalten haben, haben wir unterschiedliche Schreiben erhalten.

Gegebenenfalls können wir in PN\'s die Schreiben vergleichen.

H. Schmitt

Offline ewolf

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EnBW Gastarif Comfort Kuendigung
« Antwort #5 am: 14. November 2009, 12:00:47 »
Nun ich hätte wohl wegen Formfehler meinen Vertrag noch einige Monate hinauszögern können, aber da ich eigenlich keine Lust auf

- inkompetente Antworten
- fehlerhafte Abrechungen
- Gutsherrenmentalitaet
- Sponsoring von Ex-Chefs
...

habe, werde ich der EnBW den Rücken kehren.
Sie ist an mir als (zufriedenen) Kunden wohl eh nicht interessiert.

Es gibt ja inzwischen durchaus echte Alterntiven hinsichtliche Gasanbieter und meine Testanrufe haben mich da sehr positiv überrascht: Erreichbar, kompetent, freundlich....
Das deren Angebot sogar noch günsitger ist nett, aber mir geht hier vor allem um ein Signal. Die EnBW ist mit meinen Vorstellungen eines geschäftlichen Verhältnisses schlicht nicht kompatibel.

Ich habe übrigends neulich von meinen Nachbarn erfahren, dass sie die Transparenz der EnBW-Rechnungen auch als \"nicht vorhanden\" empfinden und sie hatten trotz lange bestehendem Dauerauftrag teils Probleme mit den Abschlagszahlungen.

Offline harryfst

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EnBW Gastarif Comfort Kuendigung
« Antwort #6 am: 16. November 2009, 12:31:00 »
Hallo ewolf,

momentan gibt es meines Wissens keinen keinen günstigeren Tarif, der den Stand 2004 unterschreitet.

Wenn Sie einen günstigeren Tarif gefunden haben, ist das sicherlich vorteihaft. Mit dem neuen Vertrag begeben Sie sich jedoch in entsprechend ausgearbeitete Verträge.

Ich werde sicherlich noch eine gewisse Zeit Kunde bei der EnBW bleiben, und zwar solange, bis die EnBW mich nicht mehr als Kunde haben möchte...

Viele Grüße

Harryfst

Offline ewolf

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EnBW Gastarif Comfort Kuendigung
« Antwort #7 am: 18. November 2009, 12:51:39 »
@harryfst
Das wird wohl nicht mehr lange auf sich warten lassen....
Was fuer einen Vertrag haben Sie denn?



Die EnBW behauptet aus EU-rechtlichen Erwägungen müssten alte Tarife gekündigt werden.
Man könnte das also so interpretieren, dass sie eingesehen haben, dass ihre alten Tarife und deren Erhöhung nicht so waren, wie sie sein sollten :)

Da die EnBW mich also nicht mehr wollte - wie vermutlich alle mit einem altem Vertrag (Comfort oder so) - blieben zwei Alternativen:

Ich unterschriebe bei denen einen Neuen Vertrag \"Flex\" oder so, oder ich werden - laut deren Drohung - in den teureren Grundversorgunstarif eingestellt.

Keines davon ist akzeptabel.

Wenn man sein Recht schon nicht vor Gesetz durchgesetzt bekommt - was jedoch noch nicht entschieden ist, ich bin da optimistisch - so gibt es durchaus andere Möglichkeiten Wirkung zu erzielen.


Also: Es lebe der Wettbewerb und ich hoffe, dass der EnBW die Kunden in Scharen davonlaufen - sie legt ja wohl eben eh keinen Wert auf zufriedene Kunden.

Sollte der Wettbewerb endlich richtig in Gang kommen, dürfte das auch die Preisfestsetzung nach Gutsherrenart abschaffen.

Offline harryfst

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EnBW Gastarif Comfort Kuendigung
« Antwort #8 am: 20. November 2009, 12:34:48 »
Hallo ewolf,

ich habe den Vertrag Erdgas Comfort. Und mit dem bin ich bisher zufieden.

Bis dieser Vertrag ausläuft, sieht die Sache bezüglich der Grundversorgung vieleicht wieder anders aus.

Viele Grüße

harryfst

Offline ewolf

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EnBW Gastarif Comfort Kuendigung
« Antwort #9 am: 07. Dezember 2009, 21:04:37 »
Das ist nun aber interessant.

Hat EnBw doch mir bestätigt, dass derartige \"alte\" Verträge nach einem EU-Urteil nur bis Ende des Jahres Bestand haben (dürfen)  :)
Damit sind Sie der lebende Gegenbeweis.

