Hallo,
seit Herbst 2004 kürze ich die Gasrechnung wegen fehlender Billigkeit (kein Sondervertrag). Meinen ersten Protest erhob ich gegen FGL, damals mein Anbieter. Diese wurden zum 01.01.2005 von EON übernommen und mein Vertrag weitergeführt. Ich widersprach daraufhin der einseitigen Preisfestsetzung (gleicher Preis wie FGL) von EON mit der Begründung, bei mir sei der gesamte Gaspreis strittig, da ein neues Vertragsverhältnis (neuer Anbieter) besteht. EON hätte Größenvorteile gegenüber FGL, die sie in Form einer Preissenkung an mich weitergeben müssten. Das Ganze zieht sich bis jetzt hin.
Gestern ging bei mir die Zahlungsklage ein. Mittlerweile sind ca. 800 EUR offen. Der Anwalt von EON hat wohl schlampig gearbeitet, da er den Sachverhalt falsch dargestellt hat (Widerspruch gegenüber FGL wird nicht erwähnt) und behauptet ich hätte den Preis bis 2005 akzeptiert.
Darüber hinaus schreibt die Richterin in meinem Klage-Anschreiben:
\"Das Gericht weist die Klägerseite gemäß §139 ZPO darauf hin, dass aus der Klageschrift die konkrete Höhe der eingeklagten Forderung nicht ansatzweise nachvollzogen werden kann. Im übrigen ist die Klageschrift lückenhaft, weil im Text statt konkreter Daten mehrfach nur Auslassungspunkte stehen und in einzelnen Punkten jegliche Eintragung fehlt.\"
Ich denke es lohnt sich die Absicht einer Verteidigung anzuzeigen, Rechtsschutzversicherung ist vorhanden.
Deshalb bin ich jetzt auf der Suche nach einem halbwegs mit der Thematik vertrauten Anwalt im Raum Bamberg (Für Empfehlungen oder Meldungen auch per PN bin ich dankbar)
und/oder
auf der Suche nach weiteren Betroffenen.
Ich denke es wäre effektiver gemeinsam vorzugehen.
Grüße
UK