Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: EnBW Gastarif Comfort Kuendigung  (Gelesen 18353 mal)

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Offline sofia

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EnBW Gastarif Comfort Kuendigung
« Antwort #15 am: 04. Januar 2010, 18:02:00 »
ok,ok, ich habe falsch gerechnet.

habe nämlich die menge kilowatt durch den preis geteilt.......
das geht nicht.....grins!
nein, jetzt hab ich´s, es sind incl. grundgebühr ca 7 cent.
somit brauch ich dann wohl auch nicht maulen bei der hausverwaltung.

enbw meinte 2004 hätte die kwh 4,04 cent gekostet, dann steigerung bis 2008 auf 6,34 und ab 4/09 5,40 und seit 10/09  5,39 cent.

dann käme wohl nochdie grundgebühr um die rund 234 bei bis zu 500000 kwh.

somit kann ich mich wieder abregen.

die andere frage ist, warum haben wir 2 arten von kwh?
einmal die abnahme, bzw. der bezug von über 500000 und zum anderen laut wärmezähler , mit ca 400000?

kennt sich jemand aus?

Offline Cremer

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EnBW Gastarif Comfort Kuendigung
« Antwort #16 am: 04. Januar 2010, 18:45:55 »
@sofia,

in dem abgerechneten Preisfür die Gemeinschaft stecken vedrmutlich noch andere Kosten wie Wartung, Schornsteinfeger, Betriebskosten (Strom)

Außerdem haben Sie in der Gemeinschaft auch noch Wärmezähler
-für die Heizkörper?
- für Warmwasser?

So pauschal läßt das also nicht sagen, was die kWh kostet.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Pedro

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EnBW Gastarif Comfort Kuendigung
« Antwort #17 am: 04. Januar 2010, 19:13:20 »
@sofia
Zitat
nein, jetzt hab ich´s, es sind incl. grundgebühr ca 7 cent.
Zitat
somit brauch ich dann wohl auch nicht maulen bei der hausverwaltung.

Der Beitrag hängt hier wirklich falsch. Evitel wird ihn sicherlich \'\'umhängen\'\'. Was die 7 Cent angeht, klappt die Rechnung ja nun einigermaßen.
Maulen bei der Hausverwaltung? Was die Berechnung angeht, wohl kaum:
Stattdessen würde sich eine Nachfrage empfehlen, ob die Verwaltung beim Versorger Widerspruch gegen die bisherigen Preise erhoben und ggf. die Rechnung gekürzt hat. Von alleine machen Verwalter das selten.
Dabei gehe ich mal davon aus, dass der dortige Gasversorger  - wie überall im Lande - ein Geheimnis um seine Preisbildung macht u. dazu ggf. noch Verträge hat, die anfechtbar sind.
Als Eigentümerin haben Sie einen Anspruch darauf. Übrigens auch Mieter der Eigentümergemeinschaft. Diese können sogar die Miete kürzen, wenn die Verwaltung die grundlegenden Dinge des Gasbezugs nicht beachten (siehe hier auf der Homepage unter Fragen...).
@Sofia
Zitat
die andere frage ist, warum haben wir 2 arten von kwh?

Die Kilowattstunden in der Gasrechnung haben mit denen der Ablesewerte in der Heizkostenabrechnung der einzelnen Wohnung wenig zu tun. Die  kWh aus der Gasrechnung errechnen sich aus der gelieferten Menge. Während die kWh der  (hoffentlich geeichten) Messzähler in den Wohnungen lediglich die  Grundlage für die Kostenverteilung sind.
Die Differenz zwischen den beiden von Ihnen genannten Zahlen (500tsd u. 400tsd) beruht einerseits auf der durch die Gasuhr eingespeisten Menge, dem Energieverlust in der Heizungs-/Warmwasseranlage und andererseits den im Heizungswasser  bzw. Warmwasser der Wohnung gemessenen Kilowattstunden.
Ein Rückschluss  der \'\'scheinbar verlorenen kWh - Menge\'\' auf die gelieferte Menge an Erdgas ist somit nicht möglich.