Damit ist meine Hoffnung in Erfüllungn gegangen, diesen \"Bluff\" auch nachweisen zu können.
Ich habe gleich vermutet, dass sie das mich aus anderen Motiven in einen anderen Vertrag nötigen wollten.
Sie haben nämlich in meinem Fall wohl eingesehen, dass sie schlechte Karten haben und mit dümmliches Gedrohe und der Wiederholung nichtssagender Statements keinefalls erreichen, dass ich klein bei gebe.
Ich lege den gesammelten Vorgang gerne einem Richter vor und bin gespannt ob der das so dokumentierte Vorgehen der EnBw für korrekt hält.
(ja ich weiss, \"Recht haben und Recht bekommen...\" aber ich gebe diesem, in vielen Punkten als Bananenstaat profilierten Rechtwesen mal noch die Chance. Sollte das
zu einer Enttöuschung führen, habe ich wenigstens was gelernt)  

Sollte die EnBw also tatsächlich eine kleine gerichtliche Klärung über die von mir gekürzten Rechnungen haben wollen, so würde ich Sie gerne was das betrifft als \"Zeugen\" benennen um damit nachzuweisen, dass die Schreiben der EnBW in diesem Punkt ebenso wenig stimmt, wie wohl so manchen anderen auch:
Verweise auf fuer mich vollkommen unzutreffende Urteile zur Begründung ihrer Vorderungen, erst was von \"lange Vertraglaufzeiten ihrer Versorger\" schreiben und dann wegen der fuer mich so vorteilhaften Ölpreisbindung alle paar Monate satte Erhöhungen fordern, .....

In diesem Sinne. Danke, Harryfst

Offline bolli

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EnBW Gastarif Comfort Kuendigung
« Antwort #10 am: 08. Dezember 2009, 09:45:30 »
Zitat
Original von ewolf
Das ist nun aber interessant.

Hat EnBw doch mir bestätigt, dass derartige \"alte\" Verträge nach einem EU-Urteil nur bis Ende des Jahres Bestand haben (dürfen)  :)
Damit sind Sie der lebende Gegenbeweis.

Damit ist meine Hoffnung in Erfüllungn gegangen, diesen \"Bluff\" auch nachweisen zu können.
Wie Sie vielleicht weiter oben gelesen haben, hat harryfst ebenfalls ein \"Kündigungsschreiben\" erhalten. Ob diese Kündigung letztlich rechtlich haltbar ist, wird sich dann vielleicht noch rausstellen. Aber Sie können diesen Fall sicher nicht als Beispiel dafür nehmen, dass der Tarif doch noch nicht ausgelaufen ist und das EVU Sie DESWEGEN nur \"bluffen\" wollte.
Wenn man trotzdem bei dem Versorger bleibt und die Kündigung doch rechtens war, muss man halt wissen, dass man sich ggf. in der Grundversorgung befand (sofern das EVU auch für die Grundversorgung dieses Gebietes zuständig ist) und ggf. höhere Preise zu zahlen hat.

Gleichwohl ist es tatsächlich so, dass angebliche Gründe für eine Vertragskündigung oft nur vorgeschoben sind. EU-rechtliche Gründe sind mir im Augenblick nicht bekannt, die eine Vertragskündigung flächendeckend notwendig machen würden.

Eine unwirksame Preisanpassungsklausel in einem Vertrag durch eine neue, wirksame ersetzen zu wollen oder solche Verträge zu kündigen und neue abzuschließen, erscheint jedoch eine Rechtfertigung für eine ORDENTLICHE Kündigung des alten Vertrages, auch wenn man sich im alten Vertrag als Verbraucher durchaus \"wohl fühlt\".  ;)
Man kann halt nicht immer alles haben.

Offline harryfst

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EnBW Gastarif Comfort Kuendigung
« Antwort #11 am: 08. Dezember 2009, 12:43:24 »
Hallo ewolf,

in dem von mir genannten \"Informationsschreiben\" wurde auch auf das EU Recht hingewiesen.
Inhaltlich dürften die Schreiben die Selben gewesen sein.
Ansonsten bin ich der geichen Auffassung wie bolli.

harryfst

Offline ewolf

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EnBW Gastarif Comfort Kuendigung
« Antwort #12 am: 25. Dezember 2009, 20:31:38 »
Vollkommen klar.

Der Punkt ist aber der: Harryfst hat soweit ich das sehe der Kündigung widersprochen bzw auf deren Ungültigkeit hingewiesen.

