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Autor Thema: Genehmigung von Tarifen  (Gelesen 3560 mal)

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Offline AKW NEE

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Genehmigung von Tarifen
« am: 04. Juli 2009, 11:30:58 »
In unserer Gruppe hier ist die Frage gestellt worden, ob die Versorgungstarife bei Gas und Strom nicht von dem Wirtschaftsministerium-Energieaufsicht genehmigt werden müssen bzw. mussten?

Ich meine, dass dies früher der fall war, finde auf die schnelle aber keine Angaben dazu. Kenn mir hier jemand helfen und sagen ob früher eine Genehmigung und Kontrolle vorhanden war? Die Angabe einer Rechtsgrundlage hierfür wäre auch von großer Hilfe.

Offline Gridpem

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Genehmigung von Tarifen
« Antwort #1 am: 04. Juli 2009, 13:39:05 »
@ AKW NEE,

mit dem Auslaufen der BTO-Elt und Gas (Bundestarifordungen) zum 30.06.2007 gibt es für Tarife keinerlei Genehmigungspflicht mehr. Bis dahin mussten Tarife genehmigt werden.

In den Tarifen steckt eine Kombination aus Netzentgelt (Regulierung) und Energiepreis (freier liberalisierter Markt).

Die Preisaufsicht für den Teil der Energiepreise erfolgt nur noch über die Kartellbehörden. Die Netzentgelte sind eh reguliert.

Gruß aus Meck-Pomm

Offline AKW NEE

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Genehmigung von Tarifen
« Antwort #2 am: 04. Juli 2009, 13:48:53 »
Es geht bei der Frage weniger um die Preise, sondern mehr darum, ob die Energieaufsicht, oder wer auch immer, die Grundversorgungstarife grundsätzlich genehmigen muss bzw. musste oder ob die Tarife als solche wenigstens angemeldet werden mussten, z.B. wegen der Konzessionsabgaben.

Offline RuRo

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Genehmigung von Tarifen
« Antwort #3 am: 04. Juli 2009, 14:38:04 »
@AKW NEE

Die BTO-Gas gibts hier:

Bundestarifordnung Gas

So als Start gedacht. Ob durch eine Änderung eine Preisgenehmigung aufgenommen wurde läßt sich nun bestimmt recherchieren.
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline Gridpem

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Genehmigung von Tarifen
« Antwort #4 am: 04. Juli 2009, 20:19:56 »
@ AKW NEE

die BTO-Elt und BTO-Gas waren die letzten gesetzlichen Mittel zur Tarifgenehmigung.

Da beide Regelungen nicht mehr gelten, wird es

a - keinen Versorger mehr geben, der sich Tarife genhmigen lässt und es wird
b - auch keine Institution mehr geben, die Tarife genehmigt.

Zur Thematik Konzessionsabgaben gibt es klare Regelungen in der Konzessionsabgabenverordnung, die nach wie vor geltend ist. Da braucht niemand etwas zu genehmigen.

Gruß aus Meck-Pomm

Offline RuRo

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Genehmigung von Tarifen
« Antwort #5 am: 05. Juli 2009, 13:01:58 »
Zitat
Original von Gridpem
die BTO-Elt und BTO-Gas waren die letzten gesetzlichen Mittel zur Tarifgenehmigung.

Der BTO-Gas ist eine entsprechende Regelung nicht zu entnehmen, anders als in § 12 BTO-Elt. Die BTO-Gas ist bereits mit Einführung des EnWG 1998 ausser Kraft getreten.
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline AKW NEE

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Genehmigung von Tarifen
« Antwort #6 am: 06. Juli 2009, 08:32:26 »
Hier meine Ausgangsfrage:
Zitat
Original von AKW NEE
Kann mir hier jemand helfen und sagen ob früher eine Genehmigung und Kontrolle vorhanden war?

Die heutige rechtliche Situation ist mit durchaus bekannt. Die Frage richtet sich auch nicht auf die Preiserhöhungen, sondern auf die Einführung von Tarifen. Bei der Fragestellung geht es um das Jahr 2004!

Siehe auch:
Zitat
BFH-Urteil vom 31.7.1990 (I R 171/87) BStBl. 1991 II S. 315

5. Werden für ein Gasversorgungsunternehmen Kleinverbrauchstarife für Haushaltsbedarf und Gewerbe und Grundpreistarife für Haushaltsbedarf und Gewerbe bekannt gemacht, ist ein daneben bestehender Tarif kein allgemeiner Tarif. Dies gilt auch dann, wenn nach diesem Tarif auch mit Kunden abgerechnet wird, die keine Sonderabkommen abschlossen und dem Tarif ein standardisiertes Vertragsmuster zugrunde liegt.

Offline RuRo

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Genehmigung von Tarifen
« Antwort #7 am: 06. Juli 2009, 09:09:58 »
@AKW NEE

Ich habe die Eingangsfragestellung verstanden.

Die BTO\'s (Bundestarifordnungen) sind mit Einführung des EnWG 1998 zum 30.06.98 außer Kraft getreten. In der BTO-Elt war in § 12 eine Tarifgenehmigung verankert. Dergleichen gab es in der BTO-Gas nicht. Für den relevanten Zeitraum 2004 also ein klares Nein,  :D aber:

Durch die Entflechtung von Netz und Vertrieb sind im Bereich Netz, genehmigungspflichtige Kostenanteile enthalten. Mit Einführung der Anreizregulierung wurde jedem Netzbetreiber das Netzentgelt genehmigt. Mittlerweile wird das Netzentgelt aufgrund eines Benchmark-Rankings mit einem vom-Hundertsatz gegenüber dem Netzbetreiber festgelegt.

Die Preisgestaltung im Vertriebsbereich unterliegt den Spielregeln des Marktes.
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Offline AKW NEE

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Genehmigung von Tarifen
« Antwort #8 am: 06. Juli 2009, 09:16:56 »
@ RuRo

Der Hinweis galt nicht Dir!

 

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