Energiepreis-Protest > ESB - Erdgas Südbayern
Wie berechne ich nun den \"billigen\" Erdgaspreis?
RR-E-ft:
@Hennessy
Ich gehe davon aus, dass Sie die aktuelle Stellungnahme des BKartA gelesen haben:
http://forum.energienetz.com/viewtopic.php?t=1242
Demnach liegen die Erdgaspreise im EU-weiten Vergleich steuer- und abgabenbereinigt im oberen Drittel, nehmen also Spitzenplätze ein.
Mit erhöhten Importpreisen können Preiserhöhungen demnach nicht begründet werden.
In der Vergangenheit wurden Preissenkungen nicht immer und nicht im entsprechenden Umfang an Verbraucher weitergegeben.
Es gibt Erdgasimporte nach Deutschland ohne Ölpreisbindung.
Ich denke, mein Versorger ist clever und bezieht nur solches Gas.
Ich gehe nicht davon aus, dass Sie soweit gehen wollen, den Präsidenten des Bundeskartellamtes und dessen Mitarbeiter als wirr zu bezeichnen, die lediglich unbewiesene Vermutungen anstellen.
Wie Manna \"vom Himmel gefallen\" erscheinen nur die stetig steigenden Gewinne der Energiekonzerne mit zweistelligen Zuwachsraten seit Jahren vollkommen losgelöst von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.
Die Verbraucherpreise werden fast ausschließlich von den Energiepreisen getrieben, vgl. die Meldungen von energate über die VKU- Seiten zu erreichen.
Nach der Rechtsprechung und Literatur gibt es keine \"billigen\" Preiserhöhungen, sondern nur Gesamtpreise, die der Billigkeit entsprechen müssen, Salje ET 2005, 280; LG Hannover RdE 2004, 54, (55).
Wenn die Preise schon zuvor Spitzenplätze einnahmen, können sie heute nicht \"billig\" sein.
Das LG Mannheim hat in seinem Urteil die Bewertungskriterien für einen der Billigkeit entsprechenden Erdgaspreis mehr als deutlich herausgearbeitet. Auch die Rechtsprechung des LG Frankenthal ist eindeutig, wenn auch in dem Punkt der Rechtsmisbräuchlichkeit im konkreten Einzelfall wohl falsch.
Gestern hat das LG Dortmund eine einstweilige Verfügung gegen den Dortmunder Gasversorger wegen einer angedrohten Sperre erlassen, und diese mit Rücksicht der Wirkung des § 315 BGB bei Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel bis 250.000 EUR, ersatzweise Haft der Geschäftsführer bis 6 Monate untersagt.
Diese Entscheidung stammt von der selben Richterin, die auch über die Sammelklage der E.ON Westfalen Weser gegen 23 Kunden zu entscheiden hat....
Das Gericht will alle Verfahrensunterlagen an die Kartell- und Regulierungsbehörde weiterleiten.
Schluss mit lustig.
Dem BGW liegen alle Urteile und Entscheidungen vor.
Herr Dr. Pluge wurde aufgefordert, diese auf den Internetseiten des BGW zu veröffentlichen, so wie auch schon die krude Entscheidung des AG Koblenz.
Ich würde mal denken:
Landgerichtliche Entscheidungen sind fundierter als amtsgerichtliche.
Also:
Weshalb sollten die Erdgaskunden nur irgendwie anfangen zu rechnen, welche Erdgaspreiserhöhungen wohl billig wären, wo sie schon keinerlei gesicherte Informationen über die Preisentwicklung und die Preiskalkulation, sprich die Preisbildung haben können.
Hierzu ist nur auf das Protokoll der Expertenanhörung des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages vom 15.12.2004 zu verweisen, wie auch auf die entsprechende Debatte im Landtag von Rheinland- Pfalz und anderer deutscher Länder.
Der Kunde hat schlichtweg gar keine Möglichkeit eine \"billige\" Preiserhöhung zu ermitteln. Dieser Ansatz ist schon falsch.
