Energiepreis-Protest > DREWAG - Stadtwerke Dresden

Androhung Versorgungssperre

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Spiky:
Hallo,

ich bin auf der Suche nach Hilfe im Internet auf dieses Forum gestoßen und hoffe ein paar Meinungen zu meinen Streitfall mit meinem Energieversorger DREWAG zu erhalten

Mit meinem Energieversorger, DREWAG,  bestand seit Oktober 2006 ein Sonderlieferungsvertrag \"Dresdner Kombi Privat\". Mit Schreiben vom 17.09.2008 bestätigte mir die Drewag jedoch eine mit mir getroffene Vereinbarung zur Einstufung in die Grundversorgung Heizgas.

Auf meinen Wiederspruch dazu vom 22.09.2008 wurde mir mitgeteilt, dass im Juli 2008 diese Sonderverträge gekündigt wurden und ein neues Angebot unterbreitet wurde. Da ich dieses nicht angenommen hätte würde ich in die Grundversorgung eingestuft.

Mit Schreiben vom 30.11.2008 legte ich dagegen Wiederspruch ein, da ich eine Kündigung nie erhalten habe und keine Vereinbarung mit der DREWAG getroffen habe. Gleichzeitig kündigte ich die Einzugsermächtigung. Der später von der DREWAG vorgelegte Jahresabrechnung wiedersprach ich ebenfalls und kürzte die Jahresendabrechnung um den durch die Einstufung in die Grundversorgung überhöht abgerechneten Betrag. Sämtliche folgenden Abschlagszahlungen wurde bisher von mir auf die ursprüngliche Höhe des Sondervertrages gekürzt und bezahlt. Die Drewag erhielt dazu von mir eine Rechnungsbearbeitung aus der die Höhe der Kürzung und die Höhe zukünftiger Abschlagszahlungen ersichtlich ist.

Mahnungen der Drewag wurden als gegenstandslos mit Verweis auf den Rücklauf der Rechnungsbearbeitung zurückgewiesen.

Zum heutigen Tag erhielt ich von der Drewag aufgrund von Forderungsrückständen in Höhe von 217,93 € die Androhung der Versorgungsunterbrechung ab dem 17.08.2009 für Gas, Elektro und Wasser.

Dagegen will ich erneut Wiederspruch einlegen.


Über Ratschläge zu meinem bisherigen und noch wichtiger zukünftigen Umgang mit der Drewag würde ich mich freuen.

tangocharly:
Mit diesem Problem sollten Sie sich entweder an einen Rechtsanwalt wenden oder wenigstens an eine Rechtsantragsstelle beim Amtsgericht.
Es wird wohl nicht ohne einstweilige Verfügung abgehen.

Auf der Website des Bundes finden Sie auch Musterbriefe, wodurch Sie den gierigen Versorger auf Unterlassung abmahnen können. Wenn das nichts nützt, dann gilt Satz 1.

RR-E-ft:
Meist reicht ein Anruf beim Versorger, so jedenfalls meine Erfahrung.

Die meisten Sperrandrohungen gegen Widerspruchskunden erfolgen wegen angeblichem Systemversagen des automatischen Abrechnungs- und Mahnsystems oder einem Missverständnis bei den Mitarbeitern.

Oft ist also eine einfache und schnelle Klärung möglich, ohne gleich die Geschütze aufzufahren. Freundlich sein sollte man dabei allerdings schon mit den EVU- Mitarbeitern, die gewissenhaft ihren Dienst verrichten.

Die Rücknahme der Sperrandrohung muss man sich vom Versorger schriftlich bestätigen lassen.

RuRo:
@spiky

Die DREWAG ist rechtlich überhaupt nicht zur Sperrung befugt. Die Ausführung der Sperrhandlung hat ausschließlich der Netzbetreiber. In deinem Fall ist das die DREWAG-Netz GmbH.

Ich hör es schon:
*stöhn* *ächz* *keuch* - wo ist denn da der Unterschied? - stecken doch eh\' unter einer Decke. Aber der Huber ist der Huber und nicht der Meier  ;)

Ob es dann überhaupt geht und unter welchen haftungsfreistellenden Voraussetzungen siehe hier: § 24 NDAV

Spiky:
Hallo und vielen Dank für die bisherigen Beiträge,

Also erstens, den Weg zum Rechtsanwalt wollte ich als letzte Möglichkeit wählen, meine Erfahrungen dazu sind nicht sehr positiv.

zweitens, ich habe beide Wiedersprüche an die Geschäftsführer persönlich gesendet, habe beide höflich darauf aufmerksam gemacht, dass ich keine Kündigung erhalten habe und bekam dazu Antworten der untergeordneten Belegschaft, es tue ihnen Leid aber gekündigt wäre gekündigt und ich soll bezahlen.
Das entspricht dann doch wohl nicht ganz der Rechtslage, nachdem die Kündigung nur wirksam ist wenn sie nachweislich zugestellt wurde. Den Nachweis ist man mir bisher schuldig geblieben.

drittens, nichts mit stöhn, achzs und keuch. Es war mein Fehler den Hinweis auf den Netzbetreiber nicht zu erwähnen, steht natürlich in dem Drohschreiben drin. Leider kommt bei dem angegebenen Link kein Gesetztext sonder nur die Überschrift.

Also, freundlich kommt man mit der DREWAG nicht weiter, den Anwaltsweg wollte ich als letzte Option wählen. Welche Schritte kann ich eventl. noch selber veranlassen? Bzw. weist mein bisheriges Handeln  einen Fehler auf.

Ich würde mich sehr über weitere Ratschläge freuen.

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