Energiepreis-Protest > DREWAG - Stadtwerke Dresden

Androhung Versorgungssperre

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RuRo:
@spiky

Grundversorgung und § 315 BGB geht zusammen, dass passt.

Nach deiner Rechtsauffassung besteht der ehem. SV fort. Nun bis du unsicher, ob damit das Sperrverbot greift?! Da hilft ein Blick in die AGB. Wahrscheinlich steht dazu nichts drin. Ergo, besteht auch keine Berechtigung zur Sperrung. Ggf. meint der Versorger, er habe die GasGVV oder AVBGasV wirksam als AGB in das Vertragsverhältnis einbezogen. Dann muss er konsequenterweise auch danach handeln, siehe hier: § 17 GasGVV

Aus Sicht des Versorgers besteht die Sperrberechtigung schon überhaupt nicht, weil du dich ja nach seiner Lesart in der Grundversorgung befindest.

Ich würde die zuständige Verbraucherzentrale und Regulierungsbehörde über das Versorgertreiben informieren.

u.h.:

--- Zitat ---Original von RuRo
... Ich würde die zuständige Verbraucherzentrale und Regulierungsbehörde über das Versorgertreiben informieren.
--- Ende Zitat ---
Erfolgsaussichten dürften gegen Null tendieren - siehe Kündigung Sondervertrag (Gas)

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