Gäbe es in der Tat eine Notwendigkeit (EU-Urteil oder so) die alten Verträge bis 1.1.2010 duch neue zu ersetzen, dann hätte die ENbW sofort eine juristisch einwandfreie Kündigung nachlegen müssen.
Das hat sie aber offenbar nicht.

Ergo: harryfst ist immer noch im alten Comfort-Vertrag.
(Das die EnbW ihn jetzt einfach als Grundversorgungskunde einstuft ist natürlich denkbar, aber mit einem zweifelhaften Kündigungsschrieben im Rücken so denke ich, wird die EnBw das eher nicht tun - aber warten wir mal ab.)

Ich bin auf jeden Fall gespannt wie harryfst da weiterverfährt bzw mit was ihm die EnBw als nächstes kommt.....

Offline bolli

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EnBW Gastarif Comfort Kuendigung
« Antwort #13 am: 27. Dezember 2009, 14:15:25 »
Zitat
Original von ewolf
Vollkommen klar.

Der Punkt ist aber der: Harryfst hat soweit ich das sehe der Kündigung widersprochen bzw auf deren Ungültigkeit hingewiesen.

Gäbe es in der Tat eine Notwendigkeit (EU-Urteil oder so) die alten Verträge bis 1.1.2010 duch neue zu ersetzen, dann hätte die ENbW sofort eine juristisch einwandfreie Kündigung nachlegen müssen.
Das hat sie aber offenbar nicht.

Ergo: harryfst ist immer noch im alten Comfort-Vertrag.
(Das die EnbW ihn jetzt einfach als Grundversorgungskunde einstuft ist natürlich denkbar, aber mit einem zweifelhaften Kündigungsschrieben im Rücken so denke ich, wird die EnBw das eher nicht tun - aber warten wir mal ab.)

Ich bin auf jeden Fall gespannt wie harryfst da weiterverfährt bzw mit was ihm die EnBw als nächstes kommt.....

Eine ordentliche Kündigung braucht nach Meinung zahlreicher Rechtskundiger nicht unbedingt begründet zu werden, wenn der abgeschlossene Sondervertrag ein solches Kündigungsrecht beinhaltet. Nur die Formen und Fristen müssen eingehalten werden. Insbesondere wenn eine unwirksame Preisanpssungsklausel in dem Vertrag enthalten ist, dürfte eine solche Kündigung möglich sein. Ob dazu auch tatsächlich der Kündigungsgrund genannt werden muss, wird sicherlich noch gerichtlich festgestellt werden. Ich persönlich neige (leider) eher zu den Antwort: Nein. Ich bin mir aber darüber im Klaren, dass es andere gibt, die dieses durchaus anders sehen (Stichwort: Dauerschuldverhältnis).

Ob in Harryfst Fall diese Formalien alle eingehalten wurden, kann ich hier nicht beantworten.
Fakt ist halt nur, dass man sich bewusst sein muss, dass man im Falle einer wirksamen Kündigung und Verbleib beim Versorger, der auch Grundversorger ist, ggf. höhere Preise zahlen muss.

Offline sofia

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EnBW Gastarif Comfort Kuendigung
« Antwort #14 am: 04. Januar 2010, 15:40:38 »
hallo mitanand!

bin neu und froh ein gasforum gefunden zu haben.
habe sogleich auch eine frage, obwohl ich denke, dass das hier evtl. der falsche thread ist, weiß aber nicht wohin mit meiner frage.
ich bin so frei und stelle meine frage hier rein.
folgendes:
was mich jetzt mal wieder fertig macht, ist die tatsache, dass unsere anlage über 500000 kwh im jahr verbraucht und dafür zahlt die gemeinschaft über 40.000 €.

wie jedes jahr rechne ich den einzelpreis aus und komme auf 10 cent pro kwh.

kann das sein?
welcher tarif der enbw kostet 10 cent?

ich sollte vielleicht erklären, dass mir die hausverwaltung nicht gerne antworten gibt und ich aus angst ärger zu bekommen auch nicht mehr frage.

deshalb die frage hier ins forum.
ich gehe davon aus, dass die hausverwaltung enbw gas kauft und in der jahresabrechnung stehen als rechnung per 31.12. dieses jahr eben die obige angabe.
weiter in der abrechnung steht aber auch : \"lt. wärmezähler\" und diese angabe ist um mehr als 100000 kwh weniger als die bezogene und bezahlte menge gas.

wer kann ir erklären was hier läuft, bevor ich \"theater\" machen gehe?

 

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