Die \"gewürfelten\" zwei Prozent stammen aus einer Zeit, als noch keine weiteren Erkenntnisse vorlagen. Dabei wurde auf die vierprozentige Preiserhöhung der Ruhrgas-AP zum 01.10.2004 abgestellt.
Dass man nicht in Prozenten hätte rechnen sollen, sondern mit der nominalen Erhöhung der Ruhrgas- AP, wurde erst später bekannt.
Noch später wurde erkannt, dass auch mit der Entwicklung der Ruhrgas- AP selbst etwas nicht stimmen kann.
Welchem Verbraucher will man das zum Vorwurf machen?
Der Versorger muss deshalb nach der eindeutigen Rechtsprechung seine Preiskalkulation offen legen und nachweisen, dass seine Preise der Billigkeit entsprechen.
Ein Vergleich mit anderen Monopolunternehmen scheidet aus. Insoweit ist der WIBERA- Gaspreisspiegel vollkommen unbehelflich. Zumal WIBERA bestätigen soll, man habe sich an deren Prognosen gehalten.
Reiner Unfug.
Da soll einer seine eigenen Prognosen bestätigen.
Weil die Rechtsprechung so eindeutig ist, werden ja gerade die vielen Festschriften der Gaswirtschaft in einer konzertierten Aktion in den Markt gedrückt.
Kunth hat die Fusion E.ON/ Ruhrgas betreut.
Büdenbender war lange Jahre Vorstand der RWE.
Ehricke nimmt die Argumentation von Büdenbender auf, obwohl er es als Kartellrichter am OLG Düsseldorf besser wissen müsste und zudem bekannt war, dass es sich bei dem AGFW- Gutachten von Büdenbender um ein bestelltes Auftragswerk handelte, um ein \"Problem\" zu lösen:
http://www.agfw.de/487.0.html
Die aktuelle kartellrechtliche Rechtsprechung des BGH sollte dem Herrn Professor bekannt sein, sonst wäre er auch als Richter an der falschen Stelle, weil zur richtigen Entscheidungsfindung nicht befähigt.
Dazu kann man aber die erhellende Pressemitteilung des OLG Düsseldorf lesen:
http://forum.energienetz.com/viewtopic.php?t=1254
Salje hat so krude überzogen, dass er sich selbst ad absurdum führte.
Börner flötete noch im Herbst im WDR, dass lediglich theoretisch die Möglichkeit einer Unbilligkeit der Gaspreise bestünde. Ebenso \"Institut für Energierecht\" an der Uni Köln.
Möglicherweise handelt es sich um ein Institut von und für Energieversorger, wie das OLG Düsseldorf zutreffend ausführt.
Würde ich die Beträge für entsprechende Seminare/ \"Gutachten\" für Gasversorger kassieren, würde mein energierechtliches Wissen vielleicht auch einer partiellen Amnesie anheimfallen.
Schlussendlich Zenke von der VKU- nahen Kanzlei BBH betreibt auch Klientelwirtschaft.
Nimmt man alle diese Veröffentlichungen zusammen, ergibt sich das Bild, dass Erdgas systemimmanent teuerer ist als Heizöl, Gleichpreisigkeit nicht bei den Brennstoffkosten besteht, sondern erst bei Vollkostenbetrachtung, zu denen auch die Kosten für Anschaffung, Wartung und Unterbringung des Tanks in einem Kelleraum gehören, erreicht wird.
Der Heizölkunde zahlt zwar den Tank, dessen Wartung, die Errichtung und den Unterhalt des Kellerraums als Aufstellplatz auch nicht an den Heizölhändler.
Der Erdgaskunde zahlt solche \"Kosten\" gleichwohl ungefragt mit den Preisen an den Erdgasversorger, obschon sie gar nicht anfallen.
Ich würde das organisierten Betrug nennen wollen.