Offline Cremer

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EnBW Gastarif Comfort Kuendigung
« Antwort #18 am: 05. Januar 2010, 09:22:28 »
@Petro,

auch die Differenz von 500 tsd zu 400 tsd ist nicht schlüssig. Soviel verliert die heizung bei der Wasrmwasserbereitung nicht (Wirkungsgrad)

Da liegen noch ganz andere Faktoren zu grunde.

@Sofia,
so kann man wirklich nicht rechnen. Das ist zu oberflächig. Da müssen noch viele Faktoren bekannt gemacht werden, sofern das überhaupt in einem großen Miethaus möglich ist.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Christian Guhl

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« Antwort #19 am: 05. Januar 2010, 09:33:05 »
Ich verstehe das folgendermaßen : Es wurden 500.000 kwh verbraucht, davon wurden 400.000 über Wärmezähler abgerechnet. Die restlichen 100.000 werden anderweitig verteilt (prozentual, pro Wohnung o.ä.) da sie nicht den Wohnungen zugeordnet werden können (Flur,Keller,Gemeinschaftsräume).

Offline sofia

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EnBW Gastarif Comfort Kuendigung
« Antwort #20 am: 05. Januar 2010, 17:49:05 »
hallo erstmal!

ich bin ebenfalls der meinung, dass nicht über 100 t kwh irgendwo versickern, sag ich jetzt mal.

ja, zum glück hab ich noch die kurve bei der rechnung des kwh preises gekriegt.

nein, betriebsstrom, schornstein  usw. ist einzeln abgerechnet .

wo sind die über 100 000 kwh?

die verbraucht irgendwer!
aber nicht über den wärmezähler, sondern irgendwie anders.

wir haben im nebenhaus auch eine gaststätte...möglicherweise beziehen die die restlichen kw für ihren herd?

aber dann dürfte nicht die ganze gemeinschaft deren gas bezahlen!



wenn die nicht über den wäremzähler gelaufen sind?
der wärmezähler gibt den gesamtwärmeverbrauch an , auch für das wasser, wobei auch die menge für warmwasser extra aufgeschlüsselt und angegeben ist, jedoch trotzdem in diesem gesamtmengenverbrauch drin ist.

es ist schon seltsam.

100 000 kwh, nur um die heizanlage zu betreiben?

tja, ich weiß es nicht.

ich stelle mir den energeibezug so vor: wir verbrauchen gas laufend für heizung und warmwasser und der versorger liefert laufend, somit kann er auch nur die abgeheizte menge in rechnung stellen.

ich meine, es ist doch so, dass wenn nix gebraucht wird auch nix in die leitung gerät, oder?
somit auch nicht bezogen wird.


es sei denn, wir hätten einen tank oder so, ist mir aber nichts bekannt.
selbst wenn das so wäre, so hätte die hausverwaltung schon längst den bezug auf unter 500 000 oder bis zu 500 000 kürzen müssen, denn niemals hat die gemeinschaft über 500000 verbraucht.
ich wohne schon 10 jahre hier und habe alle abrechnungen.
auf jeder ist es das selbe.
über 500 000 , einaml sogar über 600 000 bezug und immer nie über 450 lt. wäremzähler.

das jahr indem sogar über 600 000 abgenommen und bezahlt wurden, war der wärmezähler sogar mit unter 400 000 kwh in der abrechnung.

das verstehe wer will.#

ich nicht.

@christian guhl

flur , keller und gemeinschaftsräume haben aber keine heizungen.
gas, dass nicht über den wärmezähler läuft, kann es doch garnicht geben, denn schließlich wird es nur zum heizen gebraucht.
sonst ja nicht, es kann nur über den wärmezähler laufen.
allerdings  kann es sein, dass es wirklich nicht zuzuordnen ist.
mann, verflixt, das gibt es doch nicht.

wozu bezieht man gas, wenn es nicht zum wärmen benötigt wird?
wärmen heißt aber auch wärmezähler.

wohin soll das gas gegangen sein?

naja, ich werde wohl die hausverwaltung fragen müssen.

ich bin mieterin und habe viel zu fragen, was mir den ruf eingebracht hat, ich würde\" ärger \"machen!!!!!!!

andererseits hat mir meine fragerei auch eine rückzahlung meines vermieters an mich eingebracht von über 3000 €!

