Energiepreis-Protest > ESB - Erdgas Südbayern

Wie berechne ich nun den \"billigen\" Erdgaspreis?

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RR-E-ft:
@Alex S.

Es ist eine alte Mär, die Geschäftsberichte von GmbH unterlägen der Geheimhaltung. Im Bereich der Energieversorgung gibt es ganz besondere Publizitätspflichten.

Unabhängig von der Rechtsform gelten die aktienrechtlichen Bestimmungen.

Also lassen Sie sich nicht abspeisen und verlangen Sie den schön illustrierten Geschäftsbericht.

Eine spannendere Lektüre in bewegten Zeiten wie diesen werden Sie wohl selten gelesen haben.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Cremer:
@ Alex S.

im Streitfall können Sie immernoch während des Gerichtsverfahren erklären, dass Sie den Einspruch § 315 zurückziehen, sobald zu erkennen ist, das sich das Blatt gegen Sie wenden wird. Auch dann zahlt die andere Partei die Gerichtskosten, solange kein Urteil gefällt ist.

Der Versorger wird so oder so in dem Rechtsstreit Mahnkosten geltend machen, da Sie unter seinem Abschlagsbegehren die Zahlungen geleistet haben.

Alex S.:
Hallo Gerd Cremer,
hallo Thomas Fricke,

es ging mir in meiner Frage einfach nur darum, ob ich mit einem Bruttopreis incl. Grundkosten von 4,24 Ct/kWh bei einem im ländlichen Raum tätigen Versorger auf der sicheren Seite bin oder ob dieser Preis  eher zu gering angesetzt ist. Bei der Erdgas Südbayern beispielsweise hat die letzten beiden Jahre bereits der Arbeitspreis über diesem Wert gelegen!

Dass ich bei einem Zurückziehen des Einspruchs Mahnkosten werde zahlen müssen, ist schon klar. Ich dachte aber eigentlich, dass es wesentlich wahrscheinlicher sei, dass der Versorger unterliegt, und nicht der Verbraucher. Aber vielleicht ist das ja gar nicht so?

Daher nochmal meine provokante Frage:

Gab es überhaupt schon Beispiele, in denen ein Verbraucher aus dem ländlichen Raum vor Gericht Recht zugesprochen bekommen hat, der einfach nur seine ansonsten korrekte Jahresrechnung und die neuen Abschlagszahlungen auf besagte 4,24 Ct/kWh reduziert hat?


Viele Grüße
Alex S.

Cremer:
@Alex S.

mir ist momentan kein Fall bekannt, wo der von  Ihnen geschilderte Fall passen könnte.

Andererseits kenne ich auch nicht das Versorgungsgebiet der ESB. Ob dies wirklich \"ländlicher Raum\" ist vermag ich nicht beurteilen. Auch die E.ON Weser Westfalen könnte sich ländlicher Raum nennen. Es gibt auch bei uns im Kreis Kreuznach viele Ortschaften die heute noch nicht an das Erdgasleitungsnetz angeschlkossen ist. Das richtet sich ja grundsätzlich nach betriebswirkschaftlichen Gesichtspunkten. Auch ESB wird nur dort hin das Leitungsnetz vorantreiben, wo sie die meisten potenziellen Kunden sieht.
Ähnlich ist es ja auch mit den Kabelnetzbetreibern für Fernsehen

Insofern möchte ich abschließend behaupten, da alles den betriebswirtschaftlichen Gesetzen unterliegt, dass dies bei einem Streitfall vor Gericht keine Rolle spielt, ob der Fall in einem urbanen, sub-urbanen oder rualen Raum liegt.

Wo (Ausdehnung) befindet sich das Versorgungsgebiet der ESB als überregionalen Versorger.

Hennessy:
Es ist schon erstaunlich, dass Alex s. auf seine klare Frage keine klare Antwort erhält, obwohl doch alles so einfach (?) mit der Feststellung der überhöhten Preise ist.

Bisher habe ich zu der Höhe der ungerechtfertigten Gaspreise nur Behauptungen und wirre (meist auch arithmetisch falsche) Prozentbetrachtungen gehört - auch die von allen ohne Hinterfragung akzeptierten 2%-Erhöhungsvolumen sind \"vom Himmel gefallen!?

So wenig wie wir über die Herstellungskosten von Luftballons, Präservativen, Feinstrumpfhosen, Rasenmähern und Geländewagen wissen, so wenig wissen die meisten Bundesbürger auch über die Bezugs- und Verteilungskosten von Strom oder Erdgas. Nur ein Unterschied besteht im gemachten Vergleich: §315 eröffnet scheinbar allen die Möglichkeit bei der Energieversorgung \"straffrei und ungehemmt \" mitzureden und zu spekulieren.

Um die zu erwartenden Erwiderungen etwas abzukürzen: Ja die Energiepreise könnten niedriger sein und damit auch die Gewinne der Versorgungsunternehmen. Wenn man dies wünscht, sollte man allerdings nicht von einem liberalisierten sondern von einem regulierten Energiemarkt träumen. Die EU und die nationale Politik beschreiten aber Gott sei Dank mit dem neuen Energiewirtschaftsgesetz den sinnvollen Weg des Wettbewerbs - dieser wird aber auch  den Weg für Unternehmen mit \"überzogenen\" Gewinnen ebnen, denn wo es Verlierer gibt, gibt es auch Gewinner.

@ Alex S.
Ihre Frage kann (den Grund habe ich mehrfach erklärt) ich natürlich auch nicht beantworten.

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