Immerhin hat Salje mit seinem Aufsatz in ET 2005, 278 ff. eindeutig nachgewiesen, dass alles \"Methode\" hat. Das glaube ich ihm.
Der Präsident des Bundeskartellamts führte dann auch aus, dass Kartellrechtsverstöße sich nicht als Kavaliersdelikte bezeichnen lassen, sondern vielmehr in den Bereich des Räuberischen einzuordnen sind.
Bei Raub hört jeder Spaß auf.
Insgesamt werden die konzertierten Veröffentlichungen, die dieses System stützen sollen, deshalb eher dazu beitragen die Absurdität der Argumentation der Gaswirtschaft aufzuzeigen.
Gleichwohl:
Professoren, die aus Steuermitteln vom Staat und somit von der Gesamtheit der Bürger bezahlt werden, Richter an Kartellsenaten der OLG, Anwälte als unabhängige Organe der Rechtspflege sollten nicht wider besserem Wissen mit solchen Publikationen eine Lobbyarbeit für die Gaswirtschaft betreiben.
Nach alldem kann einem schon mal der Kragen platzen.
Es ist also mehr als empfehlenswert, die Preiserhöhungen zu verweigern. Die Preise müssen erst einmal in das Mittelfeld im EU- Binnenmarkt.
Das einem Verantwortlichen in der Gaswirtschaft das nicht passen kann, liegt auf der Hand. Es ist auch kein persönlicher Vorwurf.
Nicht der einzelne Mitarbeiter im Gasversorgungsunternehmen ist ein Räuber, sondern das gesamte System - für das es jedoch auch Verantwortliche geben muss- ist m. E. ein räuberisches.
Verantwortliche Mitarbeiter in der Gaswirtschaft sollten ihre Kraft darauf verwenden, dieses System endlich abzuschaffen.
Wir werden nach meiner Überzeugung alle einen Vorteil daraus haben.
Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass sich Bürger, die sich dem wie oben charakterisierten System mutig entgegenstellen und sich zur Wehr setzen, kriminalisiert werden könnten.
Selbstverständlich dürfen alle \"straffrei und ungehemmt\" unter Berufung auf § 315 BGB und mit Unterstützung unabhängiger Gerichte ihre Rechte sichern und sich vor organisierter Ausplünderung schützen.
Auch nur \"geschätzt\":
Geht man davon aus, dass die Erdgaspreise in Deutschland steuer- und abgabenbereinigt dreißig Prozent über dem EU- Durchschnitt liegen, kürzt man den vom Versorger aufgerufenen Preis dementsprechend und kann relativ sicher sein, dass der Preis hiernach im Kontext des gemeinsamen EU-Binnenmarktes der Billigkeit entspricht.
Dann kann man aber keine Preiserhöhung zugestehen, sondern müsste wohl auch schon die alten Preise kürzen.
Was sagt denn der Mann vom Fach dazu?
Wie sieht es mit einer Gegenrechnung aus?
Vorschlag zur Güte:
Sofortige Errichtung einer staatlichen Gaspreisaufsicht mit Tarifgenehmigungspflicht für alle Grundversorger.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Hennessy:
@RR-E-ft
Zu Ihrem Vorschlag: Eine Preisgenehmigung für den Allgemeinen Tarif im Strom gibt es schon lange und der Allgemeine Tarif wird durch den Grundversorgungstarif des neuen EnWG ersetzt werden, wenn in der zweijährigen Übergangsfrist der BtoEltV eine entsprechende Verordnung durch das Wirtschaftsminsterium erlassen wird. Da es im Gas keine entsprechende Bundestarifordnung mit der Genehmigungspflicht gegeben hat, steht Gas jetzt auch weiterhin ohne direkte Preisaufsicht da.
Hat diese alte Strompreisaufsicht der Länder für die Widerspruchsführer und Meinungsmacher des Forums etwas bewirkt? Wurde hier im Forum nicht empfohlen auch gegen diese genehmigten Strompreise Widerspruch nach §315 zu führen?
