Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Kündigung des Sondervertrags zulässig ?
RR-E-ft:
@Cremer
Dass eine erklärte Kündigung nicht dazu angetan ist, einen bestehenden Vertrag einvernehmlich durch Einigung anzupassen, sondern einen bestehenden Vertrag einseitig zu beenden, sollte keiner weiteren Erörterung bedürfen.
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