Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Abgabe der Verfahren
Pé de Sapo:
Auch ich habe eine Abgabennachricht vom AG Uelzen erhalten. Bin seit 10/2004 Widersprüchler (Tarifkunde der nun E.ON Avacon Vertrieb GmbH).
Die Durchführung wurde an das AG Wolfenbüttel -Zivilabteilung- übergeben.
Da ich seit zwei Jahren gar nichts mehr zahle (nachdem die E.ON Avacon AG mich mit willkürlichen Lastschriftabbuchungen sprichwörtlich an der Nase herumgeführt hat und mit einer Verzögerungstaktik ein Teil der Abbuchungen nicht mehr rückgängig gemacht werden konnte), bestehen tatsächlich auch Verbindlichkeiten gegenüber diesem EVU. Insofern gehe ich davon aus, dass Avacon sich sehr wohl diese Forderungen holen und ein Verfahren anstrengen wird. Der Streitwert ist Vergleichsweise gering und liegt nur im dreistelligen Bereich. Der strittige Teil hinsichtlich der Gaspreiserhöhungen fällt dementsprechend nochmals geringer aus. Dennoch besteht natürlich immer die Gefahr, dass in einem der bevorstehenden Verfahren ein Präzedenzfall geschaffen wird, der dann vielleicht auf alle angewendet werden könnte.
Insofern ist zumindest das formelle Vorgehen (ohne eine Strategie öffentlich zu erörtern) als Reaktion auf dieses Gerichtsschreiben sowie möglicher Szenarien von allgemeinem Interesse.
Pé de Sapo
RR-E-ft:
@BlauBär
Bitte nochmals gründlich lesen.
Man kann doch gar nichts tun, wenn man nicht weiß, ob die Anspruchsbegründungsschrift des Antragstellers (Klägers) überhaupt beim Streitgericht angebracht wird und was wohl deren Inhalt (Antrag und Begründung) sein wird. Man muss sich also gedulden, bis man ggf. eine solche Anspruchsbegründungsschrift mit entsprechenden gerichtlichen Aufforderungen zugestellt bekommt.
Ein Antrag auf Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheides kann man mittlerweile automatisiert in elektronischer Form bei Gericht anbringen. Das Verfassen einer Anspruchsbegründungsschrift im konkreten Einzelfall ist mit bedeutend mehr Aufwand verbunden, der erst einmal geleistet werden muss. Zudem ist ein weiterer Gerichtskostenvorschuss einzuzahlen, bevor eine Zustellung an den Beklagten erfolgt.
Soweit die Klagebegründung nicht im Unternehmen selbst gefertigt wird, was nur bei Streitwerten unter 5.000 € möglich ist, muss der Vorgang zudem zunächst einem Anwalt übergeben werden, der den entsprechenden Schriftsatz an das Gericht verfassen und unterzeichnen muss. Dazu muss das Unternehmen den Vorgang erst einmal zusammenstellen (Vertrags- und Rechnungskopien etc.).
Reichen die (personellen) Kapazitäten des EVU nicht aus, um alle Ansprüche gleichzeitig zu verfolgen, wird es Prioritäten setzen und zunächst die Vorgänge mit den höchsten Streitwerten und dabei wiederum diejenigen mit der besten Faktenlage voranstellen, einen anderen Teil ggf. unverfolgt lassen (müssen). Um solche Prioritäten überhaupt setzten zu können, muss man sich jedoch zuvor erst einen Gesamtüberblick verschaffen, was auch wieder mit (personellem) Aufwand verbunden ist. Dann ist da noch die Urlaubszeit im Unternehmen. Schulze/ Meier/ Lehmann liegen am Strand oder wandern lieber durchs Gebirge.
Als betroffener Kunde hält man beser den Ball flach und die Füße still, bis es ggf. richtig losgeht.