Also was soll dann Ihr Vorschlag? Zumal in den Verordnungen im Zuge des neuen EnWG wieder kalkulatorische Kostenbestandteile (Nettosubstanz-/Realkapitalerhaltung) enthalten sind, ist m.E. eine Ausweitung auf Gas wenig zielführend.
Weiterhin besteht der Grundversorgungstarif aus:
Netznutzungsentgelten plus
Energieeinkaufspreis plus
Marge plus
Steuern/Abgaben. [/list:u]
So lange die Netznutzungsentgelte durch die Bundesnetzagentur noch nicht genehmigt sind, kann auch kein Grundversorgungstarif genehmigungsfähig sein!!
Hier verkauft Herr Kurth/Bundesnetzagentur es schon als seinen Erfolg, dass es innerhalb der nächsten 9 Monate nicht zu Erhöhungen der Netznutzungsentgelte auf Grund der Fristen im EnWG kommt. Gleichzeitig zwingt Herr Böge vom Kartellamt einige Versorger Festpreise anzubieten und interpretiert dies als Eigenbeweis, dass die Ölpreisbindung rechtlich nicht haltbar und nicht erforderlich ist. Diese Herren sind auch Opportunisten nach dem Vorbild der Politiker, die sich durch Eigen-PR und populistische Aussagen hervortun.
Entscheidend für den künftigen Energiepreis ist zu 75% die Bewertung der Netznutzungsentgelte durch die Bundesnetzagentur! Für diesen Preisbestandteil wird auch die geforderte Offenlegung der Kalkulationsgrundlage ggü. der Bundesnetzagentur erfolgen - für die anderen Preisbestandteile wird dies durch den Wettbewerb überflüssig werden, denn wenn der Energiepreis in Deutschland 30% über dem europäischen Durchschnitt liegt, werden die ausländischen Versorger bei uns einfallen wie die Heuschrecken.
RR-E-ft:
@Hennessy
Es gab viele Stromer, welche die Allgemeinen Tarife nicht erhöht haben, insbesondere in Thüringen und NRW.
Die Strompreisaufsicht ist vollkommen unzureichend, aber besser als gar nichts.
In Thüringen sind die ersten Tarife vor Gericht.
Das wird spannend.
Verbraucherverbände bereiten Sammelklagen auf Rückzahlung vor, wohl einmalig in Deutschland.
Schon in den NNE steckt doch bisher eine ordentliche Marge.
Die erwartete Senkung der NNE wird ersichtlich durch die Erhöhung der Erzeugungskosten, die sich aufgrund des Oligopols, dass über 90 % der Kraftwerkskapazität verfügt, mehr als überkompensiert.
Es fehlt an einem hinreichenden Austausch mit dem Ausland, sonst gäbe es das Preisgefälle nicht.
Man mag hoffen, dass das gerade laufende Fragespiel der EU- Kommission Besserung bringt.
Zur Bewertung der NNE hat doch gerade E.ON einen Vorschlag zur Anreizregulierung vorgelegt. Die werden schon mit ihrem Vorschlag dazu beitragen, dass die NNE kräftig sinken.... Wer es glaubt.
Da ist doch der ganze alte Sums zementiert:
Nettosubstanzerhaltung:
Nach dem TEAG- Beschluss des BKartA führt diese sogar zur Substanzmehrung.
Es sind weiterhin alles Prognoseentscheidungen der Unternehmen, die nur eingeschränkt überprüfbar sind.
Alle rechnen zutiefst pessimistisch, um am Ende erstaunt festzustellen, dass es doch besser lief, die Gewinne kräftig stiegen.
Das notwendige Korrelat, die Saldierung am Ende des Jahres, wurde flugs aus dem Gesetz gestrichen....
Nun ja hier in Jena haben wir eine Eigenkapitalrendite im Netz von 20 %.
