Energiepreis-Protest > RWE Rhein Ruhr (ehemals)

RWE stuft Kunde einfach in einen Fix-Preis-Tarif

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Cremer:
@Evi,

hab schon gelesen.

Nun kommt hinzu, dass der Kunde zur Zeit Hartz IV ist. Das Arbeitsamt hat den geschuldeten Betrag in Höhe von ca. 3.849,08 € an RWE geleistet.  :(

Insofern hat der Kunde zunächst eine Schuldenlast vom Hals.

Was bleibt ist allerdings:

- die hohe Abschlagsforderung künftig in Höhe von 402 € monatlich

- der Steuerzahler hat hier aufgrund der schnellen Reaktion/Zahlung des Arbeitsamtes \"geblutet\"

Der Kunde müßte jetzt mit dem Arbeitsamt verhandeln, damit der Betrag vom RWE zurückerstattet wird, bzw. auf der Basis des alten Tarifes eine neue Jahresrechnung erstellt wird.

Ich meine, er sollte der RWE schriftlich mitteilen, dass der Widerspruch weiterhin bestehen bleibt und er zunächst deshalb die Abschlagsforderungen ganz einstellt.

Auslöser des Ganzen war zunächst ein über 50% tiger höherer Verbrauch, trotz Einbau eines Brennwertkessels im April 2008. All die Jahre war der Verbrauch zwischen 38.000 und 40.000 kWh.
Im Zeitraum April 2008 bis März 2009 betrug der Verbrauch plötzlich über 67.000 kWh. Deshalb wurde Widerspruch gemäß § 17 der GasGVV eingelegt. Hilfesuchend kam deshalb der Kunde an die BIFEP. Da wurde dann auch die Einstufung in den anderen Tarif festgestellt.

nomos:

--- Zitat ---Original von Cremer
Auslöser des Ganzen war zunächst ein über 50% tiger höherer Verbrauch, trotz Einbau eines Brennwertkessels im April 2008. All die Jahre war der Verbrauch zwischen 38.000 und 40.000 kWh.
Im Zeitraum April 2008 bis März 2009 betrug der Verbrauch plötzlich über 67.000 kWh. Deshalb wurde Widerspruch gemäß § 17 der GasGVV eingelegt. Hilfesuchend kam deshalb der Kunde an die BIFEP. Da wurde dann auch die Einstufung in den anderen Tarif festgestellt.
--- Ende Zitat ---
@Cremer, das ist ja schon in jeder Hinsicht ein besonderer Fall, der wohl nur am Rande  mit dem Preisprotest zu tun hat. Bezahlt wird ja bei HartzIV eigentlich nur eine angemessene Wohnung und  übernommen werden ebenfalls nur angemessene Heizungskosten. Alles andere wäre rechtswidrig und im Hinblick auf die Steuer- und Abgabenszahler auch kaum in Ordnung.

Da ergeben sich Fragen an den Träger (Arbeitsamt/ARGE).
Wenn das so wie beschrieben ist, dann wurde nicht nur ungeprüft, sondern unberechtigt bezahlt. Richtig wäre ein Hinweis an den Träger und eine Klärung durch diesen.

Grundsätzlich hat das Ganze ein \"Gschmäckle\". Hätte sich die Preisentwicklung in die andere Richtung bewegt, hätte das Arbeitsamt wohl auch bezahlt und es würde jetzt kein Hahn dazu krähen.

Steht wirklich auf der Abrechnung oder in einem Schriftstück, dass die Einstufung automatisch auf Optimo Fix erfolgt ist, weil der alte Tarif nicht mehr verfügbar war?  usw ...

Fakten klären ist da zunächst angesagt![/list]

Cremer:
@nomos

natürlich sind die Fakten weiter zu klären.

Aber da sieht man, wie sich so manche Fälle entwickeln.

Ich werde weiter berichten.
Der Kunde ist zunächst (oberflächlich betrachtet) sehr froh, dass das Arbeitsamt ihm den unendlich hohen Geldbetrag von ca. 3.800 € abgenommen hat. Ich frage mich aber, warum da das Arbeitsamt/ARGE so schnell gezahlt hat. Da ein Freund der stellv. ARGE -Geschäftführer ist, werde ich natürlich in diesem Fall nachfassen.

Auf meine dreimalige Befragung des Kunden hatte dieser weder einen neuen Vertrag unterschrieben, fand weder eine telefonische Werbung statt, noch sein Einverständnis wurde hierzu erteilt.

Er kann sich nicht erklären, warum er in einen anderen Tarif gekommen ist.

Ich habe bereits im ersten Beitrag von der Rechnung wörtlich zitiert:
\"Der ermittelte Energieverbrauch wurde im Rahmen der Rechnungserstellung nach der günstigsten Preiskategorie innerhalb Ihres Vertrages abgerechnet.\"


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