Opa Ete:
Hallo zusammen,
auch ich habe vorgestern dieses Schreiben vom Mahngericht Ülzen bekommen (kürze seit 2004 Gas und seit 2006 Strom, zahle aber immer Abschläge). Mein Verfahren wurde auch an das Amtsgericht Wolfenbüttel abgegeben. Das Mahngericht gibt aber den Fall nicht von sich aus an irgendein anderes Gericht ab, sondern nur auf Antrag - in diesem Fall auf Antrag von Avacon. Das selbe Procedere (Mahnbescheid, Widerspruch) hatte ich vor genau einem Jahr, da hatte Avacon keinen Antrag auf Abgabe gestellt. Dieses Jahr haben sie bis zum Schluss gewartet, sonst wäre auch die Hemmung bei mir vorbei gewesen. Wie RR-E-ft richtig bemerkt, muss jetzt erstmal abgewartet werden, ob die Anspruchsbegründungsschrift des Antragstellers (Klägers) überhaupt beim Streitgericht angebracht wird. Vielleicht bluffen sie wieder nur und wollen uns massiv einschüchtern, damit wir jetzt noch schnell zahlen (glaub ich allerdings nicht wirklich, dass sie bluffen, sie werden m.E. jetzt klagen, so wie alle Eon Regionaltöchter).
In diesem Zusammenhang eine Frage an RR-E-FT: Wie lange darf sich Eon Avacon mit dieser Antragsbegründungschrift jetzt Zeit lassen? Wenn die jetzt sagem wir mal 1 Jahr nichts tun, wird das Verfahren dann geschlossen?
Im Übrigen kann ich allen Mitstreitern nur zur Gelassenheit raten, erstmal sehen was genau die vortragen. Bei mir zum Beispiel ist die Forderung im Mahnbescheid ca. 1800€, selbst wenn ich alle Erhöhungen von Strom und Gas immer bezahlt hätte, käme ich bis zum Zeitpunkt des Mahnbescheids nur auf ca. 1000€. In meinem Mahnbescheid steht auch, dass dies Forderungen für Strom, Gas und Wasser sind, wie im Anschreiben vom 17.11.2008 - dieses Anschreiben gab es nie und Wasser beziehe ich vom Wasserverband Weddel-Lehre, also ich sehe dem ganz gelassen entgegen, die haben ganz schlechte Karten.
Liebe Grüße Opa Ete
Blau Bär:
@ RR-E-ft und Opa Ete
Vielen Dank erst einmal!
--- Zitat ---Original von Opa Ete
...Das Mahngericht gibt aber den Fall nicht von sich aus an irgendein anderes Gericht ab, sondern nur auf Antrag - in diesem Fall auf Antrag von Avacon.
--- Ende Zitat ---
Das wollte ich wissen. Hierfür mußte E.ON Avacon bestimmt etwas bezahlen?
--- Zitat ---Original von Opa Ete
In diesem Zusammenhang eine Frage an RR-E-FT: Wie lange darf sich Eon Avacon mit dieser Antragsbegründungschrift jetzt Zeit lassen? Wenn die jetzt sagem wir mal 1 Jahr nichts tun, wird das Verfahren dann geschlossen?
--- Ende Zitat ---
Das ist in der Tat sehr interessant.
Es grüßt und winkt mit der Tatze aus seiner Höhle
Blau Bär
FrankyDee:
@alle Mitstreiter aus WF
langsam füllen sich ja die Ordner beim Amtgericht Wolfenbüttel.... Wir unterstützen den Arbeitsmarkt in der Region :)
Auch mein Verfahren wurde von Uelzen an das AG Wolfenbüttel abgegeben, nachdem ich auch bereits seit 2004 meine Gaszahlungen kürze. Ich hatte auch damit gerechnet, da seit dem Mahnverfahren keine weitere Mahnung der Avacon mehr bei mir eingetroffen ist.
Sehe ich es richtig, dass die Avacon auch hätte nichts anderes tun können als den Antrag beim Mahngericht (\"Voraussetzungen für die Abgabe des Verfahrens liegen nunmehr vor...\") zu stellen, ohne die Hemmung (Verjährung) zu verlieren?
Harren wir also ab und sehen, was Avacon uns weiter beschert...
Liebe Grüße
FrankyDee
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