Beim Stromhandel nach meinen überschlägigen Berechnungen eine Umsatzrendite von ca. 80 %.
Das geht doch schlicht nicht so weiter.
3,0 Ct/ kWh sind reine Luft in den Preisen.
Statt des klassischen Kostenbegriffs arbeitet man weiter mit kalkulatorischen Kosten. Das mag in einigem Umfang berechtigt sein, wird aber schamlos ausgenutzt.
Zum Gas:
Ob es sich um einen Zirkelschluss des BKartA handelt oder ob es da vielleicht doch mehr Erkenntnisse gibt, kann schlecht eingeschätzt werden. Der BGW behauptet, es sei ein Zirkelschluss. Nun ja:
Schließlich soll es in Europa Gaslieferungen ohne Ölpreisbindung geben, warum nicht auch nach Deutschland. Und dies wird auch von E.ON-Unternehmen bestätigt:
http://www.thueringengas.de/449_1359.htm
Demnach kann es sich wohl nicht um einen Zirkelschluss des BKartA handeln, es sei denn E.ON- Unternehmen würden ihren Kunden unwahre Geschichten auftischen. Davon ist wohl nicht auszugehen.....
Ersichtlich haben wir keine andere Lösung, als die Unternehmen zu zwingen, komplett die Hosen runter zu lassen.
Und die Gerichte haben dies voll bestätigt.
Und weil die Branchenverbände dies wissen, wird so verzweifelt gerungen, mit deratigen Maschen und Methoden....
Wird aber wohl alles nichts helfen.
Man kann ja den Kunden schlecht erklären, der Dialog sei nun beendet, wir tun so, als wäre nichts gewesen und gehen wieder zur Tagesordnung über.
Dafür ist es jetzt zu spät, weil die Kunden sich mittlerweile ausgiebig mit dem Thema befasst haben und dabei doch wirklich auf erstaunliche Dinge gestoßen sind.
Da kann man selbst noch ins Staunen geraten.
Nun ja.
Der Krug geht so lange zum Brunnen...
Es wird wohl bald mehr Klarheit geben.
Die ersten Klagen sind anhängig.
Urteile im Sinne der Verbraucher gibt es jeden Tag mehr.
Und dann muss es sich erweisen.
Im Übrigen liegt das Problem wohl viel tiefer:
Es ist wohl die Quadratur des Kreises, Gemeinwohlaufgaben Konzernen zu überlassen, deren Management alles andere als das Gemeinwohl im Auge hat.
Kann man denen wiederum schlecht verübeln, sonst wären sie bei der Karitas.
Kostendeckungsprinzip - so wie von der Rechtsprechung herausgearbeitet - muss der Maßstab sein.
Aber wie dieses Ziel erreichen?
Eigentllich müsste Erdgas am billigsten sein.
Die Heizölpreise würden automatisch im Wettbewerb folgen, nicht minder die Fernwärmepreise.
Das ergibt sich ohne weiteres aus § 24 III AVBFernwärmeV:
Berücksichtigung der Verhältnisse auf dem regionalen Wärmemarkt.
Und so war das Ganze mal gedacht.
Dieser Sinnzusammenhang wurde jedoch aufgehoben.
Am meisten empört sind die Leute über die Erdgaspreise.
Zu wenig ins Bewusstsein ist gerückt, dass die Fernwärmepreise noch viel stärker davon laufen. Und das wieder einmal gerade im Osten, wo am meisten mit Fernwärme geheizt wird.
Und mit günstigem Erdgas, dessen Preis zweifelsohne ansteigen wird, könnte man über Mini- BHKW und Micro- BHKW auch die Strompreise domestizieren.
Wenn nicht Stromer und Gasversorger uns auf einmal allenthalben als Multi Utility- Versorger gegenüber träten, die alles bestens optimieren, in ihrem Sinne.