Offline Pedro

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EnBW Gastarif Comfort Kuendigung
« Antwort #21 am: 05. Januar 2010, 19:15:44 »
Zitat
@Cremer:Soviel verliert die heizung bei der Wasrmwasserbereitung nicht (Wirkungsgrad)

Wenn Sie meinen Beitrag richtig lesen, werden Sie feststellen, dass ich das auch gar nicht behauptet habe. Natürlich  spielt bei der Beantwortung des \'\'100.ooo kWh - Problems\'\' von Sofia, das sie wohl nach wie vor hat, auch der Wirkungsgrad der Heizungsanlage u. der Wärmeversorgung eine Rolle. Bei einem solchen von rd. 90 % sind schon mal 50.000 auf und davon.
Ansonsten habe ich darauf hingewiesen, dass man die von den Heizkostenverteilern oder Wärmemessern der Wohnungen gemessenen Verbrauchswerte in kWh nicht mit den eingespeisten Erdgas-Kilowattstunden vergleichen kann. Diese sind lediglich eine Verrechnungsbasis der angefallenen Kosten, mal besser u. mal schlechter.

Wenn man  diese \'\'Probleme\'\' im Forum wirklich weiter diskutieren will hier ein paar praktische Ratschläge:
1. Als Mieter hat Sofia das Recht, Unterlagen der Jahresabrechnung einzusehen. Hierzu muss sie ihren Wohnungseigentümer auffordern u. ggf. selbst die Originalunterlagen bei der Verwaltungsfirma einsehen.
Üblicherweise gibt es in Wohnanlagen (ich gehe mal von einer Eigentümergemeinschaft aus) ein \'\'Aufsichtsgremium\'\', den Verwaltungsbeirat. Vielleicht ist der ja auch bereit, zu den ggf. überhöhten Heizkosten Informationen zu geben. Ihm obliegt ja schließlich die Prüfung der Rechnungsunterlagen und sollte eigentlich genaue Kenntnis über die Zu- und Umstände haben.
2. Bei Zweifeln am techn. Zustand der Heizungsanlage kann zur Feststellung des Wirkungsgrades das Schornsteinfegerprotokoll eingesehen werden. Vielleicht liegt ja sogar schon ein \'Energiepass\' vor, der den ggf. schlechten Zustand des Hauses u. seiner Heizanlage beschreibt.
3. Über den Wohnungseigentümer kann eine Anfrage an den Wärmedienst (Brunata, Ista u. wie sie alle heißen) gestellt werden, ob alle Wohnungen der Anlage wirklich abgerechnet oder zum Teil auch geschätzt werden (z.B. wegen \'notorischer Abwesenheit\' der Bewohner). Außerdem: ein Blick auf das Eichdatum des Wärmemessers kann auch nicht falsch sein!
4.  Bei vielen Institutionen (Mieterverein, Energieagentur, Bund der Energieverbraucher-Sammlung,  der eigene Wärmedienst usw.) gibt es Vergleichszahlen, wie hoch die Heiz- u. Warmwasserkosten in vergleichbaren Häusern sein können.
 
Ich denke, dass Sofia nun genug Informationen an der Hand hat, um ihre Zweifel zu beseitigen oder bestätigt zu bekommen.
Manchmal kommt man aber nur so  wirklichen Misständen in den Nebenkostenabrechnungen auf die Schliche. Die Differenz zwischen kWh der gelieferten Erdgasmenge und der kWh in den Wohnungsmessgeräten ist allerdings kein Missstand, sondern Normalität!
Vielleicht erfahren wir bei Gelegenheit mal, was sie in Erfahrung gebracht hat.

 

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