Wenn sie denn beim Kunden angekommen ist, dann ist sie zum 31.12. also wirksam und der gekündigte Vertrag hat sich am 01.01. in Luft aufgelöst. Alle Abrechnungen die seit Jahresbeginn unter dem Namen des gekündigten Vertrages vorgenommen werden, sind somit falsch. Die vertraglichen Vereinbarungen, zu denen die Abrechnung vorgenommen wird, existieren nicht mehr ! Die zum 01.01.angekündigte Einstufung in die (Heizstrom-)Grundversorgung wurde nicht vorgenommen. Das ist aus den Abrechnungen zu ersehen. Seit Anfang des Jahres werden die Kunden also ohne Vertrag beliefert. War es nicht so, dass in diesem Fall der Versorger nur Schadenersatz für den gelieferten Strom geltend machen kann ?