Die Disssertation zur Lübecker EWL ist doch insoweit sehr aussagefähig.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
RR-E-ft:
Es erscheint mir ein Nachtrag notwendig.
Alle Gasversorger behaupten, sie gäben nur die gestiegenen Vorlieferantenpreise 1:1 weiter.
Dann können die Erdgaspreise für die Verbraucher netto nominal nicht stärker gestiegen sein als die Erdgasimportpreise. Diese sind vom BAFA veröffentlicht:
http://www.bmwa.bund.de/Redaktion/Inhalte/Binaer/erdgasmon2004-nov,property=blob.xls%20-%20Imp_Preise!D21
In die Irre muss gehen, wer sich erklären lässt, diese Preise seien um 30 Prozent gestiegen und dem suggeriert wird, dann müssten auch die Endverbraucherpreise entsprechend steigen.
Tatsächlich bewegen sich die Erdgasimportpreise auf dem Niveau des I. Quartals 2001.
Auf eine Prozentzahl kommt es nicht an, sondern vielmehr auf die absolute Erhöhung dieser Preise in Cent/ kWh.
Diese Preiserhöhungen muss man sich deshalb ansehen.
Hierzu ist eine entsprechende Umrechnung der Grenzübergangspreise in EUR / TJ in Cent/ kWh erforderlich:
http://www.bmwa.bund.de/Redaktion/Inhalte/Pdf/P-R/rechtsvorschriften-gaswirtschaft,property=pdf,rwb=true.pdf
Viel Spaß beim Rechnen.
Dies setzt jedoch auch schon voraus, dass auch die gesunkenen Erdgasimportpreise im Jahre 2004 gegenüber 2003 an die Verbraucher weiter gegeben wurden, was zumeist nicht der Fall ist.
Denn aus der Statistik ist eindeutig ersichtlich, dass 2004 eine größere Erdgasmenge als 2003 nach Deutschland importiert wurde, zu geringeren Preisen als im Vorjahr.
Wie dann bereits ab September 2004 die Erdgaspreise (drastisch EWE nahe 13 %) verteuert werden konnten, ist schlicht nicht nachvollziehbar.
Zudem müsste das Erdgas dabei sogleich wie im Import bezogen an die Erdgaskunden verkauft werden.
Tatsächlich besteht durch große Erdgasspeicher die Möglichkeit, die Preisentwicklung zu puffern.
Ein Erdgasspeicher der Berliner Gasag in Spandau soll die Kapazität haben, um die Hauptstadt ein Jahr lang mit Erdgas zu versorgen.
Mit anderen Worten, das dort gespeicherte Gas wurde nicht aktuell, sondern billiger bezogen und kann dann wohl auch billiger abgegeben werden.
Insgesamt gibt es in Deutschland sehr große Erdgasspeicherkapazitäten, mit denen wohl auch die Preisentwicklung dergestalt gepuffert werden kann:
http://www.bmwa.bund.de/Redaktion/Inhalte/Binaer/erdgasjahr-dez-2003,property=blob,bereich=,rwb=true.xls
Aus dieser amtlichen Statistik (Arbeitsblätter Erlöse/ Investitionen) geht eindeutig weiter hervor, dass die Umsatzerlöse aus dem Gasverkauf gestiegen, die Investitionskosten jedoch drastisch gesunken sind.
Deshalb standen den gestiegenen Erlösen eindeutig geringere Kosten gegenüber.
Umsatzerlöse abzüglich Kosten ergibt den Gewinn.
Dieser ist kontinuierlich gestiegen.
Tatsächlich hätte der Gewinn jedoch bei Wahrung des Äquivalenzprinzips nicht steigen dürfen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Cremer:
Hallo Herr Fricke,
die GASAG betreibt mit einen der größten Erdgasspeicher
http://www.gasag.de/de/medien/bildarchiv/erdgasspeicher/index.doc.html
http://www.nlfb.de/rohstoffe/anwendungsgebiete/BRD-UGS/
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